Wenn dein Bruder sündigt, dann geh zu ihm und weise ihn unter vier Augen zurecht!

Manchmal möchte ich jemandem ganz gewaltig auf die Füße treten… und ich tue es dann doch nicht. Wahrscheinlich bin ich zu streng erzogen, zu furchtsam oder – das ist meine Vermutung – irgendwann dann doch zu vernünftig: „Was bringt’s denn letztlich?“ Na ja, Vernunft ist doch eine wunderbare Sache. Aber vernünftig kann auch im Gegenteil heißen: Ich muss diesem Jemand auf die Füße treten, auch wenn mir gar nicht danach ist. Vernunft schafft nämlich Klarheit und ist keineswegs in jedem Fall sozusagen eine Fuß-Fessel: „Ob du es gern machst oder nicht, du musst dem anderen jetzt einfach auf die Füße treten!“ Du musst? Ja, das ist die beste Leitlinie für Kritik: zu wissen, dass man sie dem anderen schuldig ist. Dann kommt sie nicht von mir, der beleidigten Leberwurst, sondern von einem, der es gut mit dem anderen meint. Was nun natürlich die Frage aufwirft: Wann bin ich dem anderen Kritik schuldig? Dazu hat die Theologie einige präzise Regeln aufgestellt. Hier sollen sie für heutige Verhältnisse nutzbar gemacht werden. Sie laufen unter dem hübschen Etikett „correctio fratena“, d.h. Zurechtweisung unter Brüdern und Schwestern. Sie geht auf ein Wort Jesu zurück:
„Wenn dein Bruder sündigt, dann geh zu ihm und weise ihn unter vier Augen zurecht. Hört er auf dich, so hast du deinen Bruder zurückgewonnen. Hört er aber nicht auf dich, dann nimm einen oder zwei Männer mit, denn jede Sache muss durch die Aussage von zwei oder drei Zeugen entschieden werden. Hört er auch auf sie nicht, dann sag es der Gemeinde. Hört er aber auch auf die Gemeinde nicht, dann sei er für dich wie ein Heide oder ein Zöllner“ (Mt 18,15-17).
Bei der „Correctio fraterna“ (oder auch: „correptio fraterna“) geht es also nicht um alle mögliche Kritik – am Fahrstil des anderen, an seiner beruflichen Performance oder an seinem Kommentar zu einem Blog im Internet. Sie handelt nur von der moralischen Kritik, also an einem Fehlverhalten eines Anderen. Dazu einige Fragen:

Jesus und die Samariterin am Jakobsbrunnen

1. Was ist ihr Motiv? Aha, das Wichtigste zuerst. Echte Kritik kommt aus der Liebe zum Nächsten. Sie will ihn vor etwas Verkehrtem bewahren oder ihn im Nachhinein, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, dazu bewegen, es zu bereuen und in Zukunft nicht mehr zu tun. Also nicht bloß dem anderen auf die Füße treten, weil er mir auf die Füße getreten ist! Natürlich kann man andere darauf aufmerksam machen, dass sie mich geärgert, verletzt oder übergangen haben. Das ist legitim, aber eben etwas Anderes. Damit vertrete ich meine eigenen Interessen, und das ist noch nicht unsere moralische Kritik. Sie ist auf den Anderen ausgerichtet und will ihm helfen. Das ist ein „geistliches Werk der Barmherzigkeit“, ein Ausdruck tätiger Nächstenliebe.
2. Kritisieren zu müssen ist meistens unangenehm. Warum darf man sich hier nicht drücken? Nächstenliebe ist kein Luxusartikel, den man sich nur leistet, wenn man nichts Besseres zu tun hat. Zusammen mit der Gottesliebe ist sie das tägliche Brot des Christen. Wenn ich ein Werk der Liebe unterlasse, das von mir gefordert ist, habe ich meine Pflicht und Aufgabe verletzt. Schlicht gesagt, sündige ich dadurch selbst, auch wenn es der Andere ist, der etwas Böses tut. Da bin ich auch nicht entschuldigt, wenn es mir etwas schwer fällt.
3. Wann muss ich reden, wann darf oder muss ich schweigen? Zunächst einige Kriterien dafür, wann man sich ein Herz fassen und reden muss, ob es einem passt oder nicht:
•    Es geht um ein schweres Fehlverhalten, also nicht bloß Peanuts.
•    Der Andere hat sich wirklich falsch verhalten oder hat dies vor und ich sitze nicht nur einem Gerücht auf. Vor allem soll der Andere nicht den Eindruck haben, ich lasse bloß meinen Ärger an ihm aus oder nutze die Gelegenheit, ihn einmal so richtig herunterzuputzen.
•    Die Zurechtweisung ist notwendig, damit der Betroffene sich bessert. Gott sei Dank weiß  er ja oft selbst schon, dass er etwas Böses getan hat, und bereut die Tat bereits. In diesem Fall benötigt er keine Nachhilfe meinerseits.
•    Es ist nicht unrealistisch, dass der Betroffene meine Kritik annimmt und sich zu Herzen nimmt. Also keine Kämpfe gegen Windmühlen ohne wirkliche Erfolgsaussichten. Insofern bin ich umso mehr in der Pflicht, wenn ich beim Anderen Autorität und Vertrauen genieße. Ein Vorgesetzter muss auch dann einen Versuch unternehmen, wenn nur eine minimale Aussicht auf Erfolg besteht.
•    Selbstverständlich muss ich mich selbst auch darum bemühen, dieses Fehlverhalten zu vermeiden. Sonst gälte ja: „Was siehst du den Splitter im Augen des Nächsten…“

Wann gilt aber das Wort: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“?

•    Zunächst einmal bei mir selbst: Wenn ich aufgrund meines offenen Wortes schwere Nachteile zu befürchten habe, bin ich entschuldigt. („Schwer“ ist hier mehr als eine augenblickliche Verstimmung oder eine schlechte Meinung des Anderen über mich, sondern ich muss z.B. befürchten, aus Rache gemobbt oder entlassen zu werden.)
•    Ich gehe sicher davon aus, dass der Andere meine Kritik nicht annehmen wird, verstockt reagiert oder durch mein Wort nur umso eifriger auf dem falschen Weg voranschreitet.
•    Manchmal ist Reden zwar gut, aber nicht in diesem Moment. Es gilt, eine gute Gelegenheit abzupassen. Das ist gut und klug. Dies ist häufig auch der Fall, wo der Andere das berühmte „Das macht doch heute jeder so“ hinter sich hat. Da braucht es viel Fingerspitzengefühl für den rechten Zeitpunkt und das rechte Wort. Eine große Hilfe ist das Gebet um Erleuchtung oder auch der gute Rat einer Vertrauensperson.
Manchmal stehen aber auch die Interessen Dritter auf dem Spiel. Wenn ich schweige, sind sie gefährdet: Sie könnten unmittelbar Schaden erleiden oder dadurch auch selbst zu etwas Bösem verleitet werden, also das Fehlverhaltne nachahmen und so „Anstoß“ nehmen zur Sünde. Wenn etwa jemand zu Grenzverletzungen bei körperlichen Berührungen neigt, kann er in Zukunft jemanden regelrecht belästigen oder seelisch verletzen. Meine Kritik kann da vielleicht rechtzeitig die Grenzen zu beachten helfen. Doch selbst wenn ein Gespräch aussichtslos erscheint, kommt noch der Schutz Dritter ins Spiel. Auf jeden Fall wird man sie warnen: „Du, pass in diesem Punkt bei N. auf! Er hat da eine schwache Seite.“ Diese Warnung ist dann noch wichtiger als der Schutz des guten Rufes des Betroffenen.
4. Wie kann man Kritik geschickt äußern? Kritik ist sensibel. Sie verlangt Fingerspitzengefühl. Das Herrenwort aus dem Matthäusevangelium legt darum zunächst das Vier-Augen-Prinzip nahe: wohlwollend, aufbauend, nicht von oben herab, diskret, mit einem Sinn für den rechten Zeitpunkt und Ort und ohne jemanden bloßzustellen, eventuell auch mit Hilfe eines Dritten. Doch Klugheit ist kein Freibrief für Drückeberger. Wohl aber weiß sie: Das Wie entscheidet fast immer darüber, ob man auf offene Ohren stößt oder taube. Beschreiben wir noch einige besondere Situationen:
•    Manchmal braucht es gar nicht das ausdrückliche Wort. Dann reicht es, einfach durch das Minenspiel auszudrücken, was ich davon halte: nämlich gar nichts. Oder es genügt, nicht mitzumachen, also etwa nicht mitzulachen oder aufzustehen und eine „frohe“ Runde zu verlassen, die sich einen Spaß daraus macht, sich über Abwesende lustig zu machen. Der Prediger („Kohelet“) hat das treffend geschildert: „Besser die Mahnrede eines Gebildeten anhören, als dem Gesang der Ungebildeten lauschen; denn wie das Prasseln der Dornen unter dem Kessel, so ist das Lachen des Ungebildeten“ (Koh 7,5f.).
•    Manchmal ist der Weg über Dritte erfolgversprechender, also über den Partner, über Eltern und Verwandte oder über Kollegen. Wenn ich dann ohnehin weiß, dass jemand Kompetenteres als ich die Sache in die Hand nimmt, muss ich nicht noch selber meine Kritik dazwischenschieben. Heikel dagegen ist es, den verantwortlichen Vorgesetzten einzuschalten. Das wird allzu leicht als Anschwärzen empfunden und öffnet sicher nicht das Herz zu Einsicht und Besserung. Das ist schon bei Kindern und Jugendlichen so, wenn man die Eltern oder Lehrer einschaltet, wie viel mehr dann bei Erwachsenen. Dennoch gibt es Fälle, da ist es unumgänglich, nämlich wenn der Betroffene ansonsten andere schwer schädigen würde. Selbst dann sollte man den Verantwortlichen bitten, bei ihm Einsicht zu wecken und ihn nicht gleich zu strafen.
5. Was tun, wenn der Andere nicht die gleichen moralischen Normen hat wie ich? Das ist in unserer pluralistischen Zeit der Normalfall. Dennoch gibt es vieles, was falsch und sündhaft ist, auch wenn „man“ es so macht. In diesem Fall kann ich mich dann jedoch nicht einfach auf anerkannte Normen berufen. So wird die „correctio fraterna“ hauptsächlich darin bestehen, dem Anderen die Augen zu öffnen für das Sündhafte daran, was er „einfach so“ und ohne groß nachzudenken für richtig hält. Leichter gesagt als getan! Wo Menschen die Mehrheit hinter sich haben, redet man allzu oft gegen Wände. Selbst bei Wohlmeinenden kommt dann als Antwort oft nur: „Du bist aber streng!“ Meine Kritik ist dann nur meine persönliche Ansicht, und so heißt es denn auch prompt: „Ich sehe das halt anders.“ Eltern, Lehrer und ganz besonders Pfarrer können ein Lied davon singen, wie durch dieses „Alles Ansichtssache“ ihre Autorität zersetzt wird. Doch kein Grund, es nicht wenigstens zu versuchen. Denn „bei Gott ist kein Ding unmöglich“.

Du aber, Menschensohn, ich gebe dich dem Haus Israel als Wächter. […]Wenn du den Schuldigen vor seinem Weg gewarnt hast, damit er umkehrt, und wenn er dennoch auf seinem Weg nicht umkehrt, dann wird er seiner Sünde wegen sterben; du aber hast dein Leben gerettet (Ez 33,7.9)

6. Was sind die Sonderregeln für Vorgesetzte? Unter Vorgesetzten verstehen wir hier alle jene, die moralische Verantwortung für andere tragen: Eltern, Lehrer und Erzieher, Pfarrer und schließlich Personen des öffentlichen Lebens (zumindest mit ihrer Vorbildfunktion). Sie alle haben den Blick auf das Verhalten der ihnen Anvertrauten sozusagen in ihr Amt eingebaut. Darum sind die Anforderungen an sie auch deutlich höher. Das bedeutet:
•    Auch schwere persönliche Nachteile, z.B. Kündigung oder eine Hetzkampagne gegen sie, rechtfertigen ihr Schweigen nicht. So bekennen Petrus und Johannes vor dem Hohen Rat offen: „Ob es vor Gott recht ist, mehr auf euch zu hören als auf Gott, das entscheidet selbst. Wir können unmöglich schweigen über das, was wir gesehen und gehört haben“ (Apg 4,19f.).
•    Benimmt sich jemand öffentlich sichtbar daneben, dann muss ein Vorgesetzter auch öffentlich klarstellen, dass das nicht in Ordnung ist. Da fällt einem gleich der Lehrer in der Klasse ein. D.h. auch selbst wenn er sich persönlich mit seiner Kritik bei dem Betroffenen keinen Erfolg verspricht, muss er doch öffentlich gegen das Fehlverhalten sprechen. Er ist ja für den Schutz der öffentlichen Ordnung zuständig. Denn andernfalls würden die Leute meinen, er billige ein solches Verhalten.
•    Andererseits hat ein Vorgesetzter auch eine besondere Schutzpflicht gegenüber den ihm Anvertrauten. Gehen Beschwerden über ihn ein, muss er sie sorgfältig prüfen und nicht jeder Anschuldigung glauben. Auch können Leute bloß ihrem Ärger über ein Verhalten Luft gemacht haben, das ganz in Ordnung war, z.B. wenn ein Pfarrer nicht allen Wünschen von Angehörigen bei einem Gottesdienst entsprochen hat. Auf jeden Fall ist ein christlicher Vorgesetzter immer zunächst wie Vater oder Mutter („ut pater vel mater“), die helfen, aus einer Sackgasse wieder herauszufinden, etwa in einem vertrauensvollen Gespräch. Ob er dann außerdem als Vorgesetzter wie ein Richter („ut iudex“) auch zu Sanktionen schreitet, um das Gemeinwohl zu verteidigen („correptio coercitiva“, nicht mehr „correctio fraterna“), muss er verantwortlich klären. Einen Automatismus gibt es da in vielen Fällen nicht. Bei allem muss er jedoch Ehre und guten Ruf des Anvertrauten so gut wie möglich schützen. Falls rechtliche Maßnahmen unumgänglich erscheinen, dürfen sie diesen Ruf nicht schädigen, es sei denn, das Vergehen war an sich schon öffentlich.
•    Was ist, wenn die Betroffenen gar nicht wissen, dass sie im Unrecht sind? Das ist in unserer Zeit des „Alles Ansichtssache“ gar nicht so selten. Vielleicht haben sie selbst von Kirchenleuten gehört, dass ihr Verhalten in Ordnung ist. Dennoch wird ein für sie Verantwortlicher unbedingt Mittel und Wege suchen, um sie über ihren Irrtum aufzuklären. Trägt man dagegen keine moralische Verantwortung für sie, kann es in diesem Fall manchmal klüger sein zu schweigen. Wenn allerdings für sie selbst oder für andere ein Schaden entsteht, ist Schweigen keine Alternative.
Die „correctio“ ist unangenehm, doch gerade dadurch erweist sie einen echten Freundschaftsdienst. Das wusste schon der weise Jesus Sirach: „Stell den Freund zur Rede, ob er etwas getan hat, und wenn er es getan hat – damit er es nicht wieder tut. Stell deinen Nächsten zur Rede, ob er etwas gesagt hat, und wenn er es gesagt hat – damit er es nicht wiederholt. Stell den Freund zur Rede, denn oft gibt es Verleumdung; trau nicht jedem Wort! Mancher gleitet aus, doch ohne Absicht. Wer hätte noch nie mit seiner Zunge gesündigt? Stell deinen Nächsten zur Rede, ehe du ihm Vorwürfe machst. Gib dem Gesetz des Höchsten Raum!“ (Sir 19,13-17).

 

[Dieser Text kann mit Nennung des Autorennamens „Andreas Wollbold“ auch in Pfarrbriefen, in Kirchenzeitungen oder auf Flyern o.ä. abgedruckt werden. Gerne kann er auch als Anregung für Predigten, Vorträge usw. dienen.]

2 Gedanken zu “Correctio fraterna: gute Kritik üben

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