„Fest soll mein Taufbund immer stehn,
ich will die Kirche hören!
Sie soll mich allzeit gläubig sehn
und folgsam ihren Lehren!“ (GGB 808, Ausgabe München und Freising).
So lauten die ersten vier Zeilen des bekannten und beliebten Gelöbnisliedes von Christoph Bernhard Verspoell (1810). Seine unbefangene Kirchlichkeit war der Nachkonzilszeit wohl nicht mehr geheuer. So ist im Gesang- und Gebetbuch ein purgierter Text von Karl Günter Peusquens von 1974 zu finden:
„Fest soll mein Taufbund immer stehn,
zum Herrn will ich gehören.
Er ruft mich, seinen Weg zu gehen
und will sein Wort mich lehren“ (GGB 807).
Nicht falsch, aber eben doch Pointe verpasst: Die Zugehörigkeit zum Herrn entscheidet sich immer auch an der Treue zur Kirche und ihrer Lehre. Grundsätzlich haben wir diesen Zusammenhang in einem eigenen Blog „Lehramt – wozu?“ dargelegt. Er ruft nun aber förmlich nach einer Fortsetzung „Lehramt – und wie?“ Wie also geht man mit den ganz unterschiedlichen Äußerungen des Lehramtes um? Da stehen eine Menge von Einzelfragen zur Klärung an. Wer da nicht genau unterscheidet, überzieht das Prinzip Lehramt und bringt es dadurch in Verruf. Weiterlesen