Man kann selbst etwas Böses tun, aber manchmal wirkt man auch nur beim Bösen anderer mit. Wirklich „nur“? Ist mitmachen nur halb so schlimm? So dass ich höchstens ein bisschen Bauchweh dabei haben muss, aber keine echten Bedenken? Oder mache ich es mir damit zu einfach? In der Tat, bei etwas Bösem mitzuwirken ist gar nicht so ohne. Öfter als man es vermuten könnte, kommt man im modernen Leben in diese Verlegenheit. Dafür einige Beispiele:

  • Ob ich Billigfleisch, Biofleisch oder gar kein Fleisch esse, hat Einfluss auf die Zustände in der Tierhaltung, auch wenn ich niemals eine Hühnerfarm oder einen Schweinestall betreten habe.
  • Überhaupt reicht es beim Einkauf nicht, dass das Produkt verlockend aussieht und der Preis stimmt. An ihm dürfen auch nicht Kinderarbeit und Unmengen von Pestiziden kleben – oder Kreuze bei Bildern griechischer Kirchen auf der Verpackung wegretuschiert sein. „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß“? Nein, da mache ich es mir entschieden zu einfach.
  • Anderes Beispiel: Unsere Clique unternimmt eine Sauftour, aber ich bleibe nüchtern, weil ich mich ans Steuer setze. Helfe ich dadurch nicht mit, dass die anderen bei der Wiesn (oder spätestens bei der After-Wiesn-Party) getrost versacken können?
  • Erst recht verfolgt einen das Thema Mitwirkung bei etwas Bösem am Arbeitsplatz: Laut Anweisung meines Chefs muss ich Termine für nächste Woche zusagen, die wir mit Sicherheit nicht einhalten werden. Ich arbeite in einem Krankenhaus, in dem Abtreibungen vorgenommen werden. In der Apotheke vertreibe ich Produkte, die ich grundsätzlich ablehne. Als Standesbeamtin muss ich Verbindungen vor dem Staat bestätigen, die nach meiner Überzeugung vor Gott keinen Segen haben. Als Parlamentarier bin ich eigentlich nur meinem Gewissen verantwortlich, aber in Wirklichkeit herrschen strenge Parteidisziplin und Fraktionszwang – Gewissenspein ist die Folge.
  • Doch auch im Privatleben haben wir vor diesem Thema keine Ruhe: Wir schauen zuhause miteinander Filme an, die ich ablehnen muss, aber abends will man doch keinen Streit mehr, oder? Da reißt mein Partner mich zu Dingen hin, die nicht in Ordnung sind. Und, und, und…

All das sind Formen der Mitwirkung bei etwas Bösen, Sündhaftem, moralisch Schlechtem. „Augen zu und durch“ ist keine Lösung. Dann mache ich mich mitschuldig. Also Augen auf und die Sache geklärt: Wann darf ich mitwirken, wann nicht? Die katholische Moral hat für das Problem der Mitwirkung bei etwas Bösem Lösungen erarbeitet. Sie zeichnen sich durch drei Vorzüge aus:

  • Sie sind vernünftig. Nur im ersten Moment erscheinen sie darum ein wenig kompliziert. In Wirklichkeit liegen sie nahe und sind genau das, was auch der gesunde Menschenverstand sagen würde.
  • Sie sind im Grundsätzlichen fest, d.h. hier gibt es keine faulen Kompromisse.
  • Sie zeichnen sich durch Augenmaß aus, d.h. es wird nicht alles über einen Kamm geschoren, sondern sie bieten für jede Situation Maßarbeit an. Mit ihrer Hilfe muss sich ein guter Christ nicht aus allem zurückziehen und eine Einsiedelei gründen, sondern er kann mitten im Leben stehen, ohne sich zwangsläufig schuldig zu machen. Denn auch in einer unvollkommenen Welt kann man sich in jeder Situation gut verhalten und wird nicht so oder so schuldig.

Mitwirkung – ein heißes Thema im modernen Leben

Das Problem der Mitwirkung ist heute noch viel drängender als vor hundert Jahren. Liest man Predigten und Handbücher von damals, dann handeln sie von Schankwirten, die Säufern weiter Alkohol ausschenken, von Diebsgehilfen, die die Leiter beim Einbruch festhalten, oder von Dienern, die abends die Haustüre für die Geliebte des Hausherrn offenstehen lassen. Das sind Szenen, die wir eher aus Volksstücken, Komödien und Operetten kennen. Dementsprechend einfach waren die Lösungen. Bei heutigen Dilemmas rund um die Mitwirkung vergeht einem dagegen das Lachen, dafür erscheinen sie zu kompliziert und verworren. Das hängt an zwei neueren Entwicklungen:

  1. Der Kernbestand dessen, was allgemein als gut oder böse anerkannt ist, ist geschrumpft. Moral gilt deshalb als Privatsache: „Ich finde das aber gut.“ Es kann sein, dass mir als Christ bei etwas die Haare zu Berge stehen, von dem die anderen sagen: „Hab dich doch nicht so!“ Darum sagt man heute allzu leicht: „Ich will mich nicht einmischen, das muss jeder für sich entscheiden.“ Darauf klebt man dann noch das Etikett „Toleranz“, und das war’s. Doch das ist zu billig, denn mein Gewissen kann ich nicht abgeben, wenn ich selbst in irgendeiner Weise beteiligt bin. Dieses Gewissen schlägt aber Alarm, sobald ich an etwas Bösem beteiligt bin, auch wenn alle anderen das ganz in Ordnung finden. So muss ich dem anderen zumindest klarmachen, warum sein Verhalten nicht in Ordnung ist (und sei es auch einfach in einer Beschwerde-Email an eine Firma mit unlauteren Praktiken und Produkten), sonst mache ich mich mitschuldig. Vielleicht verbinde ich die Kritik auch mit einer Frist: „Wenn das nicht bis dann und dann abgestellt ist, steige ich aus!“
  2. Durch die weltweite Vernetzung werden mir die Voraussetzungen und Folgen meines Tuns überhaupt erst bewusst, und dadurch wird das Thema Mitwirkung allgegenwärtig: Ich lasse mein Auto an, und auf den Fidschi-Inseln tobt ein Sturm. Selbst bei Zuständen, die 10.000 km entfernt sind, kann und darf ich nicht mehr sagen: „Ich sehe nichts!“ Im Gegenteil, im Rahmen des Möglichen werde ich mich informieren und daraus Konsequenzen ziehen. Denn als mündiger Bürger und bewusster Konsument habe ich eine Mitverantwortung dafür, dass Missstände in der Welt abgeschafft werden. Natürlich kann ich dies nur in gewissem Ausmaß tun, aber was ich tun kann, das habe ich auch zu tun. So werde ich stets Zustände im Rahmen des Möglichen zu verbessern suchen. Dabei hilft die berühmte Frage: „Was würde sich ändern, wenn alle so handelten wie ich?“ Womit wir beim Thema Kriterien wären: Welche verlässlichen Maßstäbe gibt es, mitzuwirken oder eben nicht?
Leuchter im Lichthof der LMU München

Eine doppelte redline

Mitmachen muss ich im Alltag also vieles, manches davon kann mir wegen moralischer Vorbehalte nicht schmecken. Darunter findet sich sicher auch einiges, wozu ich Nein sagen muss. Dieses Faktum wirft die Frage auf: Wann und unter welchen Bedingungen darf ich bei etwas moralisch Schlechtem überhaupt mitwirken?

Zunächst eine doppelte redline: 1. Niemals darf ich das schlechte Tun anderer auch selbst wollen, also ihre Absicht billigen und ihr zustimmen („formelle Mitwirkung“). Das tut etwa unser Null-Promille-Fahrer, wenn er beim Vorschlag zu einer Sauftour auch noch begeistert „Hier!“ schreit. Eine solche formelle Mitwirkung liegt auch dann vor, wenn ich das Böse daran zwar nicht ausdrücklich beabsichtige, wohl aber etwas tue, was offenkundig dem bösen Zweck dient, etwa wenn eine Bank Dienstleistungen anbietet, die ihrer Natur nach zur Steuerunterschlagung oder Geldwäsche dienen, auch wenn die Bank dabei „nur“ Profit zu machen beabsichtigt. Etwas anderes ist dagegen die bloß „materielle Mitwirkung“, nämlich ohne selbst das Böse zu wollen. Das wäre etwa der Taxifahrer, der die Trinkhelden transportiert. Dieses Beispiel zeigt aber schon, dass die Grenze zwischen formeller und materieller Mitwirkung nicht ganz leicht zu ziehen ist: Was ist etwa mit einem Vater, der sie zu ihrer Disco fährt und wieder abholt, weil er genau weiß, wie das Ganze wieder ausgehen wird? Verhindert er nur Schlimmeres (nämlich dass sein Sohn sich mit 2,3 Promille ans Steuer setzt) oder macht er sich damit zum Komplizen?

2. Selbst wenn ich nur materiell mitwirke, darf ich dabei doch niemals selbst etwas in sich Schlechtes tun, z.B. Ehebruch, Lüge oder mir einen Vollrausch antrinken. Denn der Zweck heiligt niemals die Mittel. Was ich selbst tue, darf also nichts Verwerfliches sein. Auch dabei ist die Grenze freilich nicht ganz leicht zu ziehen: Dass eine Bank Geld ihrer Klienten ins Ausland überweist, scheint die normalste Sache von der Welt zu sein. Doch wird die Überweisung im Zusammenhang mit Steuerbetrug nicht selbst auch schon betrügerisch?

So, von dieser roten Linie bleibe ich also fern. Ist nun alles andere erlaubt? Nein, denn an sich darf ich bei überhaupt nichts Schlechtem mitmachen. Wenn ich darum Alternativen habe und dadurch auch ohne eine solche Mitwirkung meine guten Ziele erreichen kann, muss ich diesen Plan B verwirklichen. Wer etwa eine Wohnung vermietet und eine abtreibungsunterstützende Beratungsorganisation als Mieter haben könnte, aber auch eine normale Familie, muss letzterer den Zuschlag geben, dieser Organisation aber nicht. Punkt.

Doch nicht immer gibt es diese Alternativen. Dann braucht es Gründe, aufgrund derer man das Böse in Kauf nehmen kann. Die Ausnahmen vom Verbot der Mitwirkung sind begründungspflichtig. Doch welche Gründe dafür kann es geben? Da fängt das Nachdenken erst richtig an. Nirgendwo sonst zeigt sich übrigens, wie sehr nach dem hl. Thomas von Aquin die wichtigste Eigenschaft der Klugheit die Lernbereitschaft ist. Also keine Schnellschüsse, kein rasches „Passt schon!“, „Was ist denn schon dabei?“ oder „Das machen doch alle so!“ Nein, ich drehe die Sache hin und her, halte mir die Bewertungen von Gut und Böse (etwa aus dem „Katechismus der katholischen Kirche“) vor Augen, frage verlässliche Freunde um Rat und gehe in mich. Denn ich habe ein persönliches Gewissen, und ihm allein habe ich zu folgen. Ich werde einmal vor Gott erscheinen und persönlich Rechenschaft für mein Tun ablegen müssen, und dabei kann ich dann nicht entschuldigend mit dem Finger auf Herrn „Man“ oder auf das gesichtslose Etwas namens „die Leute“ oder „die Mehrheit“ weisen.

Vier Maßstäbe

Nachdenken, das ist in unserem Fall Abwägen. Denn ich nehme das Schlechte allenfalls in Kauf, weil etwas Gutes auf dem Spiel steht, das ich nur durch meine Mitwirkung erreichen kann. Das hat ein Abwägen im wahrsten Sinn des Wortes zur Folge, denn alles läuft auf eine Waage hinaus: Was überwiegt, das von mir beabsichtigte Gute oder das Schlechte, bei dem ich mitwirke? Für die Lösung im Einzelfall hält die Waage vier Eichmaße für dieses Schlechte bzw. Entscheidungskriterien bereit. Nur im ersten Moment erscheinen sie ein wenig kompliziert. In Wirklichkeit liegen sie doch nahe und sind genau das, was auch der gesunde Menschenverstand sagen würde.

  1. Wie schwer wiegt das Übel, bei dem ich mitwirke? Eine Abtreibung ist zweifellos schlimmer als ein allzu lockerer Witz. Je schwerwiegender das Übel ist, umso bessere Gründe müssen in der anderen Waagschale liegen. Ganz wichtig: Manche Untaten sind so schwer, da muss man unter allen Umständen jegliche Verstrickung vermeiden. Sie rühren so sehr an die Grundlagen des menschlichen Zusammenlebens und der Gebote Gottes, dass jede Form der Mitwirkung strikt ausgeschlossen bleibt.
  2. Wie unmittelbar bin ich am Übel beteiligt? Als Anästhesist am OP-Tisch oder bloß als Hausmeister im Krankenhaus? Je weiter entfernt ich davon bin, umso leichter bin ich entschuldbar. Wenn wir oben die globale Verantwortung beim Einkauf hervorgehoben haben, so sehen wir an dieser Stelle auch deren realistische Grenzen: Wenn ich mich in vernünftigem Ausmaß über mögliche Verstrickungen der Produzenten informiert habe, muss ich nicht bei jeder Banane ein schlechtes Gewissen haben.
  3. Kommt es notwendig und entscheidend auf mich an, ob das Übel zustandekommt, oder bin ich leicht ersetzbar? Bin ich nämlich unersetzlich oder doch wesentlich beteiligt, so habe ich die Chance, das Übel zu verhindern oder zumindest aufzuschieben oder abzuschwächen. Das liegt schwer in der Waagschale gegen eine Mitwirkung. Denn andere vom Bösen abzuhalten ist wichtig, und nur mit sehr schwerwiegenden Gründen kann man das unterlassen. Um nicht missverstanden zu werden: „Wenn ich‘s nicht mache, macht es eben ein anderer!“ ist keine Entschuldigung. Ersetzbarkeit ist kein Blankoscheck zum Mitmachen. Darum kann sich die IG Farben, die den Todeslagern der Nazis das Gift Zyklon B lieferte, nicht herausreden: Wenn wir es nicht beschafft hätten, hätten es eben andere Firmen getan. Hier geht es nur darum: Die Gründe gegen eine Mitwirkung wiegen noch schwerer, wenn das böse Tun ohne mich gar nicht erst zustande kommt.
  4. Habe ich eine besondere Verantwortung für denjenigen, der das Böse tut? Als Eltern, als Freund, als Vorgesetzter oder einfach als jemand mit Vorbildfunktion? Ich müsste ihn warnen oder es sogar verbieten, und stattdessen wirke ich noch mit (Näheres im Blog zur „correctio fraterna“)?

Einfacher gesagt: Bei allen vier Kriterien liegt stets etwas in der Waagschale des Bösen, nur ist es einmal mehr, einmal weniger. Auf jeden Fall muss also in der anderen Waagschale etwas Gutes liegen, was dies aufwiegt. Was das ist und wie schwer es jeweils wiegt, ist allerdings kaum allgemeinverbindlich anzugeben. Schon das schlichte „Da mach’ ich nicht mehr mit!“ kostet den einen nur einmal tief Luftholen und den anderen monatelange Ängste. Überhaupt sind die persönlichen Verhältnisse verschieden: Der eine engagiert sich stark in ökologischen Fragen und wird dementsprechend möglichst nur Fahrrad fahren. Wunderbar, da tut er wirklich etwas Gutes! Doch gut handelt auch der andere, der zwar noch ein altes Zehn-Liter-Auto fährt, doch seine Mitwirkung an der Luftverschmutzung dürfte dadurch aufgewogen sein, dass er eine kinderreiche Familie hat und deshalb weder auf häufige Autofahrten verzichten noch sich ein neues Elektro-Auto leisten kann.

 

Bei kniffligen Fragen haben wir begonnen, doch wir enden mit einer Überraschung: Wer sich auf dieses kluge Abwägen einlässt, wird eine echte Persönlichkeit. Eine wirkliche, reife Persönlichkeit, kein bloßes Rädchen im Getriebe, kein Apparatschik, Mitläufer oder Opportunist. Jemand, der nicht bloß rechnet: „Was hab’ ich davon?“, sondern der fragt: „Wie kann ich das Gute mehren und dem Bösen wehren?“ Und wäre das nicht toll, wenn viel mehr solche Persönlichkeiten auf der Erde herumlaufen würden?

2 Gedanken zu “Mitgefangen, mitgehangen – die Mitwirkung bei etwas Bösem

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert