Alte Messe – jetzt wieder da!

Eine kleine „nota praevia explicativa“ nach „Traditionis Custodes“ (2021)

Ist mein vor vier Jahren verfasster Blog nach „Traditionis Custodes“ noch aktuell? Ja, vielleicht sogar aktueller denn je. Denn das Bewahren der Tradition ist sein Kernanliegen, und ich bin mehr denn je davon überzeugt, dass die katholische Kirche dazu auch die lebendige Berührung mit dem Herzstück aller Tradition braucht, der eucharistischen Liturgie.  Ist dem aber nicht jetzt ein Riegel vorgeschoben? Sicher nicht. Denn wie alle Festlegungen rein kirchlichen Rechtes ist auch dieses Motuproprio in rechter Weise zu lesen. Zu einer solchen sachgerechteren Lektüre gehören

  • die großen Prinzipien kirchlicher Rechtsauslegung wie die Beachtung der „mens legislatoris“ (Aussageabsicht, vgl. CIC c. 17) bzw. der „ratio legis“ (Zweck),
  • die Bedeutung der Rezeption – ggf. auch als „non-usus (allgemeine Nichtbeachtung)“ oder „desuetudo (außer Beachtung Fallen)“ – sowie dem Ausbalancieren mit dem Gewohnheitsrecht (vgl. CIC cc. 23-28) -,
  • von Rechtsanwendungsprinzipien wie der „aequitas canonica (kanonische Billigkeit, vgl. CIC c. 19)“ mit ihrem Maßnehmen am Seelenheil,
  • die enge Auslegung von Verboten und
  • nicht zuletzt das Gebot der Wahrung des guten Rufes der Gläubigen (CIC c. 220).

Denn Recht ist in der Kirche immer sinngebunden, es muss darum verstanden und ins Gesamt des Glaubens und der kirchlichen Ordnung integriert werden. Damit stellt es das Gegenteil von striktem Befehl und blindem Gehorsam dar. Dass rein kirchliches Recht auch für den Einzelfall das Gewissen zu einer genauen Prüfung des rechten Vorgehens herausfordert, darf ebenfalls nicht vergessen werden.

Den Sinn von „Traditionis Custodes“ herauszustellen ist nicht schwer, denn Papst Franziskus hat ihn in seinem Begleitbrief unmissverständlich zum Ausdruck gebracht: die Beendigung des Missbrauchs der alten Messe als Instrument der Kirchenspaltung und der Verweigerung der grundsätzlichen Annahme des II. Vaticanums. Wo dies geschieht, bleibt tatsächlich kein Spielraum für ihre Zelebration. Das hat Papst Benedikt XVI. nicht anders gesehen. Wenn man aber „Traditionis Custodes“ und noch mehr seinen Begleitbrief nicht als eine gewaltige Rufschädigung weiter Kreise von Gläubigen und Priestern auffassen will, die sich nach „Summorum Pontificum“ gebildet haben, so als wären sie alle impertinente Konzilsverweigerer, die die Liturgie als Kampfmittel missbrauchen, und als wären die Priester ichsüchtige Wichtigtuer, die die Gläubigen schamlos für ihre Zwecke einsetzen, dann muss man ganz schlicht sagen: Das Motuproprio trifft einen Großteil der in den letzten Jahren gewachsenen Praxis nicht. (Da haben wir einmal wieder die berühmte Unterscheidung von „quaestio iuris“ und „quaestio facti“.) Deshalb ist eine sogenannte restriktive (einschränkende) Interpretation des Motuproprio geboten, ja unumgänglich. Darum wird seine Rezeption im möglichst vertrauensvollen Miteinander der Bischöfe und der interessierten Gläubigen und Priester entwickelt werden. Wirkliches geistliches Leben aus der Liturgie wird gefördet und nicht verhindert werden. Dabei werden die Oberhirten gewiss Augenmaß und Großmut walten lassen, solange nicht manifeste schismatische Bestrebungen vorliegen.

Vor zehn Jahren hat Papst Benedikt XVI. mit dem Motuproprio „Summorum Pontificum“ die alte Messe wieder zugelassen. Am 7. Juli 2017 war das gerade zehn Jahre her, und das Jubiläum hat viel Aufmerksamkeit erregt. Doch eigentlich noch viel wichtiger ist der 14. September 2007, der Tag nämlich, an dem das Motuproprio in Kraft trat. Seit diesem Tag kann jeder katholische Priester die alte Messe ohne besondere Erlaubnis zelebrieren, und ebenso haben Gruppen von Gläubigen ein Recht auf diese Messe. Weiterlesen

Marcel Gauchet

Marcel Gauchet avec Éric Conan et François Azouvi, Comprendre le malheur français, Paris: Stock 2016

Kompliziertes einfach zu sagen, Komplexes auf den Punkt zu bringen, kaum Durchschaubares in einprägsamen Formeln auszudrücken ist eine große Gabe. Marcel Gauchet (* 1946), Philosoph, Historiker und einer der bekanntesten Intellektuellen der französischen Republik, besitzt diese Gabe, wie er in diesem umfangreichen Interviewband von 2016 unter Beweis stellt. Weiterlesen

Aron Jean-Marie Lustiger (1926-2007)

(Quelle: Institut Jean-Marie-Lustiger)

Ob ich gerne Priester unter dem Erzbischof Lustiger gewesen wäre, weiß ich nicht. Ich weiß es wirklich nicht. Wie alle Propheten, ganz wie sein Freund Johannes Paul II., war er kein großer Verwalter, hatte er nicht den geringsten Sinn dafür, dass Leitung dann mit sich selbst zufrieden sein kann, wenn alles bloß läuft wie geschmiert. Weiterlesen

Sommerrätsel

zu zeigen, daß es Größe nur gegen die Welt gibt und niemals mit der Welt

Allenthalben beginnen die Semesterferien oder Sommerferien, und so ist es Zeit für ein Sommerrätsel. Passend hat es mit dem Schmökern in Büchern zu tun, genauer mit einem der besten biblischen Romane. Wer die richtige Antwort gefunden hat (oder gefunden zu haben glaubt), sende eine E-Mail an andreas.wollbold@lmu.de. Einsendeschluss ist der 1. Oktober 2017 um 24 Uhr. Als Preis gibt es das neue Predigtbuch: „Predigen – Grundlagen und praktische Anleitung“ (oder nach Absprache ein anderes aus meiner Kollektion). Bei mehr als drei richtigen Antworten entscheidet das Los. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. – Jetzt aber zum Rätsel selbst: Weiterlesen

Eine schriftliche Arbeit verfassen

„Horror vacui“, die Furcht vor der Leere, wird seit Aristoteles der Natur zugeschrieben. Wie Luft in ein Vakuum einströmt, so setze die Natur alles daran, das Leere aufzufüllen. Nicht nur die Natur. Leer, schrecklich, furchterregend leer kann auch ein Blatt Papier sein, der weiße Bildschirm meines Textverarbeitungsprogramms oder… der Raum zwischen meinen beiden Ohren, der auf einmal wie leergefegt erscheint: Was soll ich schreiben? Wie anfangen? Welchen ersten Satz stelle ich an den Anfang? Weiterlesen