Take away-Points
- Seit dem 11. Jahrhundert allmähliche Durchsetzung der Kardinäle als einzige Papstwähler (1059 Nikolaus II., In nomine Domini), seit 1274 als Konklave in verschlossenem Raum (Gregor X., In periculum).
- Kern: Freiheit jedes einzelnen Wählers und Unabhängigkeit von äußerer Beeinflussung; Notwendigkeit eines magnus consensusmit einer Zweitdrittelmehrheit; geheime Abstimmung (bis 1621 allerdings durch Wahlmänner mündlich erfragt); de facto Begrenzung des Kandidatenkreises auf die Wähler; Verpflichtung auf Verschwiegenheit.
- Der gewöhnliche Wahlmodus durch wiederholte geheime Abstimmung (per scrutinium) wurde lange ergänzt durch 1. per accessum (nach einem Wahlgang können bisher Unentschlossene einem Kandidaten mit Erfolgsaussichten beitreten), 2. per compromissum (durch Delegation der Wahl an 5 bis 7 ausgewählte Kardinäle), 3. per adorationem (öffentliche Bekundung der zuvor gesicherten Anhängerschaft für einen Kandidaten im Konklave, die einer Zweidrittelmehrheit gleichkommt, darum von der Wahl per inspirationem des Heiligen Geistes zu unterschieden).
- Jahrhundertelange Problemzonen: Simonie, Stimmenkauf durch Versprechungen, Einfluss des weltlichen Arms, äußere Gewalt und Druck, monate- oder jahrelange Blockade wegen fehlender Einigung, bis 1621 auch Hierarchien, familiäre und nationale Rücksichten unter den Kardinälen („nepotistische Klientelstruktur“).
- Ende des notorischen Einspruchsrechtes katholischer Regierungen in der Neuzeit (exclusiva) erst durch Pius X. (1904 Commissum nobis).
- Im 20. und 21. Jahrhundert Internationalisierung und Vergrößerung des Wahlkörpers des bis dahin auf 70 Personen beschränkten Heiligen Kollegiums.
- Begrenzung des Wahlalters auf 80 Jahre durch Paul VI.
- Derzeit hauptsächlich gültige Wahlordnung durch Johannes Paul II. (1996: Universi Dominici Gregis): nur noch geheime Wahl, aber nach vier Tagen jeweils Bedenkzeit, nach dem 34. Wahlgang Möglichkeit, nur noch zwischen den beiden Bestplatzierten abzustimmen.
- Ort: Erst seit dem 17. Jahrhundert Sixtinische Kapelle (anfangs am Ort, an dem der Papst gestorben ist; vorübergehend in Avignon; dann in der Cappella Paolina im Apostolischen Palast, im 19. Jahrhundert vorübergehend auch im Quirinalspalast; seit 1621 mit Gregor XV. Vorzug für die Sixtina, auch wegen der mahnenden Wirkung von Michelangelos Fresko des Weltgerichts).
11. Jahrhundert
1274
Wahl in geschlossenem Raum ("cum clave")
1274
1621/22
Große Konklavereform durch Gregor XV.
20. Jahrhundert
Erweiterung der Zahl auf über 70, inzwischen auf über 120
20. Jahrhundert
1970
Paul VI. Begrenzung des Wahlalters auf 80 Jahre
1996
Johannes Paul II. "Universi Dominici Gregis" (heute gültige Ordnung)
1996
Quellen
CIC c. 332 § 2; CCEO c. 44 § 2.
Caeremoniale continens ritus electionis Romani Pontificis. Gregorii Papae XV. iussu editum, Rom 1689 [enthält auch frühere Dekrete zur Papstwahl].
Giese, Friedrich 17.08.1882-25.04.1958 (Hg.), Die geltenden Papstwahlgesetze : Pii X constitutio Vacante Sede Apostolica, Pii X constitutio Commissum Nobis, Leonis XIII constitutio Praedecessores Nostri, Leonis XIII instructio (regolamento), Bonn 1912.
Paul VI., Motu proprio Ingravescentem aetatem (21.11.1970 = AAS 62 [1970] 810-813).
Paul VI., Apostolische Konstitution Romano Pontifici eligendo (1.10.1975 = AAS 67 [1975] 609-645).
Papst Johannes Paul II. , Apostolische Konstitution Universi Dominici Gregis (22.2.1996 = AAS 88[1996] 305-343).
Benedikt XVI., Moto proprio De aliquibus mutationibus in normis de electione romani pontificis (11. Juni 2007= AAS 99/9 [2007] 776f.).
Liturgische Bücher und offiziöse Veröffentlichungen
Wer aus erster Hand Geschichte, Grundlage und Gestaltung eines Konklaves heuteerfahren will, für den gibt es zwei unverzichtbare Bücher der Libreria Editrice Vaticana, die im Umkreis der Wahl von Benedikt XVI. am 19. April 2005 entstanden sind:
Ufficio delle Celebrazioni Liturgiche del Sommo Pontefice, Sede Apostolica vacante : storia, legislazione, riti, luoghi e cose, Città del Vaticano 2005.
– , Sede apostolica vacante : eventi e celebrazioni, aprile 2005, Città del Vaticano 2007.
Das zweite 686-seitge Werk mit zahlreichen Fotos, Karten, Listen und Abbildungen ist genaugenommen eine stark erweiterte Neuauflage des 259-seitigen Erstlings und bereichert diesen durch die genaue Beschreibung dessen, was 2005 beim Tod von Johannes Paul II. bis zur Wahl von Benedikt XVI. geschehen ist. Verfasst und verantwortet ist es vom „Ufficio delle Celebrazioni Liturgiche del Sommo Pontefice“, also das Team des Päpstlichen Zeremonienmeisters und damit den Verantwortlichen für die Gestaltung aller Feiern.
Damit werden beide Bücher zugleich zu Kommentaren zur Neugestaltung der entscheidenden Riten bei der Beerdigung des Papstes und beim Konklave, die wenige Jahre zuvor erschienen waren und die auch weiterhin Gültigkeit haben:
Ufficio delle Celebrazioni Liturgiche del Sommo Pontefice, Ordo rituum conclavis : Riti del conclave, Città del Vaticano 2000.
– , Ordo exsequiarum Romani Pontificis: Rito delle esequie del Romano Pontefice. Officium de Liturgicis Celebrationibus Summi Pontificis, Città del Vaticano 2000 [neuste Ausgabe: – Ordo exsequiarum Romani Pontificis : Versione Italiano – Latino, E Civitate Vaticana 2024].
Mit diesen liturgischen Büchern – kleines Zeichen der Zeit: der lateinische Text ist immer auch zum liturgischen Gebrauch in der neuen lingua franca der Kirche, dem Italienischen, wiedergegeben – kann man diese entscheidenden Stationen Wort für Wort mitverfolgen und sogar erfahren, was nach dem „Extra omnes“ beim Konklave geschieht: die Ermahnungen durch einen Prediger, der erste Eid zur Abweisung jeder Einmischung und zur Geheimhaltung (der leider zunehmend von den teilnehmenden Kardinälen später eher als ohnehin nie einzuhaltendes Ideal denn als strikt bindendes Gebot, dessen Verletzung ohne ausdrückliche päpstliche Erlaubnis Johannes Paul II. sogar noch mit der Strafe der Exkommunikation belegt hat!), das Vortreten zur Abgabe des Stimmzettels unter erneutem persönlichen Eid, die Auszählung der Stimmen, die Bekanntgabe des Ergebnisses und schließlich bei Erlangung der Zweidrittelmehrheit das berühmte „Acceptasne“.
Beide Bücher gliedern nach 1. Tod und Begräbnis des Papstes, der eigentlichen Periode der Sedisvakanz mit den „Novemdialen“, den neuntägigen Totenfeierlichkeiten für den Papst, und 2. den täglichen Kongregationen der Kardinäle, dem sogenannten Vorkonklave (2005 waren das 12 Versammlungen), in denen nicht nur die großen Entscheidungen wie der Beginn des Konklaves gefällt werden, sondern den Teilnehmern auch Gelegenheit geboten wird, ihre Sicht zum status ecclesiae vorzutragen. Das sind nichts anderes als mit der Sorge um die Kirche gefüllte Bewerbungs- oder Empfehlungsreden. Sie sind umso wichtiger, als bei der geradezu inflationär angewachsenen Zahl der Papstwähler und ihrer Internationalisierung kaum von einer eingehenden Kenntnis der Kardinäle untereinander ausgegangen werden kann. (Dass diese Zeit auch zu intensiven Beratungen auf den Fluren, bei Tisch, bei kleinen Zusammenkünften und bei der Netzwerkbildung genutzt wird, um aussichtsreiche Kandidaten, ihre Persönlichkeiten und Kompetenzen, ihre Zugehörigkeit zu den großen globalen und theologischen Blöcken, ihr Programm und ihre kirchenpolitischen Richtungen auszuloten, versteht sich von selbst, und es ist schlicht Unsinn, das alles als Machtkämpfe, Kungeleien und Intrigen abzuwerten. Im Gegenteil, es gehört – anders als in den meisten Parlamenten – zu den großen Pluspunkten der Papstwahlen seit Jahrhunderten, dass sie wirklich offen und stets für eine Überraschung gut sind!). Der 3. Teil ist dem eigentlichen Konklave gewidmet. Jeder Teil ist unterteilt in einen geschichtlichen Überblick, eine Darstellung der geltenden Ordnung, die liturgisch-rituelle Gestaltung und ein Überblick über Orte, benötigte Gegenstände, Gewänder und Geräte, bei dem schließlich auch die Freunde der tausend Kleinigkeiten auf ihre Kosten kommen.[1] Das alles ist umfassend, zuverlässig, zugleich aber aufs Wesentliche konzentriert dargeboten, so dass auch Nichtfachleute das meiste problemlos nachvollziehen können. Das umfangreichere Buch von 2007 fügt dem noch eine ausführliche Dokumentation der Umsetzung von alldem im Jahr 2005 hinzu „eventi e celebrazioni, aprile 2005“), von den Ereignissen selbst über die beteiligten Organe und Personen und die Gestaltung in allen ihren Aspekten, einschließlich der Dokumentation von Predigten, Reden und ausgewählten Presseerzeugnissen. Man kann auch sofort mit deren Lektüre beginnen, denn dadurch werden die grundsätzlichen Dinge sehr viel anschaulicher nach nachvollziehbarer. Beide Bände drucken auch im Anhang die bis heute im Wesentlichen gültige Papstwahlkonstitution „Universi Dominici Gregis“ von Papst Johannes Paul II. (1996), das zweite auch zweisprachig lateinisch und italienisch. Nur die große Ausnahme von der jahrhundertealten Zweidrittelmehrheit im 35. Wahlgang (nach entsprechendem Beschluss der Kardinäle) hat Papst Benedikt XVI. 2007 wieder rückgängig gemacht (De aliquibus mutationibus in normis de electione romani pontificis). Umfangreiche Register machen die Bücher auch zum gezielten Nachschlagen bestens geeignet.
Historische Darstellungen
In die eigentlich wissenschaftliche Beschäftigung mit der Papstwahl treten wird mit den historischen Darstellungen ein. Aus der Fülle der Monographien zu einzelnen Perioden und Entwicklungen der 800-jährigen Geschichte des eigentlichen Konklaves (1274 wird zumeist als Beginn dieser Institution angesehen, wobei die Wahl durch die Kardinäle schon zweihundert Jahre älter ist) greifen wir nur einige neuere Überblicksdarstellungen heraus.
Melloni, Alberto, Das Konklave: die Papstwahl in Geschichte und Gegenwart Georg Scheuermann, Freiburg Basel Wien 2002.
Paravicini Bagliani, Agostino / Visceglia, Maria Antonietta, Il conclave : continuità e mutamenti dal Medioevo a oggi, Rom 2018.
Wassilowsky, Günther, Die Konklavereform Gregors XV. : (1621/22) ; Wertekonflikte, symbolische Inszenierung und Verfahrenswandel im posttridentinischen Papsttum (), Stuttgart 2010.
Wolf, Hubert, Konklave: Die Geheimnisse der Papstwahl, München 12017.
Zizola, Giancarlo 1936-2011, Il conclave : storia e segreti ; l’elezione papale da San Pietro a Giovanni Paolo II, Roma 11993.
Einmal mehr bewährt sich hier die Erfahrung, dass die Italiener eben doch auch weiterhin die nächsten Verwandten des Papstamtes sind. Das stellen sie nicht nur bei den gewieftesten, am besten vernetzten vaticanisti unter Beweis, sondern eben auch bei den Historikern. Nun besteht das Geschäft des Geschichtswissenschaftlers immer in der klugen Balance zwischen Detail und Überblick. Unsere Auswahl besetzt dabei die ganze Breite dieses Bogens: Am meisten detailverliebt ist sind die Profanhistoriker Paravicini Bagliani und Visceglia, gefolgt vom Historiker und Vatikanbeobachter Zizola, der dabei aber besonders durch eine genaue Rekonstruktion des Verlaufs der Konklaven punktet. Melloni hält m.E. am besten die Mitte, während Wolf von vornherein für ein breites Publikum schreibt, auswählt, bewertet und dabei auch den Effekt nicht scheut. Gehen wir die Liste also von hinten durch.
Hubert Wolf, der renommierte Leibnizpreisträger und Kirchengeschichtler in Münster, ist in den letzten 15 Jahren vor allem durch publikumswirksame Veröffentlichungen im ebenso renommierten C. H. Beck-Verlag in Erscheinung getreten. Dabei beweist er sein Talent als kundiger Vermittler kirchengeschichtlichen Wissens ebenso wie seine „Spürnase“ für die große Story, ohne Berührungsangst mit Effekt und einer Prise Effekthascherei. Dadurch liest sich auch sein Konklavebuch leicht, zumeist auch unterhaltsam und informativ, ohne belehrend zu sein, und der Leser wird durch die Themen Papstwähler, Päpste, Orte, Wahlmodi, Inaugurationsriten, Konklavegeheimnis und Papstrücktritt geführt. Auch Kenner werden manches aufschlussreiche Detail erfahren. Mancher Punkt wird freilich nur sehr knapp berührt, manches bleibt auch in der Sorglosigkeit eines wissenschaftlichen Alphatieres recht ungenau, bisweilen sogar irreführend. Im Anschluss an Wassilowsky, Konklavereform, wird die Konklavereform von Gregor XV. im Jahr 1621/1622, die die wichtigsten Elemente der Wahl bis heute bestimmt, vor allem auf den Einfluss der zelanti zurückgeführt, darunter prominent Robert Bellarmin. Ein wenig effekthascherisch wird in diesem Zusammenhang allerdings vor allem der Vorschlag eines anonymen Traktates vorgestellt, die Wahl vor ausgesetztem Allerheiligsten und in Anwesenheit des Leichnams des gewesenen Papstes im Bewusstsein von Tod und Weltgericht auf den Knien zu halten (104-106 nach Wassilowsky, Konklavereform 206-216, den er allerdings hier nicht erwähnt; bei Wassilowsky jedoch mit den notwendigen Hintergründen, u.a. dass die Wahl bald nach dem Tod des Papstes und noch vor seiner Beerdigung zu halten wäre). In logisch nicht schlüssiger Art und Weise wird dieser sehr barocke, vom Gedanken der Erschütterung des Gewissens beherrschte Gedanke von Wolf so verstanden, als ob die Wahl dadurch „einen nahezu sakramentalen Charakter“ erhalte, der eine „Transsubstantiation des Kardinals“ zum Papst bewirke. Vorsichtig formuliert, ist Wolf da die Formulierungs- und Fabulierlust durchgegangen.[2] Auch seine rasch zupackende Urteilskraft gehört nicht zu seinen Stärken, etwa seine wiederholt recht kritischen Bemerkungen zu Maßnahmen von Johannes Paul II. (etwa zur Geheimhaltung der Wahl, die für ihn nur „Geheimniskrämerei“ bedeuten, ohne dass er sich die Mühe macht, die Motive dafür zu erhellen, dass die Abstimmungsergebnisse gesondert aufbewahrt und nur mit päpstlicher Zustimmung geöffnet werden dürfen, 162f., zur „Sakralisierung des Konklaves“ , 75, oder auch seine Mäkelei gegenüber Papst Benedikts Rückkehr zur „qualifizierten Mehrheit“, die im Satzzusammenhang klar als Zweidrittelmehrheit gekennzeichnet ist, 112). Schließlich wird man am Ende der Lektüre gerade nicht den Eindruck gewinnen, dass die Papstwahl hinter der „Fassade der Tradition“ äußerst wandelbar war, sondern dass einige Grundelemente nur variiert, verfeinert und gewandelten Zeitverhältnissen angepasst wurden.
Aus diesen Gründen erscheint Alberto Mellonis, des vor allem durch die Erforschung des II. Vaticanums aus der Sicht des reformistischen Flügels bekannten Kirchenhistorikers, Konklavebuch vorzuziehen. Es liest sich nicht viel schwerer als das Wolfs, freilich deutlich schwerfälliger und weder süffig im Unterhaltungswert noch brillant in der Darstellungsweise, beschränkt sich aber auf die Darstellung im Lauf der Jahrhunderte, vor allem im 20. Jahrhundert, seiner eigentlichen Kernkompetenz. Mellonis persönliche Vorliebe für den Reformflügel des letzten Konzils verleitet ihn hier aber nicht zu einseitigen Positionsbezügen. Und Wolfs Schwäche ist seine Stärke: Melloni hat einen ausgesprochenen Sinn für das Funktionieren von institutionellen Regeln und ihren äußeren Bedingungen. Wie zutreffend ist etwa Mellonis Diskussion der Möglichkeit nach Johannes Paul II., nach dem 34. Wahlgang zwischen den beiden Bestplatzierten eine Stichwahl mit bloß absoluter Mehrheit durchzuführen. Die Aussicht auf einen Papst, der nur mit knapper Mehrheit gewählt wurde, hält er einerseits für „unbefriedigend“. Doch sofort erinnert er daran, dass die enorme Aufmerksamkeit der Medien „schon am Abend des vierten Abstimmungstag in den Kardinälen die Befürchtung wachsen [lasse], weltweit als von Disharmonie zerfressen zu erscheinen“ (140; vgl. auch seine sehr bedenkenswerten Reformvorschläge im Aufsatz „Rendere il conclave più lento“).
Giancarlo Zizola, langjähriger versierter Vatikanist für führende italienische Zeitungen, in der katholischen Aktion tätig und u.a. Sant’Egidio nahestehend, seinen Sympathien nach ein Verfechter der Reformen des II. Vaticanums, aber nicht der sich darauf berufenden Revolutionen, verlegt den Akzent ganz auf Geschichte der Wahlen selbst, wobei der Schwerpunkt des Buches etwas mehr in der neueren Zeit liegt. Nach Melloni, Konklave 194, schöpft er seine Kenntnisse aus den Geheimnissen der Wahlen von P. Lesourd / Cl. Paillat, Dossiers secrets des conclaves, Paris 1969, ab (vgl. auch Ch. Commeaux, Les conclaves contemporains ou les aléas de l’inspiration, Paris 1985)[3], abgesehen von den letzten Wahlen, auf die er sich auf eigene Recherchen stützt. Fachleuten wird vieles daraus zwar bereits aus der Literatur bekannt sein, nicht zuletzt aus Ludwig von Pastors monumentaler Papstgeschichte und deren „Fortsetzung“ durch Josef Schmidlin 1939, aber hier wird man in gedrängter Form in die oft dramatischen, nicht selten auch überraschenden Verläufe der Papstwahlen eingeführt. Immer wieder kann man dabei die segensreiche Einrichtung des magnus consensus der Zweidrittelmehrheit bei der Arbeit beobachten, wie anfangs sehr aussichtsreiche Kandidaten irgendwann an die Grenze ihres Wählerpotenzials geraten und dann die Wählergunst sich manchmal ganz allmählich, manchmal aber in atemberaubender Geschwindigkeit einem bisher vernachlässigten Namen zuwendet. Den dann gewählten Papst sollte man nicht als Kompromisskandidaten bezeichnen, denn entscheidend für das Amt der Einheit ist ja gerade, dass er in seiner Person möglichst alle Richtungen, Nationen und Anliegen vereinen kann.
Paravicini Bagliani und Visceglia lesen sich zwar streckenweise eher wie eine Materialsammlung oder eine Paraphrase der wichtigsten Quellen und Entwicklungen, wer aber den Weg ins (entscheidende!) Detail nicht scheut, wird bei ihnen am meisten fündig. So entmythologisieren sie die Vorstellung von der Wahl des Bischofs von Rom durch Klerus und Volk etwas, indem sie auf die häufige Berufung der Archidiakone zu diesem Amt, das Verbot, Bischöfe aus anderen Bistümern zu transferieren, und die Bedeutung des Adels und der führenden Familien bei dem, was „Volk“ heißt, verweisen (15-21, ähnlich Wolf, Konklave 31: „Die einfachen Gläubigen durften nach der Wahl allenfalls applaudieren“).
Eine einzige Monographie mit einem Spezialthema aus der Konklavegeschichte möchte ich doch nennen: Wassilowsky, Die Konklavereform Gregors XV. (1621/22). Denn in aller Tiefe und Detailschärfe wird hier die wohl wichtige Reform des Konklaves beschrieben, auf die im Wesentlichen die heutige Ordnung zurückgeht. Bereits die Übersicht über die mittelalterlichen Wahlmodalitäten bis 1621 (ebd. 41-74) ist sehr lesenswert und stellt vor allem einen wichtigen Punkt richtig, der oft missverstanden wurde: Bis ins 16. Jahrhundert war die Stimmabgabe nicht geheim, sondern sie wurde nach Abgabe aller Stimme mit Namen von Wählern und Gewähltem verkündet![4] Geschickt wird sodann die aspektreiche Lage um 1621/22 auf den großen Gegensatz zwischen der sog. Adorationswahl bzw. Wahl durch Huldigung und dem geheimen Skrutinium zurückgeführt. Huldigung geschah seitens der Klientel und Parteigänger eines „Platzhirschs“ unter den Kardinälen, die selber oft auch tief in das Geflecht einer katholischen Nation oder einer Kardinalsgruppe unter Einfluss der Nepoten eingelassen waren, und die dann häufig andere Wähler – auch mit geradezu possenartigen Tricks und Druck – zur Beteiligung an der Huldigung veranlassten. Somit war die Adorationswahl Ausdruck von Beziehungshierarchien und Klientelwesen. All das sollte ein Ende haben durch die geheime, freie und gleiche Wahl und den Zwang zur Verständigung aufgrund der Zweidrittelmehrheit. Maßgeblich dafür setzten sich die Zelanti wie Bellarmin (wieder einmal schlicht glorios!), Baronius, Federigo Borromeo (Neffe des Heiligen, wie dieser Erzbischof von Mailand und bekannt aus Alessandro Manzonis „I Promessi Sposi“) und Benedetto Giustiniani. Im Eifer für die Reformideale des Konzils von Trient und für eine glaubensfeste, von Seeleneifer geprägte Kirche wurde ihnen die Konklavereform zum Grundstein der Kirchenreform, und bei Konklave hieß ihre Partei schlicht „Conscientia (Gewissen)“. Dass damit lange vor Erfindung der parlamentarischen Demokratie ein Quantensprung im Wahlrecht vollzogen wurde und ausgerechnet die Papstwahl zu einem ersten Ort der Bewährung von Individualität und Gewissensfreiheit wurde, darf mit Stolz erfüllen. Wassilowksys Ausblick auf die Auswirkungen der Konklavereform von Gregor XV., insbesondere die Vermutung eines ursächlichen Zusammenhangs mit dem Entstehen der „Exclusiva“ (338) wird man wohl besser als Institutionalisierung einer bisher informellen Einflussnahme verstehen, die damit erstmals eine klare Innen-Außen-Unterscheidung gegenüber den katholischen Staaten zieht und damit als Versuch zu verstehen ist, die libertas ecclesiae angesichts ihres politischen Machtverlustes zu wahren.
Vertiefung einzelner historischer Aspekte
* Baumgartner, Frederic J., “I will observe absolute and perpetual secrecy”. The historical background of the rigid secrecy found in papal elections, in: Catholic Historical Review 89/2 (2003) 165-181. (vgl. auch umfassender: Baumgartner, Frederic, Behind locked doors. A history of the papal elections, New York-Houndsmills u.a. 2003).
In dieser tour d’horizon zur Geheimhaltungspflicht der Vorgänge im Konklave von der Spätantike bis heute erscheint ihr ursprünglicher Sinn in der Sicherstellung der Freiheit von äußeren Einflüssen. Als diese durch Pius X. grundsätzlich verboten wurde, begannen aber die Interessen der Journalisten und der öffentlichen Meinung, Details der Wahl während oder zumindest nach dieser zu erfahren, so schon bei der Wahl Benedikt XV. 1922, wo sich ein Photograph in der Sixtina versteckt hatte und ein Journalist wollte sich als Diener Zutritt verschaffen. Bei der Wahl von Johannes XXIII. 1958 war man sich der Beobachtung durch CIA und andere Geheimdienste wohl bewusst. Dieser scherzte später, die Hartnäckigkeit der Reporter bei der Erforschung der Geheimnisse des Konklaves sei ja erstaunlich, aber die Fähigkeit der Kardinäle, den Mund zu halten, noch erstaunlicher gewesen. Der CIA war auch bereits Minuten nach der Wahl von Paul VI. 1964 über diese im Bilde.
* Ganzer, Klaus, Das Mehrheitsprinzip bei den kirchlichen Wahlen des Mittelalters, in: Theologische Quartalschrift 147/1 (1967) 60-87.
[NB: Viele Belege überschneiden sich mit dem bei Sieben, Consensus Angeführten.] Im ersten Jahrtausend herrschte noch bunte Fülle von Wahlformen des Bischofs durch Nachbarbischöfe mit dem Metropoliten, Presbyterium und Volk, später auch von Kaiser oder König, doch stets mit dem Ideal der unanimitas, da von Gott eingegeben, freilich angesichts der faktischen scissura mentium entsprechend dem römischen Rechtsprinzip, wobei die Mehrheit als Allgemeinheit gilt (bei den Germanen durch den größeren Lärm beim Aneinanderschlagen der Waffen unter Beweis gestellt…). Darum bemühte man sich zunächst mit verschiedenen Mitteln, die Minderheit zur Übereinstimmung mit der Mehrheit zu bewegen, dann ging man zur Geltung der sententia plurimorum nach c. 6 von Nizäa über. Spezifisch christlich war daneben die sanior pars und somit das Wägen der Stimmen bei Abts- und wohl auch bei Bischofswahlen, da nur die Würdigsten („Eifer“) der Wähler den Würdigen („Verdienste“) bestimmen können. Doch wer bestimmt, wer der Würdigere ist? In merowingischer und karolingischer Zeit waren das einfach die Könige, Wähler eine Mischung vornehmer Kreise. Im Investiturstreit war die sanioritas weithin von der maioritas gelöst („Fürchte dich nicht, du kleine Herde…“), so dass letztlich der Papst die pars sanior zuweisen konnte, nämlich jeweils der Reformpartei. Doch ohne Bindung an eine Stimmenmehrheit war das Prinzip vielen Wahlstreitigkeiten ausgeliefert, auch bei der Papstwahl. So setzte sich das 2/3-Mehrheitsprinzip seit der Mitte des 12. Jh.s allmählich durch (so 1179 3. Laterankonzil für die Papstwahl; Voraussetzung war ein fester Wahlkörper, hier der Kardinäle, und bald auch die festen Wahlformen inspiratio, compromissum und scrutinium). Außerhalb der Papstwahl galt aber weiterhin auch die sanioritas, woraus aber immer wieder Spannungen zwischen Qualität und Quantität erwuchsen und die Forderung, dass beides zusammenkommen müsse, oft nicht erfüllt wurde. Stattdessen eröffnete sie den hierarchischen Autoritäten Möglichkeiten, Mehrheiten zu übergehen. Auch die kanonistische Präsumtion, beides stimme bis zum Erweis des Gegenteils überein (bei geheimer Wahl war ohnedies die sanioritas der Wähler nicht überprüfbar), konnte den Gegensatz zwischen einer prozeduralen und einer moralischen Kategorie nicht überbrücken. Darum bestimmte Gregor X. 1274, beides falle ineins, es sei denn, die Wahl ließe sich als ungültig erweisen.
* Ganzer, Klaus, Unanimitas, maioritas, pars sanior. Zur repräsentativen Willensbildung von Gemeinschaften in der kirchlichen Rechtsgeschichte (= Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz [Hg.], Abhandlungen der Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Klasse 9), Stuttgart 2000.
Ähnlich wie in seinem wesentlich früheren Aufsatz, zeichnet Ganzer auch hier die Geschichte der Orientierung der der Einmütigkeit, der faktische Übergang zum Prinzip der qualifizierten Mehrheit als praktizierbare Umsetzung dieses Ideals sowie die bleibende, aber schwer umsetzbare und zu politischer Manipulation seitens einer mächtigen Minderheit neigende Vorstellung von der sanior pars. Neu ist hier die ausführliche Erörterung des wesentlich strenger als bei Wahlen gehandhabten Einmütigkeitsprinzips bei Konzilien und Synoden (Basel, Trient, Vaticanum I und nur kurz Vaticanum II). Ganzer schätzt wohl die fortdauernde Ausrichtung auf Einmütigkeit und die generelle Anwendung der Zweidrittelmehrheit als deren Ausdruck zu negativ ein, wenn er beide entgegensetzt und erstere als „zu einer Floskel erstarrt“ (27) sieht und nur bei den Konzilien immer noch sehr zurückhaltend vom Bemühen um „die Erreichung einer gewissen moralischen Unanimitas“ spricht (28).
* Gaudemet, Jean, Les élections dans l’église Latine des Origines au XVIe siècle. Avec la collab. de Jacques Dubois, André Duval, Jacques Champagne (= Institutions – Société – Histoire 2), Paris 1979.
Bei dieser Quellensammlung in französischer Übersetzung des bekannten Kirchenrechtsgeschichlers Jean Gaudemet handelt es sich um das umfassendste Werk dieser Art zur Ausgestaltung der Wahlen und ihrer Ordnungen ebenso wie zur Wahlpraxis einschließlich vielerlei Interventionen von weltlichen und geistlichen Gewalten bei Päpsten, Bischöfen und Ordensoberen von der Väterzeit bis zur Zeit des Konzils von Trient. Die eingehende Beschäftigung mit den Orden stellt unter Beweis, mit welchen differenzierten und innovativen Verfahren diese die Wahlen gestalteten und wie sich dabei individuelle Wahlfreiheit und Wahldiktat durch Autoritäten entgegenstanden. Bei den Wahlen in monastischen Klöstern und bei den Mendikanten ist die Überfülle von Quellen in einen zusammenhängenden, thematisch und chronologisch orientierten Text integriert. 36 Quellendokumente zu den Mendikanten und ihrem Einfluss schließen diese wertvolle Monographie ab.
* Hunt, John M., The Conclave from the “Outside In”. Rumor, Speculation, and Disorder in Rome during Early Modern Papal Elections, in: Journal of Early Modern History 16 (2012) 355-382.
Hunt zeichnet das Verhalten der römischen Außenwelt während der Papstwahlen in der frühen Neuzeit nach. Obwohl (oder weil?) aufgrund der Abgeschlossenheit und der Geheimhaltung nur wenige Nachrichten nach außen drangen, entwickelte sich ein aufgeheiztes Interesse der katholischen Staaten, der Eliten ebenso wie des römischen Volkes am Geschehen im Konklave. Es wurde u.a. von Nachrichtenschreibern und Wettbüros bedient, freilich oft nur mit Gerüchten und Falschinformationen. Auch war die Sedisvakanz für das Volk eine Zeit von Unordnung und Gewalt, u.a. mit der rituellen Plünderung der Wohnung des Neugewählten ebenso wie mit der ansonsten unterdrückten ungeschminkten Meinungsäußerung.
* Maleczek, Werner, Abstimmungsarten. Wie kommt man zu einem vernünftigen Wahlergebnis?, in: Schneider, Reinhard / Zimmermann, Harald, Wahlen und Wählen im Mittelalter, Sigmaringen 1990, 79-134.
Mittelalterliche Wahlformen in Kirche, Kommune und Königreichen kannten eine große Vielfalt und Entwicklung. Das 12. Jahrhundert wurde aber bestimmend, weil damals der summarische Eindruck von Einhelligkeit zunehmend von der Bedeutung der einzelnen Wählerstimme abgelöst wurde. Dies stärker zu berücksichtigen, Konflikte und Nichtanerkennung der Wahl zu vermeiden, wurde neue Wahlmodi gefunden, so insbesondere Kompromiss- (durch Wahlmänner) und Skrutinalwahl und durch Anwendung des quantitativen Mehrheitsprinzips (möglich durch fest abgegrenzte, zählbare Wahlkörper bei Domkapiteln oder bei den Kardinälen oder weltlich bei Stadtrat oder Fürstenkreis bei der Wahl des Königs). Dieses blieb aber im kirchlichen Bereich vom Prinzip der sanioritas ausbalanciert. Das 13. Jahrhundert verfeinerte diese Wahlarten, fügte ihnen aber keine neue hinzu.
* Ortolan, T., Art. „Conclave“, in: DThC 3/1 (Paris 1923) 707-727.
Wie bei diesem großen Lexikon gewohnt, gibt das “Dictionnaire de théologie catholique“ nicht nur der geschichtlichen Entwicklung des Konklaves und seiner Wahlregeln einen breiten Raum, sondern widmet dabei auch den Realien wie den Wohn- und Nahrungsverhältnissen der Kardinäle, den Riten, dem Einfluss der weltlichen Mächte und einigen situationsbedingten Besonderheiten viel Aufmerksamkeit. Dabei schöpft es aus vielen zeitgenössischen Veröffentlichungen, die auch in der reichen Bibliographie angeführt sind.
* Schimmelpfennig, Bernhard, Papst- und Bischofswahlen seit dem 12. Jahrhundert, in: Schneider, Reinhard / Zimmermann, Harald, Wahlen und Wählen im Mittelalter, Sigmaringen 1990, 173-195.
Auf das 13. und 14. Jahrhundert konzentrierte Darstellung zunächst der Papst-, dann der Bischofswahlen. Bei Letzteren kam es oft zu Schwierigkeiten, deshalb zu Appellationen an den Papst, was schließlich der alleinigen Bestimmung durch den Papst die Tür öffnete.
* Schneider, Reinhard, Wechselwirkungen von kanonischer und weltlicher Wahl, in: Schneider, Reinhard / Zimmermann, Harald, Wahlen und Wählen im Mittelalter, Sigmaringen 1990, 135-172.
Geistliche (Päpste, Bischöfe, Ordensobere) und weltliche (Könige und Kaiser) Wahlen sind zwar im Mittelalter deutlich unterschieden worden, man darf aber von mannigfaltigen Wechselwirkungen ausgehen. Gemeinsam war ihnen das Ideal der unanimitas der Wahlentscheidung, das diese als Ausdruck des Willens Gottes legitimierte, auch wenn es um sie zuvor spannungsvolle Kontroversen gab, die leider oft nur unzureichend aus den Quellen hervorgehen. Das führte – weltlich noch stärker als geistlich – zu einer klaren Unterscheidung zwischen dem Willensbildungsprozess bzw. der eigentlichen Wahl (manchmal auch einfach als geschickt inszenierte Akklamation, ähnlich der Adorationswahl im Konklave) und deren Bekanntgabe z.B. durch den „Kürspruch/-ruf“ (bei der Papstwahl bis heute das „Habemus Papam“) sowie dem Akt der Erhebung in das Amt, Erhöhung bzw. Thronbesteigung (bis Paul VI. beim Papst die Inthronisation, überhaupt die Cathedra des Bischofs als Amtszeichen, daneben natürlich seine Weihe), impositio nominis, also der Bezeichnung als König oder Bischof (so schon im 4. Jh.: „Ambrosius episcopus“, bei der Papstwahl mit der Annahme eines neuen Eigennamens verknüpft), und gelegentlich Altarsetzung (auch eines Königs!) einschließlich der Gehorsamsleistung (beim Konklave durch die Kardinäle im Anschluss an das „Accepto“). Dadurch wurde auch der unterlegenen Seite eine Brücke zur gesichtswahrenden Einordnung in die neue Herrschaft gegeben.
* Sieben, Hermann Josef, Consensus, unanimitas und maior pars auf Konzilien, von der Alten Kirche bis zum Ersten Vatikanum, in: Theologie und Philosophie 67/2 (1992) 192-229.
Biblisch und altkirchlich herrscht das Ideal der unanimitas für die Kirche. Sie zeigt sich besonders bei Synoden in einem horizontalen (Einheit der Versammelten) und vertikalen (Übereinstimmung mit früheren Synoden und der Tradition) Konsens. Praktisch wurde er wohl oft bereits durch Vorverhandlungen gesichert. Konnte Einstimmigkeit nicht erreicht werden, gab es auch Beispiele für Mehrheitsentscheidungen (allerdings nicht bei Glaubensentscheidungen) nach dem Vorbild des weltlichen Grundsatzes, die maior pars für das Votum aller zu rechnen. Daneben bildete sich innerkirchlich das Prinzip der sanior pars aus (erstmals in der Benediktsregel Nr. 64: saniore consilio, später ausschlaggebend zwei Texte von Gregor d.Gr. und Isidor von Sevilla), also die gewogenen Stimmen. Bei den Konziliaristen des 15. Jh.s wird der universale Konsens neben der Tradition zur Begründung der Konzilsautorität (bes. Nikolaus von Kues, De concordantia catholica, später auch Ugoni, Segovia, Tedeschi und Jacobazzi und die Diskussionen in Trient). Strittig war jedoch das Mehrheitsprinzip, zumal sich die Minderheit auf die sanior pars berufen konnte. Der Gallikanismus setzt nun aber Konsens gegen päpstliches Lehramt (scharf bei Bossuet), der Jansenismus unanimitas gegen maioritas (verschärft nach der Bulle Unigenitus; Vermittlung u.a. bei Thomassin und im Anschluss an ihn Martin Gerbert; bei Tournely Begriff der unanimitas moralis bei nur wenigen Abweichlern). Beim I. Vaticanum wurde die Frage nach der Minderheit bekanntlich zu einer Schlüsselfrage (Vorspiel in Pistoia 1786 und in Florenz 1787).
Institutionentheoretische Zugänge
Diese Bücher sind allesamt das Werk von Historikern. Das markiert ihre Bedeutung, aber auch ihre Grenze. Eine politikwissenschaftliche, institutionentheoretische Herangehensweise an diese einzigartige Form einer Personalwahl mit einer unvergleichlichen Geschichte, aber auch mit gewaltigen Herausforderungen – allein schon angesichts der schier unüberschaubaren Zahl von Papstwählern, viele von ihnen erst seit wenigen Jahren im Kollegium der Purpurträger – wäre ein dringendes Desiderat.[5] Nennen wir hier nur zwei Artikel, die dazu den Weg weisen könnten:
Colomer, Josep M. / McLean, Iain, Electing Popes: Approval Balloting and Qualified-Majority Rule, in: Journal of Interdisciplinary History 29/1 (1998) 1–22.
Bánnikova, Marina / Giménez-Gómez, José-Manuel, The Unanimity Rule under a Two-Agent Fixed Sequential Order Voting, in: Games 13/6, 77 (2022) 1-8.
Kwiek, Maksymilian, Conclave, in: European Economic Review 70/C (2014) 258-275.
Der erste Beitrag geht zunächst noch vertraut historisch vor (nicht unbedingt seine Stärke!) und geht die Geschichte der Papstwahlen im zweiten Jahrtausend durch. Sie ziehen daraus den Schluss, dass erst nach und nach in der Wahlordnung gesicherte Kernanliegen („a series of rational responses to political problems“, 22) die Vermeidung eines Schismas mit Papst und Gegenpapst, die Gleichheit aller Stimmen, die Sicherung der Legitimität durch breite Mehrheiten und den Zwang zu Koalitionen, die Freiheit von äußeren Einflüssen und die Freiheit der Wahl durch Geheimhaltung waren. Mit diesem Ziel untersuchen Colomer und McLean als Politikwissenschaftler die Wirkung der Wahlregeln, insbesondere der Zweidrittelmehrheit sowie dem sogenannten „approval balloting“, d.h. der Möglichkeit, mehrere Namen ohne Rangfolge auf den Stimmzettel zu schreiben, von denen man sich grundsätzlich eine Wahl vorstellen bzw. nicht vorstellen könnte. Es wurde 24 mal angewandt, bevor es nach 1621 wieder abgeschafft wurde, u.a. da dadurch auch mehr als ein Kandidat eine Zweidrittelmehrheit auf sich vereinen konnte, doch hier mit den positiven Wirkungen für konsensorientierte Gewinner dargestellt (u.a. dadurch, dass durch ein negatives Votum eines Drittels der Wähler ein Kandidat für weitere Wahlgänge ausgeschaltet werden konnte). In diesem Zusammenhang steht auch der „Akzess“, d.h. die Möglichkeit, nach Bekanntgabe des Ergebnisses eines Wahlgangs die eigene Stimme nachträglich auf einen Kandidaten mit großen Erfolgsaussichten zu verschieben (letztlich eine verbesserte Version des „approval balloting“) – bahnbrechende Innovationen der Papstwahl seit dem Spätmittelalter. Damit stehen sie in der Tradition der Social choice theory seit den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts, die die Rationalität schweinbar sprunghafter, überraschender und unvorhersehbarer Wahlausgänge zu rekonstruieren versucht. Gerade die Papstwahlen bieten dafür ein unvergleichliches Anschauungsmaterial, und die Abgeschlossenheit macht es geradezu zu einem Versuchslabor (einschließlich der Möglichkeit, einzelne Interventionen von außen, etwa durch das Veto einer katholischen Nation, in seinen Auswirkungen studieren zu können.) Die beiden Forscher von der Georgetown University und der Oxford University wenden sich dabei insbesondere dem Problem zyklischer Präferenzen zu, d.h. dass etwa bei drei Kandidaten die möglichen Mehrheiten paradox erscheinen: A > B > C > A! Das tritt regelmäßig ein, wenn es mehr als eine feste Wahlmotivation gibt, also z.B. nationale oder kontinentale Verbundenheit, Kurie vs. Weltkirche sowie kirchenpolitische Ausrichtung – also zumindest für heutige Konklave eine Standardsituation (die Autoren sprechen von sechs bis sieben, gelegentlich sogar bis zu zehn Parteien in einem Konklave des Mittelalters und der frühen Neuzeit). Eine einfache Mehrheitswahl führte da rasch in die Sackgasse, eine benötigte qualifizierte Mehrheit bei bis zu drei ernsthaften Kandidaten dagegen zu stabilen Ergebnissen – allerdings zum Preis deutlich verlängerter Zeiten des Konklaves, wie dies nach 1621 auch tatsächlich deutlich hervortritt. Der Wahlverlauf zeigt schließlich häufig „focal points“, d.h. die Hinwendung der Voten zu einem wahrscheinlichen Gewinner und die Abwendung von den Konkurrenten, z.B. wenn diese beim letzten Wahlgang kaum hinzugewonnen hatten (in der Literatur auch als „bandwagon“-Phänomen bekannt, d.h. Anschluss an den ersten Wagen mit der Blaskapelle).
Mit diesem Vorgehen stehen sie der Spieltheorie nahe, die für Beschreibung und Modellierung solcher Auswahlprozesse ein unvergleichliches Instrumentarium bereitstellt. Obwohl der Beitrag der in Spanien forschenden Bánnikova und Giménez-Gómez nur flüchtig auf die Papstwahl eingeht und stattdessen Prozesse der Einigung von zwei Kontrahenten z.B. bei Tarifverhandlungen vor Augen hat, ist in ihrem Beitrag das Potenzial der Spieltheorie für unsere Fragestellung gut erkennbar, insbesondere ihre vier Voraussetzungen: Persistenz (grundsätzlich konstante Bevorzugung eines bestimmten Kandidaten), „Ungeduld“ (wachsende „Kosten“ einer in die Länge gezogenen Wahl), Beendigung der Wahl, die von allen einer endlosen Wahl vorgezogen wird, und Reversion (der Zeitpunkt im Wahlgeschehen, wenn eine Seite lieber der an sich abgelehnten Alternative zustimmt, um die Wahl zum Ziel zu führen). Intuitiv möchte man sagen: „Alles erreicht der Geduldige“, d.h. die höhere Bereitschaft, einen Wahlgang nach dem anderen zu erdulden, sichert den Sieg. Doch spieltheoretisch gilt dies überraschenderweise nicht immer. Dies hängt nämlich davon ab, ob jeweils nur eine Seite den ersten Vorschlag vorbringt oder ob dies abwechselt. Im ersten Fall, so berechnen sie, wird der Erstvorschlag sich auch dann durchsetzen, wenn die Ungeduld auf dieser Seite größer ist. Im Fachterminus heißt das ein vollkommenes Nash-Gleichgewicht. Diese Einsicht ist gut auf Bischofskonferenzen, synodale Prozesse oder Fakultätskonferenzen mit einem agenda setting durch den Vorsitz anzuwenden. Bei der Papstwahl galt dies nur vor 1.000 Jahren (und auch nur analog), als die Kardinalbischöfe die prima vox besaßen, also das Vorschlagsrecht für einen Kandidaten. Seine Abschaffung kann man also als wesentlich für die Durchsetzung der Gleichheit aller Wähler ansehen. Die klug in den Artikel eingearbeiteten Belege weisen auf vertiefende Sekundärliteratur hin.
Kwiek, Conclave (nur teilweise mit anspruchsvoller Mathematik), kann schließlich für eine untersuchte Wahlsituation stehen, die nahe an die des eigentlichen Konklaves der Kardinäle heranreicht, insbesondere die erforderliche Zweidrittelmehrheit („supermajority“) und die Abgeschlossenheit der Wähler mit der Voraussetzung, dass ihnen in unterschiedlicher Intensität eine Verlängerung der Wahl beschwerlich wird und sie bei nicht sehr strikt gegebenen Präferenzen ihre Stimme über kurz oder lang einem Alternativkandidaten geben werden. Allerdings trifft die vereinfachte Voraussetzung einer Alternative von nur zwei Kandidaten hier nicht zu bzw. wird in der Regel erst nach einigen Wahlgängen näherungsweise erreicht. Eine wichtige Einsicht ist die, das generell solche qualifizierten Mehrheiten in der Regel gute Effekte haben und die absolute und erst recht die einfache Mehrheit überragen, erst recht das Erfordernis von Einstimmigkeit. Von hohem Praxiswert sind einige Einzelerkenntnisse, die hier eher anwendungsbezogen aus dem Artikel herausgezogen sind: 1. Extreme, sehr beharrliche Minderheiten können das Wahlergebnis entscheiden, wenn es ihnen gelingt, eine Mehrheit von eher indifferenten Wählern in ihre Sperrminorität zu bewegen. Ihr Einfluss wächst, je höher die qualifizierte Mehrheit angesetzt wird (also z.B. 3/4). 2. Die unterschiedliche Bedeutung, die für einzelne Wähler ein bestimmter Kandidat sowie umgekehrt ein rasches Ende hat, ist von großer Bedeutung. 3. Insofern die Kardinäle sich als Repräsentanten von Gruppierungen, Nationen und Strömungen verstehen, wird ihr Wahlverhalten ggf. weniger kompromissbereit machen. 4. Es gibt kein ideales Wahlsystem für alle Voraussetzungen, aber der „zweitbeste Mechanismus“ (264) findet sich tatsächlich etwa bei einer 2/3-Mehrheit. Technisch gesehen verbindet er die Spannweitenbreite („quasi-midrange“) und den Mittelwert der Einstellungen der Wähler.
Journalistische Bücher
Auch bekannte Vatikanberichterstatter haben sich das Thema Papstwahl nicht entgehen lassen. Zu nennen ist dabei zunächst das des langjährigen FAZ-Korrespondenten Heinz-Joachim Fischer:
* Fischer, Heinz-Joachim, Die Nachfolge. Von der Zeit zwischen den Päpsten, Freiburg im Breisgau-Basel-Wien 1997.
Der erste Teil macht etwa 30 Mal Station in der Geschichte der Papstwahl und erzählt mit leichter Hand und kundigem Blick Schlüsselepisoden, Licht- und Schattenpunkte der Papstwahl von Petrus bis Johannes Paul II. Der zweite Teil wirkt ein wenig wie eine Sammlung von im Lauf der Zeit verfassten Zeitungsartikeln zu verschiedenen Aspekten der Protagonisten, Erwartungen und Gravamina einer Papstwahl heute. Beim Lesen wird einem allerdings auch der Abstand von mittlerweile fast 30 Jahren seit der Veröffentlichung bewusst. Auch Fischer druckt am Ende die Papstwahlordnung von Johannes Paul II. auf Deutsch ab, in diesem Fall vielleicht auch einfach ein Seitenfüller.
Sehr viel leichtgewichtiger sind die beiden Bücher der längjährigen bayerischstämmigen Vatikankorrespondentin u.a. für die KNA,
* Kramer von Reisswitz, Crista, Die Papstmacher: die Kardinäle und das Konklave, München 2003 (= Knaur-Taschenbücher 77656).
* Kramer von Reisswitz, Crista, Macht und Ohnmacht im Vatikan: Kardinäle, Kurie und Konklave, München 2013.
Das erste Werk In unterhaltsamem Stil mischen sie Wissenswertes und Menschliches, Weltgeschichte und Episodisches, Schlagzeilen und Hintergründe – von der päpstlichen Schneiderei Gammarelli bis hin zum Bodenkuss bei den Auslandsreisen von Papst Johannes Paul II. bei strömendem Regen. Kenner werden nicht viel Neues darin finden, Vatikanisten vergeblich das wirkliche Insiderwissen vermissen, Wissenschaftler werden bald bei den historischen Teilen das Angelesene bemängeln. Doch all das ist aufgewogen durch einen leichten, journalistisch versierten Stil und dem Sinn fürs Detail. Die beiden Bücher trennen zehn Jahre, die durch den Tod von Johannes Paul II., Wahl und Pontifikat von Benedikt XVI. und die damals noch ganz frische Wahl und die nonkonformistische Erscheinung von Franziskus geprägt waren. So ist auch das zweite Buch deutlich kritischer und zeichnet ein von Machenschaften, Machtkämpfen und Meinungsstreit geprägten Vatikan und Kirche. Insofern dieses (Selbst-)Bild sicher auch entscheidend beim Konklave von 2013 gewesen ist, kann man es zu dessen Hintergrund gut zur Hand nehmen.
* Pham, John-Peter, Heirs of the Fisherman. Behind the Scenes of Papal Death and Succession, Oxford 2004.
Thriller und Romane
Geheimnis, Macht, Heiligkeit, unvergleichliche Orte und Tradition, das ist ein setting, das sich geradezu für Thriller, Krimis und Romane anbietet. Deshalb sei hier nur als Anhang eine kleine Auswahl geboten.
Franzen, Hubertus, Mord im Konklave: Roman, München 2005.
Greeley, Andrew, White Smoke: A Novel About the Next Papal Conclave, 1996.
Harris, Robert, Konklave: Roman Wilhelm Heyne Verlag, München 11/2024.
Pazzi, Roberto, Konklave: Roman, München 12004 (= List-Taschenbuch 60401).
Pernath, Theodor, Sedisvakanz: Roman : mit Glossar und Illustrationen des Autors Bernardus Verlag, Aachen 12022.
Der Bestsellerautor Robert Harris, spezialisiert auf historische Stoffe, hat sich auch das Konklave nicht entgehen lassen und es in gekonnter Manier zu einem Thriller verarbeitet, deren Detektiv kein Geringerer als der Kardinaldekan ist. Bekannt geworden ist sein Buch durch die Verfilmung durch Edgar Berger, bei der ich persönlich zwar die eindrucksvollen Bilder schätze, der Plot aber zunehmend abstrus wird – man könnte am Ende eine kirchenrechtliche Liste mit roten Fehleranstreichungen aufstellen. Harris‘ Buch selbst ist eher nachdenklich als packend, streckenweise sogar erstaunlich religiös (natürlich mit modernem Anstrich), gehört vielleicht doch nicht zu seinen besten und bedient leider im Kern der Handlung einfach nur Klischees, auch wenn es nicht eigentlich glaubensfeindlich und nicht einmal rundum kirchenfeindlich erscheint.
Andrew Greeley, katholischer Priester, Soziologe und erfolgreicher Romanschriftsteller, hat sich in seinen belletristischen Werken nie gescheut, kräftig in die Kiste aller Kirchenklischees zu greifen. So auch hier: In einer Zeit innerkirchlicher Spannungen, Vertrauensverlust und Abwanderung der Gläubigen will eine Gruppe von Kardinälen unter Führung des Erzbischofs von Chicago einen Reformer durchsetzen, wird aber von einer dunklen, skrupellosen Koalition von Kurialen und Reaktionären bekämpft. Natürlich fragt man sich, wie an diesen Ort auch die Sex-Komponente gelangt, auf die kein Greeley verzichten kann. Natürlich durch die dornige Ehe eines Ex-Priesters. (Ein US-amerikanischer Kollege meinte einmal lachend, wenn Greeley Sex beschreibe, merke man, dass er wirklich zölibatär lebe…). Trotzdem, wer nicht zimperlich ist, findet hier auch eine Menge Lesevergnügen und sogar ein bisschen Stoff zum Nachdenken.
Roberto Pazzi dagegen hat aus dem Stoff wirklich Literatur gemacht. Surrealistische, phantastische Literatur, die sicher nicht jeder mögen wird, wenn etwa eine Rattenplage durch die Katzen Roms und Skorpione durch unzählige Hühner aus dem Latium bekämpft werden, eine Sauna eingerichtet wird und… Dabei ist die Faktenseite teilweise so abstrus entstellt, dass man nicht weiß, ob es dem völligen Ausfall einer grundlegenden Recherche zu verdanken ist oder das Ganze bewusst von vornherein als Traumsequenz gestaltet ist. Der Roman liest sich in der nicht immer souveränen deutschen Übersetzung manchmal etwas holprig, kann sich auch je länger, je mehr ebenfalls der Klischees – teilweise auch aus der untersten Schublade – nicht enthalten, ist aber immerhin in seinen besten Passagen eine Meditation über Mysterium, Macht und Menschlichkeit.
Kleine Auswahlbibliographie
Giese, Friedrich 17.08.1882-25.04.1958 (Hg.), Die geltenden Papstwahlgesetze: Pii X constitutio Vacante Sede Apostolica, Pii X constitutio Commissum Nobis, Leonis XIII constitutio Praedecessores Nostri, Leonis XIII instructio (regolamento), Bonn 1912.
Hülsebusch, Bernhard, Der Stellvertreter Jesu: Geheimnis und Wahrheit der Papstwahl, Leipzig 2002.
Kramer von Reisswitz, Crista, Die Papstmacher: die Kardinäle und das Konklave, München 2003 (= Knaur-Taschenbücher 77656).
Kramer von Reisswitz, Crista, Macht und Ohnmacht im Vatikan: Kardinäle, Kurie und Konklave, München 2013.
Melloni, Alberto, Das Konklave: die Papstwahl in Geschichte und Gegenwart Georg Scheuermann, Freiburg Basel Wien 2002 [auch in: Luiz Carlos Susin [Hg.], Reform of the Roman Curia London 2013 (= Concilium 2013,5), 35-50].
Melloni, Alberto, “Senatus Communionis”, in: Concilium 49/5 (2013) 538-556.
Nersinger, Ulrich, Tatort Konklave, Künzell 2013.
Ordo rituum conclavis : Riti del conclave, Città del Vaticano 2000.
Paravicini Bagliani, Agostino 1943, Il conclave : continuita e mutamenti dal medioevo a oggi Maria Antonietta Visceglia, Roma 2018,
Sede Apostolica vacante : storia, legislazione, riti, luoghi e cose, Città del Vaticano 2005.
Sede apostolica vacante : eventi e celebrazioni, aprile 2005, Citta del Vaticano 2007.
Wassilowsky, Günther, Die Konklavereform Gregors XV. : (1621/22) ; Wertekonflikte, symbolische Inszenierung und Verfahrenswandel im posttridentinischen Papsttum (), Stuttgart 2010.
Wolf, Hubert, Konklave: Die Geheimnisse der Papstwahl, München 12017.
Zizola, Giancarlo 1936-2011, Il conclave: storia e segreti; l’elezione papale da San Pietro a Giovanni Paolo II, Roma 11993.
Zulehner, Paul M., Das Konklave revolutionieren, in: Schaffelhofer, Gerda / Beck, Matthias, Du bist Petrus. Anforderungen und Erwartungen an den neuen Papst, Wien Graz Klagenfurt 2013, 190–205.
[1] Vgl. dazu auch den Meister der vatikanischen Nichtigkeiten: Nersinger, Ulrich, Tatort Konklave, Künzell 2013.
[2] Vielleicht hat er auch etwas vermischt, was sein Schüler Wassilowsky, Konklavereform 62, als Nähe zur Transsubstantiation bei der Abgabe der Stimme in einen Kelch deutet, „um sie dann transformiert wieder zu empfangen. Gott möge sozusagen die aufrichtig geopferten inneren Einzelentscheidungen der Kardinäle zusammenfügen und der Kirche einen guten Papst (zurück)geben“. Doch auch diese Interpretation ist recht steil und nicht von Quellen gedeckt. Sie unterschätzt vielleicht auch, dass die rituelle Sakralisierung von Handlungen nicht auf präzise Bedeutungen hin angelegt ist, sondern ein Geschehen gewissermaßen in eine Aura des Heiligen versetzt. Naheliegender wäre es ohnehin, an die Reinheit, Makellosigkeit und Gott Wohlgefälligkeit der Ab-Gabe der Stimme als symbolische Bedeutung zu denken.
[3] Vgl. bereits aus dem 17. Jh. Leti, Gregorio (1630-1701): Histoire des conclaves depuis Clément V jusqu’à présent, Paris 1689.
[4] Das ist allerdings nicht ganz unumstritten. So kommt Becker, Hans-Jürgen, Die Päpstlichen Wahlkapitulationen. Ein Beitrag zur kirchlichen Verfassungsgeschichte. 2 Halbbände (= Päpste und Papsttum 51), Stuttgart 2024, neuerdings zu etwas anderen Ergebnissen. Zudem könnte man sich nur wünschen, dass zwei weitere wichtig Aspekte, nämlich die Art und Weise der Ermittlung der sanior pars, die nicht einfach mit der Mehrheit übereinstimmte, sowie die der Möglichkeit, mehrere Namen auf den Stimmzettel zu schreiben, detaillierter beschrieben worden wären.
[5] Aus kanonistischer Sicht vgl. u.a. Graulich, Markus: Die Vakanz des Apostolischen Stuhls und die Wahl des Bischofs von Rom: Zwei Rechtsinstitute in der Entwicklung, in: Archiv für katholisches Kirchenrecht 174 (2005), 75–95.
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