
10 bunt gemischte Fragen aus der katholischen Kirche – auch für Nicht-Theologen!
Berman – Recht und Revolution

Harold J. Berman, Recht und Revolution. Die Bildung der westlichen Rechtstradition. Übersetzt von Hermann Vetter, Frankfurt a.M.: Suhrkamp 1991 (Orig.: 1983).
Eine Überraschung erlebt man nur da, wo man sie nicht erwartet. In diesem Fall trägt sie den Namen des bedeutenden amerikanischen Rechtshistorikers Harold J. Berman (1918-2007), der lange an der renommierten Harvard Law School gelehrt hat. Er ist einer der großen Universalgelehrten seines Faches, und einer, der eigene Wege abseits der ausgetretenen Pfade beschritt. So verbrachte er 1961 mitten im Kalten Krieg zusammen mit seiner Familie mit vier Kindern ein Sabbatjahr in Moskau und wurde zu einem der führenden Kenner des Sowjetrechtes. Dabei ahnte er vieles eher, als dass er es begrifflich präzise und trotz stupend breiter Kenntnisse mit lückenloser Beweiskette auf den Punkt gebracht hätte. Doch das ist kein Grund, seine Intuitionen leichtfertig abzutun. Weiterlesen
Sommerrätsel 2023

Es herrscht Inflation – nicht nur bei den Konsumgütern. Was nährt, kostet manchmal doppelt so viel wie früher. Nun tut ein ordentlicher Christ nichts lieber als mit der Zeit zu gehen. So habe ich mich beim Sommerrätsel 2023 ganz inflationsgerecht bemüht, den doppelten Preis zu verlangen. Und heureka – meine Lösung war vielleicht nicht genial, aber einfach. Gesucht ist dieses Mal nämlich nicht ein einziges literarisches Werk, sondern gleich zwei! Allerdings von demselben Autor. Äpfel mit Birnen wollen wir also nicht vergleichen. Und wie bei einer guten Inflation wird dann auch noch gleich ein Ladenhüter unter die Auslage gemischt. Im Klartext: Unser Autor war vor einigen Jahren schon einmal gesucht. Aber das ist doch eigentlich schon ein großer Rabatt für alle Rätselfreunde, nicht wahr? Mit diesem heißen Tipp wären wir am Ende doch wieder bei Preis und Leistung quitt, oder? Weiterlesen
Sterbehilfe und Lehramt

Die Beihilfe zu einem vorzeitigen Lebensende gilt heute vielfach als Ausdruck des Respektes vor dem Selbstbestimmungsrecht des Menschen. So hat es sogar das deutsche Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2020 vorgegeben: „Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen.“ Die deutsche Gesetzeslage ebenso wie die in vielen anderen Ländern hat bereits ein Recht auf Euthanasie konstituiert und entsprechende Vorgehensweisen etabliert oder wird dies in nächster Zukunft tun. Doch wurde mit dem Euphemismus vom „selbstbestimmten Sterben“ nicht ein fataler Irrweg eingeschlagen? Umso mehr tut Klarheit not – Festigkeit in den Grundprinzipien ebenso wie Orientierung für den konkreten Einzelfall, der ja immer von vielen Nöten und Bedrängnissen geprägt ist. Das neuere katholische Lehramt hat sich dazu vor allem an drei Stellen geäußert, dem „Weltkatechismus“, einer Erklärung der Glaubenskongregation und der Enzyklika „Evangelium vitae“ von Johannes Paul II. Weiterlesen