Sterbehilfe und Lehramt

Die Beihilfe zu einem vorzeitigen Lebensende gilt heute vielfach als Ausdruck des Respektes vor dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen. So hat es sogar das deutsche Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2020 vorgegeben: „Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen.“ Die deutsche Gesetzeslage ebenso wie die in vielen anderen Ländern hat bereits ein Recht auf Euthanasie konstituiert und entsprechende Vorgehensweisen etabliert oder wird dies in nächster Zukunft tun. Doch wurde mit dem Euphemismus vom „selbstbestimmten Sterben“ nicht ein fataler Irrweg eingeschlagen? Umso mehr tut Klarheit not – Festigkeit in den Grundprinzipien ebenso wie Orientierung für den konkreten Einzelfall, der ja immer von vielen Nöten und Bedrängnissen geprägt ist. Das neuere katholische Lehramt hat sich dazu vor allem an drei Stellen geäußert, dem „Weltkatechismus“, einer Erklärung der Glaubenskongregation und der Enzyklika „Evangelium vitae“ von Johannes Paul II. Weiterlesen