„Vater werden ist nicht schwer, Vater sein dagegen sehr.“ Das Sprichwort bringt es auf den Punkt: Vater sein lernt man erst nach und nach – eben durch‘s Vater sein. Kinder zu haben, für sie verantwortlich zu sein, sie zu ernähren, zu beschützen, zu erziehen, zu stärken und sie schließlich ins Leben zu entlassen, kurz: aus Kindern Erwachsene werden zu lassen, das kann niemand einfach so, das muss man lernen. Und doch, ein Vater ist unersetzlich, nicht weniger als die Mutter. Weiterlesen
Gewissen – Heiligtum der Person oder moraltheologische Stopfgans?
Viel beschworen, wenig gekannt: das Gewissen. Neuerdings ist es auch der Katholiken liebstes Kind. Grund genug, es sich einmal genauer anzuschauen. Für eine Stopfgans der Moraltheologie ist es nämlich wirklich zu schade. Das Gewissen ist keine Ausrede für alle Fälle: Das ist ja ein Einzelfall! Ja, das wäre tragisch: Alle reden vom Gewissen und keiner hält sich daran. Das wäre so gefährlich wie Traumtänzerei beim Hochseilakt. Denn die katholische Lehre vom Gewissen ist filigran und präzise, nur so hält sie die Balance. Weiterlesen
„Amoris laetitia“ – ist nun alles klar?
„No hay otras interpretaciones – Es gibt keine anderen Auslegungen“
Papst Franziskus hat im Amtsblatt des Vatikans, den „Acta apostolicae sedis“ vom 7. Oktober 2016 (AAS 108 [2016] 1071-1074), einen viel beachteten Brief der Bischöfe der Provinz Buenos Aires vom September 2016 sowie sein Dankschreiben dafür veröffentlichen lassen. Kardinalstaatssekretär Parolín fügte hinzu, dass es sich dadurch bei beidem um eine Äußerung des authentischen Lehramtes handele. In ersten Kommentaren wurde diese Tatsache vielfach so dargestellt, dass nun der Streit der Interpretationen über sein nachsynodales Schreiben „Amoris laetitia“ (AL) entschieden ist. Weiterlesen
Alte Messe – jetzt wieder da!
Eine kleine „nota praevia explicativa“ nach „Traditionis Custodes“ (2021)
Ist mein vor vier Jahren verfasster Blog nach „Traditionis Custodes“ noch aktuell? Ja, vielleicht sogar aktueller denn je. Denn das Bewahren der Tradition ist sein Kernanliegen, und ich bin mehr denn je davon überzeugt, dass die katholische Kirche dazu auch die lebendige Berührung mit dem Herzstück aller Tradition braucht, der eucharistischen Liturgie. Ist dem aber nicht jetzt ein Riegel vorgeschoben? Sicher nicht. Denn wie alle Festlegungen rein kirchlichen Rechtes ist auch dieses Motuproprio in rechter Weise zu lesen. Zu einer solchen sachgerechteren Lektüre gehören
- die großen Prinzipien kirchlicher Rechtsauslegung wie die Beachtung der „mens legislatoris“ (Aussageabsicht, vgl. CIC c. 17) bzw. der „ratio legis“ (Zweck),
- die Bedeutung der Rezeption – ggf. auch als „non-usus (allgemeine Nichtbeachtung)“ oder „desuetudo (außer Beachtung Fallen)“ – sowie dem Ausbalancieren mit dem Gewohnheitsrecht (vgl. CIC cc. 23-28) -,
- von Rechtsanwendungsprinzipien wie der „aequitas canonica (kanonische Billigkeit, vgl. CIC c. 19)“ mit ihrem Maßnehmen am Seelenheil,
- die enge Auslegung von Verboten und
- nicht zuletzt das Gebot der Wahrung des guten Rufes der Gläubigen (CIC c. 220).
Denn Recht ist in der Kirche immer sinngebunden, es muss darum verstanden und ins Gesamt des Glaubens und der kirchlichen Ordnung integriert werden. Damit stellt es das Gegenteil von striktem Befehl und blindem Gehorsam dar. Dass rein kirchliches Recht auch für den Einzelfall das Gewissen zu einer genauen Prüfung des rechten Vorgehens herausfordert, darf ebenfalls nicht vergessen werden.
Den Sinn von „Traditionis Custodes“ herauszustellen ist nicht schwer, denn Papst Franziskus hat ihn in seinem Begleitbrief unmissverständlich zum Ausdruck gebracht: die Beendigung des Missbrauchs der alten Messe als Instrument der Kirchenspaltung und der Verweigerung der grundsätzlichen Annahme des II. Vaticanums. Wo dies geschieht, bleibt tatsächlich kein Spielraum für ihre Zelebration. Das hat Papst Benedikt XVI. nicht anders gesehen. Wenn man aber „Traditionis Custodes“ und noch mehr seinen Begleitbrief nicht als eine gewaltige Rufschädigung weiter Kreise von Gläubigen und Priestern auffassen will, die sich nach „Summorum Pontificum“ gebildet haben, so als wären sie alle impertinente Konzilsverweigerer, die die Liturgie als Kampfmittel missbrauchen, und als wären die Priester ichsüchtige Wichtigtuer, die die Gläubigen schamlos für ihre Zwecke einsetzen, dann muss man ganz schlicht sagen: Das Motuproprio trifft einen Großteil der in den letzten Jahren gewachsenen Praxis nicht. (Da haben wir einmal wieder die berühmte Unterscheidung von „quaestio iuris“ und „quaestio facti“.) Deshalb ist eine sogenannte restriktive (einschränkende) Interpretation des Motuproprio geboten, ja unumgänglich. Darum wird seine Rezeption im möglichst vertrauensvollen Miteinander der Bischöfe und der interessierten Gläubigen und Priester entwickelt werden. Wirkliches geistliches Leben aus der Liturgie wird gefördet und nicht verhindert werden. Dabei werden die Oberhirten gewiss Augenmaß und Großmut walten lassen, solange nicht manifeste schismatische Bestrebungen vorliegen.
Vor zehn Jahren hat Papst Benedikt XVI. mit dem Motuproprio „Summorum Pontificum“ die alte Messe wieder zugelassen. Am 7. Juli 2017 war das gerade zehn Jahre her, und das Jubiläum hat viel Aufmerksamkeit erregt. Doch eigentlich noch viel wichtiger ist der 14. September 2007, der Tag nämlich, an dem das Motuproprio in Kraft trat. Seit diesem Tag kann jeder katholische Priester die alte Messe ohne besondere Erlaubnis zelebrieren, und ebenso haben Gruppen von Gläubigen ein Recht auf diese Messe. Weiterlesen
Hurra, ich werde Pate!
Liebe Tante, lieber Onkel,
in meinem Leben brauch‘ ich Menschen, mit denen ich lachen kann, die jederzeit ein offenes Ohr für mich haben, die mit mir spielen, Quatsch machen, für mich da sind und denen ich zu 100 % vertrauen kann.
Ich glaube, mit dir habe ich einen solchen Menschen geschenkt bekommen. Und dass du mir nicht „verloren“ gehst, möchte ich dich fragen: „Magst du meine Taufpatin sein?“
Ein weinrotes Blatt liegt im Kuvert, darauf stehen mit schwungvoller Schrift diese Worte. Ein Kind ist geboren, bald ist Taufe. Wer wird Pate, wer wird Patin? Einer oder zwei? Geschwister, Kousins oder die allerbeste Freundin von Mama, der beste Buddy Papas? Egal, als Pate gefragt zu werden ist eine Auszeichnung. Weiterlesen