Pastoral mit wiederverheirateten Geschiedenen. Gordischer Knoten oder ungeahnte Möglichkeiten?, Regensburg: Pustet 2015

„Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ Damit sind allen die Hände gebunden – dem Brautpaar, der kirchlichen Öffentlichkeit, dem Amtsträger und der Kirche insgesamt. Oder doch nicht? Die Redebeiträge der Weltbischofssynode und Stellungnahmen im Weltepiskopat ebenso wie die Stimmen von Seelsorgern und Betroffenen gehen in ganz unterschiedliche Richtungen. Was sind die Themen, was die Argumente? Der Münchener Pastoraltheologe Andreas Wollbold gibt Orientierung in dieser schwierigen Diskussion. Er erläutert biblische, geschichtliche, dogmatische, moraltheologische, kirchenrechtliche sowie pastorale Fragen und disku-tiert, ob die „Oikonomia“ der orthodoxen Kirche einen gangbaren Weg darstellt. Schließlich entwickelt er vier eigene Vorschläge zur Erneuerung der Pastoral mit wiederverheirateten Geschiedenen.

Hintergrund:
Das Buch verdankt seinen Ursprung meiner Naivität. Bei einem Treffen meines Weihekurses 2013 fragte mich ein Mitbruder, der auch Mitglied der Deutschen Bischofskonferenz ist: „Was sagst Du als Pastoraltheologe eigentlich zur Frage der wiederverheirateten Geschiedenen?“ Natürlich, unter Theologen unterhält man sich gebildet. Also nicht über Sportwagen (meistens jedenfalls), sondern über Themen des kirchlichen Lebens. Erst bei diesem Gespräch wurde mir bewusst, dass das Thema ganz oben auf der Agenda steht. Die deutschen Bischöfe hatten eine eigene Arbeitsgruppe dazu eingesetzt, und die angekündigte Außerordentliche Familiensynode 2014 ließ erkennen, dass es im Mittelpunkt kontroverser Debatten stehen würde. Ich begann mit einer ausführlichen Doppelrezension zweier wichtiger Beiträge zur Frage, musste dabei aber feststellen, dass das theologische Rüstzeug in den Publikationen oft unzureichend war oder tendenziös gebraucht wurde. So verfing ich mich mehr und mehr in den biblischen, patristischen, moraltheologischen und kanonistischen Einzelfragen, und mehr und mehr wurde mir eines gewiss: Es gibt keine wirklich verlässlichen Indizien dafür, dass die katholische Kirche ihre bestehende Ordnung substanziell ändern könne. Der Nachweis dessen macht den Hauptteil meines Buches aus. Doch das löst noch nicht die Frage: Was können wir im Umgang mit Betroffenen tun? Im zweiten Teil entwickelte ich dazu vier Vorschläge: Ausbau der Seelsorge, Anerkennung soziokultureller Gründe der Ehenichtigkeit, Anerkennung einer neuen Partnerschaft als auf Freundschaft und Unterstützung gegründete Verbindung sowie ein Ehekatechumenat. Die Reaktionen auf das Buch waren zahlreich und wie nicht anders zu erwarten heftig – die Rezensionen hätte ich auch selber verfassen können: Den Linken war es zu rechts und den Rechten aufgrund meiner Vorschläge zu links. Also insgesamt vielleicht gerade recht.

 

Leseprobe (aus der Einleitung)

„Liebesbund“ statt „Lebensbund“?

„Liebesbund“ mit drei Buchstaben, so steht es neuerdings in manchen Kreuzworträtseln. Die Antwort ist leicht: „Ehe“. Langjährige Rätseler wissen allerdings: Bis vor einigen Jahren stand da noch ein anderes Suchwort, nämlich „Lebensbund“. Denn die Ehe war der Bund fürs Leben. Er währt, „bis der Tod uns scheidet“. Diese Auffassung scheint nicht mehr der Realität zu entsprechen: Im Jahr 2013 wurden in der Bundesrepublik Deutschland 169.833 Ehen geschieden, mehr als dreimal so viel wie 1960. Die Ehe währt nur so lange, wie die Liebe anhält. Gewiss, die Liebe soll niemals aufhören. Aber manchmal tut sie es, und in diesem Fall verlangt man das „Recht auf eine zweite Chance“. Wenn da nicht die katholische Kirche wäre! Bei der kirchlichen Trauung lässt sie die Brautleute unmittelbar nach der Vermählung ihre Hände ineinander legen. Der Zelebrant umschließt diese mit der Stola, bestätigt die Vermählung und nimmt Trauzeugen und Anwesende zu Zeugen dieses heiligen Bundes. Dabei spricht er die Worte Jesu: Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen (Mk 10,9; Mt 19,6). Darum sagt die Kirche: Damit sind uns allen die Hände gebunden – dem Brautpaar, der kirchlichen Öffentlichkeit, dem Amtsträger und der Kirche insgesamt.

Die Kirche ist gebunden, zu bewahren, was Gott ihr anvertraut hat. Damit sind ihr Grenzen gesetzt – sie kann nicht einfach tun, was die Zeit verlangt. Denn von dem, was die Liturgie der Trauung in eindrucksvoller Geste feiert, werden Glaubenslehre und -praxis der Kirche in Pflicht genommen. „Lex orandi, lex credendi. – Was das Beten bestimmt, das bestimmt auch den Glauben.“ Warum? Weil Jesus selbst heiliges Recht gesetzt hat. Darüber kann die Kirche nicht verfügen. Wenn sie dies täte, würde sie an diesem Punkt aufhören, die Kirche Jesu Christi zu sein. Wäre die Vermählung nur der Handschlag der Brautleute, so könnte man vielleicht sagen: Jede Vereinbarung unter Menschen kann rückgängig gemacht werden. Irren ist menschlich, und Scheitern trotz ernsten Bemühens noch viel mehr. Diese Auffassung trat erstmals in Aufklärung und „Sturm und Drang“ des späten 18. Jahrhunderts in den Vordergrund. Danach ist die Ehe eben Liebesbund, Herzenssache, und wenn man nicht mehr mit dem Herzen dabei ist, darf man auch nicht gehindert werden, zu gehen.

Doch die verschränkten Hände sind von der Stola wie von einem Band umschlungen. Es ist das Band, das Gott selbst stiftet, und davon gilt: Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen (Mk 10,9; Mt 19,6). Die Verschränkung der rechten Hände, die „dextrarum [bzw. manuum] iunctio“, war ein Vermählungsgestus der römischen Antike (Ritzer 1981, 25.43.78-80). Das Christentum fügte ihm etwas Entscheidendes hinzu: Gott selbst legt durch seinen Amtsträger das Band um Mann und Frau. Treffend bekennt schon Gregor von Nazianz anlässlich einer Hochzeit: „Gerne wäre ich dabeigewesen, um mitzufeiern, um die Hände der jungen Leute ineinanderzulegen und beider Hände in die Hände Gottes“ (PG 37,316D, zit. bei Ritzer 1981, 80). Das Eheband ist darum mehr als eine menschliche Wirklichkeit; es ruht in den Händen Gottes. Das gilt für jede Ehe, nicht nur für die christliche. Im Anfang führt Gott Mann und Frau zusammen und verbindet sie so eng miteinander, wie die Organe eines Leibes einen untrennbaren Organismus bilden: Und [Gott] führte sie [d.h. die Frau] dem Menschen zu. Und der Mensch sprach: Das endlich ist Bein von meinem Bein und Fleisch von meinem Fleisch. Frau soll sie heißen, denn vom Mann ist sie genommen. Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau und sie werden ein Fleisch (Gen 2,22f.). Darum ist jede Ehe, auch außerhalb des Christentums, in sich unauflöslich – auf einige eherechtliche Differenzierungen wird noch einzugehen sein. Diese enge Verbindung gilt in einem noch dichteren Sinn bei der Ehe zwischen Getauften. Kraft der Taufe wird sie zum Sakrament, und wie jedes Sakrament ist sie eine Wirklichkeit, die Gott selbst setzt – unwiderruflich. Unendlich weit überragt sie alles Menschliche. Auch das Erkalten der Liebe, auch Scheitern oder Ehebruch löschen das Sakrament nicht aus. „Manente matrimonio nubere adulterium est. – Solange die Ehe besteht, bedeutet erneut zu heiraten Ehebruch“, sagt darum Tertullian in der ihm eigenen Prägnanz (Adversus Marcionem 4,34 [CCL 1,635,8f.]). Das Eheband ist Ausdruck der Treue Gottes; sie befähigt die Brautleute zu einer noch tieferen Art von Liebe, der Liebe des anderen in Gott. Von dieser Liebe gilt: Die Liebe hört niemals auf (1 Kor 13,8). Gewiss kann es unter bestimmten Umständen geraten, ja geboten sein, das Zusammenleben zu unterbrechen oder auch endgültig zu beenden – etwa bei häuslicher Gewalt oder bei einer unwiderruflichen inneren Entfremdung. Doch die äußere Entfernung zerreißt nicht das Band. So lange sie leben, bleiben die einmal vor Gott einander Anvertrauten gebunden. Was Eltern von ihren verlorenen Söhnen und Töchtern kennen, gilt auch für Eheleute: Selbst wenn die Wege des einen sich verlieren, bleibt er dem anderen doch für immer anvertraut.

Spätestens an dieser Stelle heißt es nun von allen Seiten: „Einspruch!“ Ausgelöst durch die sprunghaft angestiegenen Scheidungszahlen, durch Einzelschicksale in der Nähe und durch den allgemeinen Wertewandel, entspann sich seit etwa fünfzig Jahren eine lebhafte Diskussion innerhalb der katholischen Theologie und Öffentlichkeit. Sie kulminierte in den kontroversen Diskussionen der Außerordentlichen Familiensynode vom 5. bis zum 19. Oktober in Rom. Liberale Stimmen fordern Schritte der Akzeptanz wiederverheirateter Geschiedener ohne Restriktionen:

  • Anerkennung des gesellschaftlichen Wandels und Anpassung durch eine gewandelte Ehemoral;
  • Verzicht darauf, eine neue Verbindung als objektiv gegen das Gesetz Christi zu bezeichnen;
  • Hochschätzung der Werte, die darin gelebt werden;
  • liturgische Segensfeiern, in denen sie unter den Schutz Gottes gestellt werden;
  • Zulassung zu den Sakramenten, insbesondere zur Kommunion.

Im Verlauf dieser Diskussion gibt es keinen Punkt unserer einleitenden Sätze, dem nicht widersprochen wird – teilweise episkopal subtil, teilweise boulevardblattartig heftig. Dieser Protest scheint alle Gründe für sich zu haben: Menschlichkeit, Wirklichkeitssinn, Modernität und die öffentliche Meinung. Glaubt man der einschlägigen Literatur, so liegen die Begründungen der Theologen längst bereit, nur das Lehramt ist noch unnötig zögerlich. Doch Protest ist nicht schon Wahrheit, und Thesen sind nicht schon Gründe. Die Suche nach einer angemessenen Pastoral mit wiederverheirateten Geschiedenen ist eine ernste und drängende Aufgabe. Darum steht die Prüfung der vorgebrachten Argumente an: Wie stichhaltig sind sie? Muss die Kirche ihre Lehre oder Praxis ändern? Kann sie es überhaupt? Wissenschaftliche Diskussion ist eines, kirchliche Lehre und Praxis aber etwas anderes. Die eine kennt Fragen, Hypothesen, Denkmodelle, Postulate und Vorschläge. Das ist gut so, denn das ist das Mittel des wissenschaftlichen Fortschritts. Die Kirche selbst aber ist auf Fels gebaut, und so kann sie ihre Ordnung nicht von ungewissen Vermutungen abhängig machen. So formulierte es schon Joseph Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation: „Auf alle Fälle kann die Kirche ihre Lehre und Praxis nicht auf unsichere exegetische Hypothesen aufbauen. Sie hat sich an die eindeutige Lehre Christi zu halten“ (Ratzinger 1998, 22). Ist die wissenschaftliche Theologie also bereits zu gesicherten Erkenntnissen gelangt, die eine Revision der kirchlichen Haltung in dieser Frage erlauben oder sogar dringlich machen?

Ein Gedanke zu „Pastoral mit wiederverheirateten Geschiedenen

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