Kommunion für evangelische Christen in konfessionsverschiedenen Ehen?

Vorweg

Vorweg und geschrieben nach den Reaktionen auf den Brief des designierten Kardinals Ladaria, des Präfekten der Glaubenskongregation, an Kardinal Marx, den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, vom 25. Mai 2018:

  • Rechthaberei ist in theologischen Fragen unangebracht, ganz besonders aber beim Sakrament der Liebe, der Eucharistie. Dankbarkeit aber darf ich empfinden dafür, dass Bedenken, wie sie vor einigen Wochen im Folgenden scheinbar aussichtlos geäußert wurden, vom Nachfolger Petri offensichtlich gewürdigt werden.
  • Ebenso unangebracht ist die zu Tage getretene Verunglimpfung derer , welche die Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz nicht mittragen können. Inzwischen müsste man da ja auch Papst Franziskus selbst einschließen! Gewiss darf man den Vertretern der Mehrheitslinie eine Schrecksekunde zugestehen, Überraschung, vielleicht auch eine menschlich irgendwie nachvollziehbare Enttäuschung. Aber den Kritikern theologische Unkenntnis vorzuwerfen, sie als vorkonziliar abzustempeln oder nun einen dünnhäutigen „Nachruf auf eine unsägliche Entwicklung“ zu verfassen zeugt weder von Klugheit noch von Selbstbeherrschung – aus Respekt verzichte ich auf genauere Belege. Lassen wir sich den Pulverdampf aber einfach verziehen und gießen nicht Öl ins Feuer der ungeordneten Leidenschaften!
  • Eine offenkundige Sackgasse besteht schließlich darin, nun einfach zu sagen: Es gibt längst die Praxis evangelischer Christen, an der katholischen Kommunion teilzunehmen. Schaffen wir dafür nur einen geordneten Rahmen! (Übrigens: Genauso wurde auch die Liberalisierung des § 218 begründet.) Bei dieser Praxis handelt es sich jedoch um einen offenkundigen Missstand, auch wenn sie subjektiv in guter Absicht und gutem Glauben vollzogen wird. Wenn Seelsorger oder die Kirche dagegen nicht einschreiten, ist das oft genug ein Gebot der Klugheit, um Schlimmeres zu vermeiden. Das ist kein „Grauschleier des Unerlaubten, Halberlaubten oder nur Geduldeten“, erst recht keine „Doppelmoral“. Im Gegenteil, es ist heute Teil einer weisen Ausübung von Autorität, zu wissen, wann das offene, prophetische Wort nötig ist und wann das kluge Schweigen.
  • Am 11. Juni nun hatte der Vorsitzende der DBK ein Gespräch mit Papst Franziskus, über das er am 12. Juni eine „Note für den Heiligen Vater“ verfasste (eine „Note“, was für ein schreckliches Deutsch und welche grausame Übersetzung für „nota“/“Notiz“ oder hier „Gesprächsprotokoll“; eine diplomatische Note wird es nicht sein, es sein denn, man verstehe die DBK als diplomatische Vertretung der Bunderegierung… – oder vielleicht ein Freud’scher Versprecher, denn offensichtlich werden da nach allen Seiten Noten verteilt, die Bestnote aber für die DBK reserviert). Wie man es anstellen kann, ein Papier, das kurz zuvor von Kardinal Ladaria im Namen des Papstes als nicht reif zur Veröffentlichung qualifiziert wurde, mit angeblichem päpstlichen Segen nun doch zu veröffentlichen und in einzelnen Bistümern eins zu eins umzusetzen, als wäre es reif zur Anwendung, entzieht sich nun wirklich meinem einfachen Verstand. Wer zuvor gegen die Doppelmoral zu Felde zieht, sollte nicht selbst doppelbödig agieren. Dass mit dieser Aktion die Autorität des Papstes selbst ebenso wie des Präfekten der Glaubenskongregation schwer beschädigt wird, ist jedenfalls für mich ein zu hoher Preis! Was für ein hübsches Präsent zur Kardinalserhebung von Luis Francisco Ladaria Ferrer!

Nun aber zur eigentlichen Orientierungshilfe der Deutschen Bischofskonferenz.

Zur „Orientierungshilfe“ Der Deutschen bischofskonferenz

Es war schon zu erwarten, das Papier der Deutschen Bischofskonferenz zu „Konfessionsverschiedene Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie“. Der Vorsitzende der DBK hat sein Erscheinen auf der Pressekonferenz am 22. Februar 2018 in Ingolstadt angekündigt (die folgenden Zitate sind ihr entnommen). Veröffentlicht wurde es dennoch seitdem nicht, sondern bedurfte noch einer letzten Überarbeitung – wohl kein geschicktes, sprich: kein transparentes Vorgehen, da dadurch zwar ein grundlegender Paradigmenwechsel, jedoch keine Details, Begründungen und genaueren Vorgehensweisen bekannt sind.

(Zum Gespräch der deutschen Bischöfe mit den zuständigen römischen Behörden findet sich ein kleines Postscriptum am Ende des Beitrags. – Der inzwischen veröffentlichte Wortlaut der Orientierungshilfe entspricht in allem dem hier Gesagten.)

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