NB: Die folgenden Überlegungen scheinen mir angesichts der Erklärung "Fiducia supplicans" des Dikasteriums für die Glaubenslehre vom 18. Dezember 2023 nur umso berechtigter und dringlicher. Insbesondere scheint mir die Formel "Hauptsache, die Segnung kann nicht mit einer kirchlichen Trauung verwechselt werden" verfehlt und irreführend. 

Fragen und Antworten zu katholischen Segensfeiern für Paare, die nicht kirchlich heiraten können

Nicht wenige Menschen leben in Partnerschaften, die nicht der katholischen Lehre entsprechen, insbesondere wiederverheiratete Geschiedene und gleichgeschlechtliche Paare. Wie geht die Kirche auf sie zu, vermittelt ihnen die Liebe und Barmherzigkeit Gottes und zeigt ihnen, dass sie ganz zur Kirche gehören? Die Antwort darauf wäre ein umfassendes Konzept der Seelsorge, das Wahrheit und Liebe unverkürzt miteinander verbindet. Doch nicht darum soll es hier gehen, sondern um ein kleines Detail, das zuletzt sehr stark in die Diskussion geraten ist: Sind Segensfeiern möglich, wenn eine eigentliche katholische sakramentale Trauung unmöglich ist? Adressaten sind hier also vorrangig die Verantwortlichen in der Kirche und nicht die Betroffenen. – Fragen und Antworten zu diesem Thema.

Immer wieder wird vorgeschlagen oder sogar gefordert, dass Seelsorger auf Wunsch eine Segensfeier halten, wenn eine kirchliche Trauung nicht möglich ist, etwa im Umkreis der standesamtlichen Feier. Ist das möglich?

Nein, in keinem Fall. Der Kirche sind da die Hände gebunden. Denn diese Verbindung steht in einem nach außen hin sichtbaren, objektiven Widerspruch zur Ehe, wie sie der Schöpfer dem Menschen gegeben hat, nämlich als unauflösliche Verbindung von Mann und Frau. Wie alle Gottesdienste drücken Segensfeiern die Wahrheit des Glaubens aus: „lex credendi lex orandi – das Gesetz des Glaubens bestimmt auch das Gesetz des liturgischen Betens“. Liturgie kann dieser Wahrheit daher nicht in einem wesentlichen Punkt widersprechen, selbst nicht unter Berufung auf Barmherzigkeit und Liebe. Denn die Liebe braucht eine Ordnung, die ihr von Gott vorgegeben ist, die „Ordnung der Liebe (ordo caritatis)“, von der schon der hl. Augustinus spricht.

Jesus und die Samariterin am Jakobsbrunnen

Befürworter von Segensfeiern legen Wert darauf, dass diese Segensfeier nicht mit einer sakramentalen Trauung verwechselt wird. So verzichten sie dabei etwa auf Eheversprechen und Jawort. Steht eine solche Segensfeier darum überhaupt im Gegensatz zur Ehe?

Die Unverwechselbarkeit ist nicht das Hauptproblem. Selbst wenn es keinem der Teilnehmer auch nur entfernt in den Sinn käme, hier bei einer kirchlichen Trauung der bisschen anderen Art zugegen zu sein, bliebe der Widerspruch zur Ehe bestehen. Die Kirche segnet damit etwas, was sie nicht segnen kann. Denn die Kirche und jeder ihrer Seelsorgerinnen und Seelsorger ist immer und allezeit an das gebunden, was Gott geordnet hat. Wenn sie das nicht beachten, handeln sie nicht mehr im Namen Gottes: Dann wäre die Kirche nicht mehr die treue Braut Christi. Da steht also gewaltig etwas auf dem Spiel!

Aber auch in diesen Beziehungen wird Gutes, Wertvolles gelebt: Treue, Beistand in Krankheit, vielleicht auch gemeinsame Verantwortung für Kinder. Das kann und soll doch gesegnet werden, oder etwa nicht?

Wenn ein Paar den Segen erbittet, dann nicht einfach jeder Einzelne nur für sich persönlich und das eigene Leben, sondern gemeinsam für seine Form der Partnerschaft. Wenn diese greifbar querliegt zu dem, wie Gott das Verhältnis von Mann und Frau geordnet hat, dann kann die Kirche das nicht segnen. Wie oft haben wir gehört: Segnen, lateinisch „bene-dicere“, heißt „gutsagen, gutheißen“. Das ist in diesem Fall ehrlicherweise einfach nicht möglich. Ein Vergleich: Ein Schüler erledigt für seinen besten Freund die Hausaufgaben. Die Freundschaft und Hilfsbereitschaft dabei ist gut, aber ihr Lehrer wird diesen Akt der Täuschung dennoch nicht gutheißen können. Ohne Vergleich: Konstitutives Element dieser Partnerschaften ist eine eheähnliche geschlechtliche Gemeinschaft, die objektiv gegen Gottes Gebot steht und darum in Bindung an sein Wort kirchlicherseits nicht gutgeheißen werden kann.

Überhaupt, gutheißen heißt meistens auch schon gut finden, also auch moralisch als gut bewerten. D.h. Befürworter von solchen Segensfeiern werden fast wie von selbst auch zu Befürwortern einer Änderung der kirchlichen Lehre in dieser Hinsicht. Ebenso hört man oft von den betroffenen Paaren: „Wir sind mit Gott in dieser Sache im Reinen. Er ist da weiter als die Kirche.“

Man kann dies auch am Segen selbst anschaulich machen. Gesegnet wird gerne mit Weihwasser. Denn jeder Segen ist für den Christen Tauferinnerung und Tauferneuerung. In der Taufe wurde er dem Herrn anvertraut und hat persönlich oder durch Eltern und Paten das Taufversprechen abgelegt, dem Herrn die Treue zu halten. Das schließt das dreimalige „Ich widersage“ zu allen Verlockungen des Bösen ein. Ausnahmslos und immer verspricht ein Getaufter Christus und seinem Gebot treu zu sein, und wenn er einmal dahinter zurückbleiben sollte, dann kehrt er um und kehrt auf den Weg Christi zurück. Wer dagegen zu Lebzeiten seines vor Gott angetrauten Mannes oder Frau mit einem anderen Partner zusammenleben will oder wer mit einem Partner des gleichen Geschlechtes wie in einer Ehe die „Gemeinschaft von Tisch und Bett“ pflegen will, der macht öffentlich deutlich, dass er sich von nun an nicht mehr unter ein Wort stellen will wie „Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ oder „Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden“.

Doch nochmals nachgefragt: Ist eine Segensfeier auch dann nicht möglich, wenn die Worte und Zeichen klarmachen, worum es geht und worum nicht? Also indem man bewusst auf Elemente einer kirchlichen Trauung verzichtet wie die Fragen nach der Bereitschaft zur christlichen Ehe, die Segnung der Ringe und ihr Anstecken, das Vermählungswort und die Bestätigung der Ehe durch den Priester.

Da sind wir wieder bei der Unverwechselbarkeit. Zunächst einmal „ad hominem“: Denjenigen Seelsorger möchte ich sehen, der zu Beginn einer Feier den Anwesenden sagt: „Liebe Leute, bitte vergesst nicht, dass diese Partnerschaft gegen die göttliche Ordnung steht!“ Nein, der Sog solcher Feiern geht ins „Alles ist gut!“

Dazu kommt die pastorale Erfahrung: Feine theologische Unterscheidungen werden von den Teilnehmern bei einer solchen Feier nur selten respektiert, ja überhaupt wahrgenommen. Das gilt für alle Kasualien, also etwa auch bei Taufe, Erstkommunion und Firmung. Was diese Feiern für die Teilnehmer bedeuten, definieren sie selbst und gestalten dementsprechend ihre Feier. Für sie bedeuten sakramentale Feiern oft einfach dies: „Wir feiern das Leben, wir bejahen das Ereignis, wir sind darin miteinander verbunden und Gott schenkt dazu seine Liebe und seinen Segen.“ Konkret heißt das bei solchen Paaren:  Für sie ist das einfach der kirchliche Segen für ihre Verbindung, ja er soll ihnen meistens auch das Gefühl der Bejahung und der Wertschätzung vermitteln: „Dadurch sind wir nun auch mit der Kirche im Reinen. Sie sagt Ja zu dieser Partnerschaft.“ Vielleicht verbindet sich das noch mit dem Bewusstsein: Wir haben einen modernen, aufgeschlossenen Seelsorger gefunden, der schon weiter ist als die Amtskirche.

Unter der Hand gibt man dann auch der Feier selbst eine Gestalt, die mit Blumenschmuck, Musik, Fürbitten und Texten oder selbst mit Bräuchen wie dem Reiswerfen doch auch ganz unmittelbar an die kirchliche Trauung erinnert. Fachlich gesprochen, stellt die Segensfeier dann ein funktionales Äquivalent für die Trauung dar. Deren Sinngebung nehmen die Beteiligten selbst autonom vor, sie übernehmen dagegen nicht oder nur selektiv das, was die Kirche theologisch mit ihr verbindet. Übrigens bestand ja die kirchliche Trauung in altkirchlicher Zeit ohnehin nur im Segen der Brautleute, die anderen Elemente sind erst später hinzugewachsen. Insofern haben die Menschen auch historisch recht, wenn sie einen Segen auch ohne weitere liturgische Elemente des heutigen Trauungsritus als „richtige“ Trauung empfinden.

Das mag ja grundsätzlich stimmen, aber die Betroffenen empfinden es doch als Zurückweisung und Mangel an Wertschätzung: Die Kirche „verweigert“ ihnen etwas, wonach sie sich vielleicht zutiefst sehnen. Viele leiden auch darunter, nicht in irgendeiner Weise ihre Beziehung unter den Schutz Gottes stellen zu können.

Die Antwort darauf ist einmal mehr: Seelsorge, Seelsorge, Seelsorge. Denn wo Priester und Laien, nicht zuletzt das christliche familiäre Umfeld, Freunde und Bekannte herzlich, unverkrampft und treu den Betroffenen zur Seite stehen, wo sie ihre Enttäuschungen und Hoffnungen mitempfinden und Verletzungen aufarbeiten und wo sie offen über alles sprechen können, da haben auch jene Grenzen ihren selbstverständlichen Platz, die aus der Bindung an das Wort Gottes nötig sind. Wertschätzung und Akzeptanz heißt ja keineswegs, alles am anderen gut zu finden, ganz im Gegenteil: Nur wenn mir letztlich am anderen nichts liegt, begegne ich ihm in einer „Passt schon“-Haltung. Jeder, der in ernsthaften, prägenden Beziehungen steht, etwa als Eltern und Erzieher, als Trainer oder bester Freund, kennt das: Gerade aus Liebe gibt es Punkte, da kann und darf man nicht auf Wünsche, Bedürfnisse und Vorstellungen des anderen eingehen, sondern muss streng bleiben, Grenzen setzen, objektivieren und gewiss auch für den anderen beten, dass er den richtigen Weg geht.

Überhaupt, Toleranz beruht auf Gegenseitigkeit: Ich darf sie nicht vom anderen fordern, ohne es zu respektieren, dass er als Christ bestimmte Verhaltensweisen von mir nicht gutheißen kann. Mit Differenzen leben zu können und nicht mit Betroffenheit, Vorwürfen und Besserwisserei zu reagieren ist ja ohnehin in einer pluralistischen Gesellschaft unerlässlich. Einen anderen dazu zwingen zu wollen, den eigenen Lebensentwurf gut zu finden, wirkt dagegen immer ein bisschen unreif.

Ist das Nein zu einer Segensfeier nicht eine persönliche Verurteilung der Betroffenen?

Anfangs sagte ich schon: Ihre Verbindung steht in einem nach außen hin sichtbaren, objektiven Gegensatz zur Ehe, wie sie der Schöpfer dem Menschen gegeben hat, nämlich als unauflösliche Verbindung von Mann und Frau. Die Ehe als Institution ist keine bloße Privatsache der Eheleute, sie hat auch eine Außenseite und ist eine Institution mit einer Ordnung und bestimmten Regeln und Rechten. Sie ist das tragende Fundament der Gesellschaft. Diese institutionelle Seite braucht auch eine äußere Stütze, sie muss getragen werden von einem Verhalten, das im Einklang mit ihr steht. Dabei muss die Kirche als amtlich verfasste Institution vorausgehen, und zwar gerade dann, wenn sie weiß, dass viele Privatpersonen im Einzelfall von Bekannten und Verwandten schon einmal „ein Auge zudrücken wollen“. Das ist ja eine große Leistung von Institutionen: Wenn sie fest stehen, gibt das den Individuen die Freiheit zu Schwäche und Unverständnis und lässt sie damit menschlich-allzumenschlich sein. Bei der Kirche heißt das: Feste Vorgaben sind die Garantie dafür, dass die Kirche nicht wie eine Sekte von allen ihren Mitgliedern in jedem Punkt 100 % Überzeugung und Linientreue verlangen darf. Das war ja immer eine große Stärke der katholischen Kirche: starke Mauern und darin viel Platz zum Leben.

Die Ehe als Institution keine bloße Privatsache – dafür den Vergleich mit einer roten Ampel: Persönlich mag ich mich ärgern, dass ich ausgerechnet jetzt halten muss. Ich kann auch gute Gründe haben, warum ich es in diesem Moment ganz besonders eilig habe. Doch wenn ich dann weiterfahre und dafür einen Strafzettel erhalte, darf ich mich nicht beschweren. Das zeigt, der Schutz der Institution Ampel sagt nichts über mich persönlich, sondern er bezeichnet nur mein Verhalten als nicht regelkonform. Gottesdienstliche Feiern der Kirche wie eine Segensfeier sind ebenfalls solche öffentlichen Feiern. Sie müssen darum die äußere Seite – also hier, ob ein Paar in einer Ehe nach dem Plan Gottes lebt oder nicht – dafür zugrundelegen, ob ein solcher Segen möglich ist oder nicht.

Was die innere Seite, die moralische Beurteilung angeht, kann ein solches Nein aber ebenfalls dazu beitragen, sich nicht einfach mit der Situation abzufinden, sondern nach Möglichkeiten zu suchen, im Einklang mit Gottes Willen zu leben. Da wird die Kirche also zu einer prophetischen Mahnerin. Das ist keine ganz leichte Aufgabe, und oft genug wird ihr das tatsächlich als moralischer Hochmut und Scheinheiligkeit ausgelegt. Doch wo sie dies wirklich aus „pastoraler Liebe“ tut, von der das II. Vatikanische Konzil spricht, hilft sie den Betroffenen unendlich viel mehr als wenn sie einfach ihren Bedürfnissen nachkommt.

Alle Dinge, über die wir eine Wahl anstellen, müssen in sich indifferent oder gut sein und innerhalb der heiligen Mutter, der hierarchischen Kirche, dienlich und nicht schlecht und ihr widerstreitend (Ignatius von Loyola, Exerzitien 170)

Könnte man die Frage nicht auch in einer geistlichen Unterscheidung im Einzelfall entscheiden? Warum dem mit einem generellen Nein einen Riegel vorschieben?

Schon der hl. Ignatius von Loyola, der große Meister der Unterscheidung der Geister, hat klargestellt: Gegenstand einer Entscheidung kann nur das sein, was in sich gut oder zumindest nicht schlecht ist. Dinge außerhalb der Ordnung Gottes können deshalb nicht einem abwägenden Unterscheidungsprozess unterliegen. Darum drei Gründe für dieses Nein, ein äußerer, ein innerer und ein kirchlicher Grund.

  1. Von der äußeren, institutionellen Seite haben wir eben gesprochen. Sie schaut immer auf das Allgemeine, ausnahmslos alle Bindende und gilt deshalb unbedingt – Stichwort rote Ampel.
  2. Aber auch nach der inneren, persönlichen Seite hin ist das „Immer und ausnahmslos“ einer Ordnung heilsam. Denn die grundlegenden sittlichen Weisungen wie die Zehn Gebote sind bei dem, was sie verbieten, immer ganz kategorisch: Das und das darf man nie und unter keinen Umständen tun. Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Das ist übrigens äußerst entlastend. Gerade in Zweifeln und Unsicherheiten sind klare Maßstäbe ein Segen. Dazu kommt: Anders als menschliche Gesetze sind göttliche Gebote ganz vollkommen. So ist kein Fall denkbar, in dem man gegen sie verstößt und dennoch recht handelt.

Schließlich kommt noch ein kirchliches Argument hinzu. Die geforderten Segensfeiern berühren ein sehr sensibles Feld des kirchlichen Lebens. Wie man etwa bei den Anglikanern sieht, führen liberale Neuerungen bei so grundlegenden Angelegenheiten die Kirche leicht an den Rand des Schismas. In der katholischen Kirche würden die Spannungen wohl auch noch einen Schritt weiter als nur bis an dessen Rand führen! Zudem würden solche offiziell befürworteten Segensfeiern das Zeugnis für die Ehe nahezu unkenntlich machen und die Botschaft vermitteln: „In diesem Bereich muss jeder letztlich für sich selbst definieren, was gut und böse ist.“ In einer Zeit, da die Maßstäbe Christi kaum mehr bekannt sind, wäre das geradezu eine Anti-Pastoral, die den Menschen eine echte Hirtensorge vorenthalten würde. Und schließlich: Die Kirche und ihre Seelsorgerinnen und Seelsorger werden nach dem Evangelium einmal Rechenschaft über ihre Pastoral ablegen müssen. Ob sie gute Verwalter gewesen waren, wird dann wesentlich daran hängen, ob sie die Menschen in heiligem Ernst vor die ganze Wahrheit Christi gestellt haben oder nicht. Kurz: Seelsorge heißt Verantwortung übernehmen, auch wenn es manchmal etwas Leichteres gibt. Kommen wir nun noch spezifisch zu den in der letzten Zeit viel diskutierten Segensfeiern für homosexuelle Partnerschaften. Werden wir noch ein bisschen grundsätzlicher. Die Kirche sagt: Sexuelle Akte außerhalb der Ehe stehen dem Plan Gottes und seiner Ordnung der Schöpfung entgegen. Woher will die Kirche das so genau wissen?

Das ist biblisches Urgestein und beständige, unerschütterliche Lehre der Kirche. Bereits die Erschaffung des Menschen als Bild Gottes nach Gen 1,27f. sagt: „Männlich und weiblich erschuf er sie. Gott segnete sie und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehrt euch…“ D.h. der Segen Gottes ruht auf Mann und Frau, wenn sie sich miteinander verbinden und ihre Sexualität als Ursprung der Fruchtbarkeit gebrauchen. Im zweiten Schöpfungsbericht wird zudem die alle irdische Bindungen übersteigende Kraft der Liebe beschworen: „Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und hängt seiner Frau an und sie werden ein Fleisch“ (Gen 2,24). Fruchtbarkeit hat gewissermaßen ihrne Schoß in der treuen Ehe und Liebe. Dieses Einswerden hat Jesus bekanntlich zugrundegelegt, wenn er damit die Unauflöslichkeit der Ehe fordert: „Habt ihr nicht gelesen, dass der Schöpfer sie am Anfang männlich und weiblich erschaffen hat und dass er gesagt hat: Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen und sich an seine Frau binden und die zwei werden ein Fleisch sein? Sie sind also nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ (Mt 19,4-6). Damit ist geradezu blitzartig alles gesagt. Darüber kann die Kirche nicht verfügen oder es relativieren. Was speziell homosexuelle Akte angeht, so ist das biblische Zeugnis eindeutig in ihrer Verwerfung, und so hat es die gesamte Tradition aufgefasst. Die jüngste Antwort der Glaubenskongregation hat dies nur noch einmal anhand der Ablehnung entsprechender Segensfeiern in Erinnerung gerufen. Wenn einzelne Exegeten dieses biblische Zeugnis  nun abschwächen oder in Frage stellen, so zeigt sich bei genauerem Hinschauen, dass sie oft tendenziös mit sekundären Wortbedeutungen, mit spekulativen Aussageabsichten oder mit defizienter Hermeneutik eine vorgefasste Meinung zu bestätigen suchen. Das kann an diese Stelle leider nicht ausdrücklich nachgewiesen werden. Auf jeden Fall hat die Kirche die biblischen Stellen immer verbindlich in diesem Sinne ausgelegt. Es handelt sich also eine geoffenbarte, wohlbegründete, unbedingt verpflichtende Lehre.

Gott segnete sie und Gott sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehrt euch… (Gen 1,27f.)

Aber steht dagegen nicht die Wissenschaft? Etwa dass Sexualität viele Dimensionen habe, auch die von Lust und von Bindung, was ja auch in homosexuellen Beziehungen gelebt werde. Oder dass die sexuelle Anlage bereits genetisch disponiert sei?

Vor allem aus den USA kommt eine stark ideologisierte Wissenschaft, die nicht viel mehr ist als ein Vehikel, um Meinungen, Interessen und Weltanschauungen mit der Aura der Objektivität zu umgeben. Das gilt leider sehr stark bei allen Gender-Fragen – übrigens für alle Lager. Da gibt es eine weite Spanne von Propaganda, die wirkliche Wissenschaft überzieht oder vereinseitigt. Das gilt übrigens leider auch für die MHG-Studie zum sexuellen Missbrauch, deren viel rezipierten Schlussfolgerungen – auch im „Synodalen Weg“ – überhaupt nicht von den dort erhobenen Fakten gedeckt sind, sondern manchmal eher aus freien Assoziationen zu einer naiven Verdrängungspsychologie und aus heute gängigen Deutschemata zur „verklemmten“ katholischen Sexualmoral bestehen. Dafür hätte ich nicht so viel Geld ausgegeben wie die Deutsche Bischofskonferenz.

Die Ausbildung einer sexuellen Orientierung ist ein sehr komplexes Geschehen, bei dem Genetik nur einen kleinen Teil ausmacht. „Messenger RNA“ etwa sind derzeit durch die Corona-Impfstoffe in aller Munde. Ihr Prinzip besteht ja gerade darin, genetische Dispositionen erst sozusagen an- und auszuschalten. Genetik allein bewirkt dagegen wenig. Generell sind hier „nurture“ und „culture“ eng miteinander verwoben, so dass biographische und kulturelle Faktoren letztlich ausschlaggebend sind. Einen massiven Einfluss haben auch frühe Erfahrungen sowie Verstärkungen in sozialen Netzen. Nicht ganz unerschätzen sollte man auch die stark gewachsene Unbestimmheit und darum Unsicherheit in Geschlechterrollen. Dazu gibt es nüchterne, differenzierte und sehr realitätsnahe Studien, die ein anderes Bild ergeben als das, was von manchen Theologen und Theologinnen pauschal als „Ergebnis der Wissenschaft“ dargestellt wird.

Gehen wir noch einen Schritt weiter. Die Bio- und Humanwissenschaften, auf die man sich beruft, sind beschreibende Wissenschaften, d.h. ihre Reichweite endet bei dem, was ist. Doch damit ist noch nichts darüber gesagt, was sein soll. Den vorschnellen Schluss vom Sein zum Sollen hat die neuere Moraltheologie zu Recht als naturalistischen Fehlschluss („naturalistic fallacy“) kritisiert. Auf einmal hält er aber jetzt ganz massiv Einzug in progressive Argumentationen. Das geht nicht. Einfacher gesagt: Disposition kann nicht über die Moral bestimmen. Sexualität ist vielmehr Teil der menschlichen Natur, und als solche ist sie eine Gestaltungsaufgabe, die sich an Ordnung und Sinn der Schöpfung, an der Berufung des Menschen zu Liebe und Treue gegenüber Gott und seiner Weisung und an einer personalen Selbstverwirklichung als Selbstüberschreitung hin zur selbstlosen Liebe und Fruchtbarkeit ausrichten muss. Was die Kirche lehrt, führt den Menschen erst wirklich zu sich selbst und zu höchstem Glück, gerade auch wenn es auch Askese, Bereitschaft zur Enthaltsamkeit, ja manchmal auch einfach Tragen eines Kreuzes einschließt.

 

Nachtrag: Kurze, pointierte Stellungnahme zum Thema im „Christ in der Gegenwart“ vom 16.4.2021:

Das an Vorurteilen übersäte Feld der Pastoral mit Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen hat auch ein besonders hartnäckiges Apriori hervorgebracht. Danach seien nur bedingungslose Akzeptanz, Segnung und der Verzicht auf die Orientierung am Leitbild der Ehe von Mann und Frau gut für die Betroffenen. Grenzziehungen entsprechend der katholischen Lehre, wie sie jüngst die Note der Glaubenskongregation ausgesprochen hat, seien gegen sie gerichtet. Wer nur ein wenig Erfahrung in Seelsorge besitzt, wird jedoch das Gegenteil berichten können. Ernsthafte seelsorgliche Zuwendung gibt es nur mit einem starken Gegenüber. Darin ist alles von einer tiefen Akzeptanz der Person (nicht aber ihres Verhaltens) getragen. Das schafft Vertrauen und macht die seelsorgliche Beziehung belastbar. Auf diesem starken Fundament kann auch konfrontiert, ja sogar provoziert werden. Nur so hilft Seelsorge zu Selbstdistanz und Wachstum. Agiert ein Seelsorger dagegen bloß als Gut-sager (das „bene-dicere“ des Segnens!), verstärkt er die Neigung von sexuellem Begehren, Verlangen und Besitzen, alles andere zu vergessen („Liebe macht blind“) und sich so gerade nicht auf das Größere, Umfassendere hin zu öffnen. Das ist auch der Grund, warum die Kirche die Keuschheit als wesentliche Voraussetzung einer wirklichen Gottesbeziehung erkannt hat. Überflüssig zu sagen, dass alle Menschen in gleich welcher Beziehungsform ein solches Gegenüber brauchen, nicht nur in gleichgeschlechtlichen.

Das Nein zur Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften wird so zur Chance. Die Allgemeinkultur vertritt mit Vehemenz die Alternativlosigkeit des „Ganz normal“. Betroffene, die häufig durch Phasen der Verunsicherung und dann auch wieder der übersteigerten Selbstaffirmation gehen, werden in ihren Umfeldern kaum mehr ein wohlwollendes, interessiertes Gegenüber finden, das ihnen wirklich hilft, sich vor Gott und seinem Willen zu finden. Sollte nicht genau das die Aufgabe von Kirche und Seelsorge sein?

3 Gedanken zu “Trauung nein, Segensfeier ja?

  1. Wir leben in einer Zeit der zunehmenden Verwirrung. Da tut es mehr als gut, klare Ansagen in der Kirche zu hören. Diese werden leider immer seltener, weil die Hirten selbst große Angst vor dem entgegenwehenden Zeitgeist haben und vielleicht selbst schon nicht mehr fest stehen in Jesu Botschaft. Theologen tragen in heiklen Fragen oft mehr das Fundament ab, als dass sie dazu beitragen, den geerbten Glauben auf wissenschaftlichen Boden zu stellen und zum aktuellen Diskurs klärende Argumente beizusteuern. Wo Jesu Botschaft relativiert wird (hat er nicht gesagt, hat er nicht getan, hat er nicht so gemeint, ist ein redaktorischer Zusatz, muss man im Kontext sehen und auf die heutige Zeit adaptieren), da schwinden die Kraft, der Mut, aber auch der Anlass, sich mit Jesu unbequemen Forderungen nach Heiligkeit öffentlich zu Wort zu melden. Jeder Getaufte ist zur Heiligkeit berufen- und dies schließt alle in ungeregelten Verhältnissen Lebenden ein. Jeder kann zu jedem Zeitpunkt seines Lebens vom Saulus zum Paulus werden. Die Kirche darf daher nie den Ruf Christi verdunkeln, indem sie Irrwege segnet. Nein, ihre Aufgabe ist es, den Menschen den rechten Weg zu weisen- der immer auch steil, unbequem und schmal ist. Wehe einer Kirche, die den breiten Weg in den Abgrund segnet, nur weil die Menschen so schön singend und feiernd darauf fortschreiten wollen…

  2. Ja, die Segnung ist, wenn ich den Blog-Artikel lese, von oben „eingesetzt“ und dementsprechend auch die Ausübung geregelt. Im Codex des kanonischen Rechts wird beschrieben was „Gläubige und Lehrer“ sowie „eingesetzte Leitungsgewallt“ bedeutet. Sie schreiben sehr korrekt:

    **********Beginn -> Zitat aus dem Blog**********
    „Die Kirche segnet damit etwas, was sie nicht segnen kann. Denn die Kirche und jeder ihrer Seelsorgerinnen und Seelsorger ist immer und allezeit an das gebunden, was Gott geordnet hat. Wenn sie das nicht beachten, handeln sie nicht mehr im Namen Gottes: Dann wäre die Kirche nicht mehr die treue Braut Christi. Da steht also gewaltig etwas auf dem Spiel!“
    **********Ende -> Zitat aus dem Blog**********

    Dementsprechend und damit ist in der katholischen Kirche alles in ein Gerüst gespannt und festgezurrt. Das Kanonische Recht definiert es sehr genau:

    Dazu der Auszug aus dem Codex des kanonischen Rechts:

    **********Beginn -> Zitat
    Can. 204 — § 1. Gläubige sind jene, die durch die Taufe Christus eingegliedert, zum Volke Gottes gemacht und dadurch auf ihre Weise des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes Christi teilhaft geworden sind, sie sind gemäß ihrer je eigenen Stellung zur Ausübung der Sendung berufen, die Gott der Kirche zur Erfüllung in der Welt anvertraut hat.

    § 2. Diese Kirche, in dieser Welt als Gesellschaft verfaßt und geordnet, ist in der katholischen Kirche verwirklicht, die von dem Nachfolger Petri und den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm geleitet wird.

    Can. 212 — § 1. Was die geistlichen Hirten in Stellvertretung Christi als Lehrer des Glaubens erklären oder als Leiter der Kirche bestimmen, haben die Gläubigen im Bewußtsein ihrer eigenen Verantwortung in christlichem Gehorsam zu befolgen.

    Can. 129 — § 1. Zur Übernahme von Leitungsgewalt, die es aufgrund göttlicher Einsetzung in der Kirche gibt und die auch Jurisdiktionsgewalt genannt wird, sind nach Maßgabe der Rechtsvorschriften diejenigen befähigt, die die heilige Weihe empfangen haben.

    Can. 7 — Ein Gesetz tritt ins Dasein, indem es promulgiert (lateinisch promulgare ‚öffentlich verkünden‘) wird.
    **********Ende-> Zitat

    Aus dem Kompendium des Katechismus lässt sich dazu im einfacheren Verständnistext lesen:

    **********Beginn -> Zitat
    15. Wem ist das Glaubensgut anvertraut?
    Das Glaubensgut ist von den Aposteln der Kirche als Ganzer anvertraut. Unterstützt durch den Heiligen Geist und geführt vom Lehramt der Kirche, nimmt das ganze Volk Gottes mit seinem übernatürlichen Glaubenssinn die göttliche Offenbarung auf, versteht sie immer besser und wendet sie auf das Leben an.

    16. Wem steht es zu, das Glaubensgut verbindlich auszulegen?
    Die verbindliche Auslegung des Glaubensgutes obliegt allein dem lebendigen Lehramt der Kirche, das heißt dem Nachfolger Petri, dem Bischof von Rom, und den Bischöfen in Gemeinschaft mit ihm. Dem Lehramt, das im Dienst des Wortes Gottes das sichere Charisma der Wahrheit besitzt, steht es auch zu, Dogmen zu definieren: Das sind Formulierungen von Wahrheiten, die in der göttlichen Offenbarung enthalten sind. Diese Autorität erstreckt sich auch auf Wahrheiten, die mit der Offenbarung in einem notwendigen Zusammenhang stehen.
    **********Ende-> Zitat

    Damit ist Segnung in einen Rahmen gespannt der durch diese Definitionen außerhalb dem „lebendigen Lehramt der Kirche“ so gut wie nicht veränderbar ist, trotzdem sich Kirche im Laufe der Zeiten verändert.
    Da kann ruhig meiner bescheidenen Meinung nach mit Argumenten und Überzeugungen gearbeitet werden, die nicht genau den „Lehraussagen der Kriche“ entsprechen. Wir haben eine von „oben eingesetzte Leitungsgewalt“ (Can. 129). Wie sollte ein Priester sein Verständnis in eine Richtung gegen diese „göttliche Offenbarung“ (Komp. d.Kat. 15.) richten, denn er hat sich ja in seinem Verständnis danach aus-zu-richten.

    Ich frage mich dennoch, ob diese Lehre bzgl. der katholischen Segensfeiern für Paare, die nicht kirchlich heiraten können mit diesem Hintergrund der „Barmherzigkeit Jesus Chrisi“ entspricht.
    Persönlich bin ich mir da unsicher und vom jetzigen Standpunkt meiner Betrachtung aus, müsste es eine Fall zu Fall Entscheidung geben.

    Herzliche Grüße aus dem wunderschönen Ostwestfalen – Martin Falinski

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