Vom Umgang mit dem Missbrauch

Der folgende Beitrag erschien im “Klerusblatt” 99 (2019) Nr. 5, 105-111, also an der gleichen Stelle, an der Papst emerit. Benedikt XVI. im Monat zuvor seine ernsten Worte zum Umgang mit dem sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche gefunden hat. Punkt 4 meines Beitrags wurde inzwischen an mehreren Orten verkürzt wiedergegeben.  Hier kann man solche Darstellungen mit dem Original vergleichen. – Ich danke dem “Klerusblatt” für den Abdruck und für die Genehmigung der Veröffentlichung als Blog.

 

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Benedikt XVI. hat eindringliche Worte zu den schrecklichen Tatsachen des sexuellen Missbrauchs gefunden. Selten fand sich in den letzten Monaten eine solche Klarheit der Analyse, Tiefgang der Erforschung der Hintergründe und Entschiedenheit der Konsequenzen. Die leider oft unschöne Kritik beruhte oft auf voreingenommener und oberflächlicher Lektüre. Bischof Franz Jung von Würzburg hat ganz treffend vor der Selbstzerfleischung der Kirche gewarnt. Hier ist sie mit Händen zu greifen. Stattdessen hätte eine aufmerksame Lektüre feststellen können, dass der emeritierte Papst keine umfassende Analyse vorlegen wollte, sondern „den einen oder anderen Hinweis zur Hilfe in dieser schweren Stunde“ [1] gab. Die angeführten Gründe verstehen sich darum auch nicht als Alternative zu anderen sachgerechten Punkten. Noch weniger hat der emeritierte Papst der Gesellschaft, näherhin dem 68er-Geist, die Schuld für diese Verbrechen zugeschrieben, um die Kirche von Schuld freizusprechen. Die historischen Überlegungen bemühen sich vielmehr, „den allgemeinen gesellschaftlichen Kontext darzustellen, ohne den das Problem nicht verständlich ist“[2]. Bei der engen Verflechtung von Kirche und Kultur war eine solche Kontextualisierung auch wirklich dringend geboten. Überhaupt sollte jetzt einfach alle Kraft auf das eine Ziel konzentriert werden: Die Kirche muss ein sicherer Platz für Heranwachsende sein, immer und überall. Genau dieses Ziel wird zwar immer wieder verkündet. Viele eingeleitete Maßnahmen halte ich auch persönlich für richtig, manche zumindest für sinnvoll, also etwa entsprechende Kurse und Aufklärung in der Theologenausbildung, unabhängige Missbrauchsbeauftragte und angemessene kirchenrechtliche Strafinstrumente, wie sie etwa mit den Normen über die Verfahrensweise bei den „delicta graviora“ der Glaubenskongregation von 2010 vorgelegt wurden, die weiterentwickelt wurden und es sicher auch noch einmal werden[3]. In einzelnen Regionen der Weltkirche muss da wohl überhaupt erst ernst gemacht werden mit grundlegenden Anstrengungen. Bei allem entschiedenen Einschreiten nicht zu vergessen ist allemal die wichtigste Maßnahme jedes Christen, wenn ihm die Wirklichkeit des Bösen begegnet: Besinnung auf die eigene Sündigkeit und Beherzigung des „Geh hin und sündige nicht mehr.“ An dieser Stelle soll auf sieben Punkte im Umgang mit dem Missbrauch hingewiesen werden, die mir wichtig scheinen. Sie wurden unabhängig von Benedikts Worten verfasst, aber die Bezüge sind unverkennbar. Dafür steht bei jedem der Punkte jeweils ein kurzes Zitat aus dem Brief Benedikts.

1. „Primärprävention“ (Täterprävention)

„Ich habe mich immer gefragt, wie junge Menschen in dieser Situation auf das Priestertum zugehen und es mit all seinen Konsequenzen annehmen konnten.“

Prävention des sexuellen Missbrauchs beruht auf drei Säulen, der Stärkung der Minderjährigen, der Sensibilisierung des Umfelds in Familie, Schule und Einrichtungen und der Prävention bei potenziellen Tätern. In allen drei Bereichen hat sich in Orden und Diözesen hierzulande bereits viel getan – Gott sei Dank! Natürlich sind die gefundenen Instrumente regelmäßig zu überprüfen und immer noch weiterzuentwickeln, aber wenn es einmal einen wirklichen Fortschritt gibt, dann hier! Allerdings, mir scheint, die Täterprävention bei Priestern und kirchlichen Mitarbeitern ist dabei noch die am schwächsten entwickelte Säule. Warum? Weil sie überlagert ist von moralischer Entrüstung und heftigster Verurteilung seitens der heutigen kirchlichen Verantwortlichen. An sich ist das gut nachvollziehbar, denn man will der Öffentlichkeit unmissverständlich kundgeben: „Wir haben verstanden.“ Dennoch lenkt der Blick auf die Signale an die Bevölkerung auch davon ab, genau hinzuschauen: Wer sind die Täter, wie sind sie zu ihren Taten gekommen und wie hätte man sie verhindern können?

  • „Null Toleranz!“ hat ein unbeabsichtigtes Gefälle zu: „Kein Augenmaß!“ Vielleicht hat man dabei auch primär die Außenwirkung im Blick („Seht her, jetzt endlich räumen wir konsequent auf!“), was dann in neuer Weise doch wieder vorrangig den Ruf der Institution vor den Opferschutz stellen könnte. Augenmaß – zu den wenig gelesenen Passagen der MHG-Studie gehört die Einsicht, dass die Art der Delikte, ihre Schwere und strafrechtliche Relevanz sowie die Gefahr des Rückfalls ganz verschieden sind.[4] Viele andere Studien bestätigen das. Erst recht darf die Unschuldsvermutung, die bei Delikten solcher Art naturgemäß nicht leicht zu verwirklichen ist[5], nicht einfach ausgesetzt werden oder der gute Ruf bei einem bloßen Anfangsverdacht oder einer noch unentschiedenen Aussage-gegen-Aussage-Situation zerstört werden. Auch Rufschädigung ist ja eine schwere Sünde, und dies noch einmal mehr bei Vorgesetzten. Insgesamt gilt es also, dem Einzelfall (natürlich im Rahmen des Rechtes) gerecht zu werden. Das ist alles andere als Schwäche oder fehlende Konsequenz.
  • „Keine Gnade vor Recht!“ lässt gleichzeitig die Verantwortung für die Täter vergessen. Allzu oft drängt sich der Eindruck auf, die Kirche wolle ihre gefallenen Söhne so bald wie möglich verstoßen, und damit sei das Problem gelöst. Überschreitet man da nicht manchmal die Grenze zum populistischen „tough on crime“? D.h. je härter man die Täter bestraft, je rascher und kompromissloser man sie aus dem Klerikerstand entlässt, umso besser? Seltsam, wie da alle Einsichten aus Kriminologie und Resozialisierungsforschung vergessen scheinen. So gibt es Anzeichen dafür, dass die Stigmatisierung von Sexualstraftätern und die damit einhergehende Angst vor Entdeckung die Wahrscheinlichkeit für Sexualstraftaten erhöhen. In vielen Fällen wäre jedenfalls ein ebenso waches wie stützendes Umfeld sicher geeigneter, erneute Missbrauchstaten zu verhindern.
  • Vor allem aber wird noch zu wenig darüber nachgedacht, wie Priester und kirchliche Mitarbeiter ausgebildet und vor allem im Beruf so begleitet werden können, dass die großen Risikofaktoren Vereinsamung, Überforderungsgefühl, Substanzmissbrauch, fehlende Reife und Selbstreflexion und mangelnde Lebensführungskompetenz aufgefangen werden. Sexueller Missbrauch Minderjähriger ist schwerste Sünde, ja, aber wie jede Sünde hat er seine Geschichte, seine Faktoren und Bedingungen und seine oft jahrelangen Anwege. Er entwickelt sich geradezu beobachtbar und bricht nicht plötzlich und unvermutet herein.
  • Der kirchenamtliche Ton ist also der der moralischen Entrüstung. Das ist wie gesagt nachvollziehbar, auch wenn dabei das „Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet“ (Mt 7,1) allzu leicht aus dem Blick gerät. Doch die moralische Bewertung darf nicht die nüchterne Ursachenforschung ersetzen. Handelt es sich etwa um eine pädophile Störung im psychiatrischen Sinn? Ist sonst eine Persönlichkeitsstörung faktoriell beteiligt, z.B. eine narzisstische Störung? Ist die Schuldeinsicht pathologisch getrübt? Ist eine Depression, Burn-out oder psychische Abhängigkeit mit im Spiel? Auf einer anderen Ebene liegt die signifikant hohe homosexuelle Prägung in der Mehrheit der Fälle. Selbstverständlich ist bei diesem Thema jede Verletzung von Menschen mit einer solchen Prägung zu vermeiden, und selbstverständlich prädisponiert diese nicht an sich zu sexuellem Missbrauch. Was aber haben die hohen Zahlen entsprechender Fälle zu bedeuten? Diese Frage einfach zu tabuisieren gehört sicher zu den größten Versäumnissen der aktuellen Debatte.[6] Da wo sie angesprochen wird, geschieht dies derzeit leider meistens instrumentalisiert: Während die einen Seminaristen und Priestern mit einer solchen Prägung zu Sündenböcken des 68er Geistes in der Kirche stempeln, nehmen sie die anderen zum Anlass, praktizierte Homosexualität im Klerus und überhaupt in der Kirche gutzuheißen. Gerade dieses Thema zeigt, wie katastrophal sich fehlendes Vertrauen im „forum externum“ oder sogar im „forum internum“ der Ausbildung und der Begleitung von Priestern auswirkt. Vertrauen, das hieße die Gewissheit, bei gleich welchen Fragen, Selbstzweifeln, Identitätsfragen, Verhalten und Verfehlungen Gesprächspartner zu haben, die bei aller Klarheit im Grundsätzlichen auf der eigenen Seite stehen und mithelfen, den richtigen Weg zu finden.

2. Trittbrettfahrer

„Was müssen wir tun? Müssen wir etwa eine andere Kirche schaffen, damit die Dinge richtig werden können? Nun, dieses Experiment ist bereits gemacht worden und bereits gescheitert. Nur der Gehorsam und die Liebe zu unserem Herrn Jesus Christus kann den rechten Weg weisen.“

Dass außerkirchliche Medien und interessierte Kreise sich der Missbrauchsfälle bedienen, um die katholische Kirche als Mahnerin zu einem Leben mit Gott und seinen Geboten mundtot zu machen, braucht kaum zu verwundern.[7] Dass sich ausgerechnet die Bildzeitung mit ihren Schlüpfrigkeiten zu einem neuen Luther aufschwingt, der dieses Mal allerdings nur 12 Thesen an die Kirchentüre hämmert – 95 Thesen hätten die Leserschaft wohl deutlich überfordert -, taugt wohl eher für eine schrillere Folge von Mr. Bean als zur ernsthaften Diskussion. „Gefährdet durch falsche Brüder“, so sah sich der hl. Paulus (2 Kor 11,26), und so ist es die Kirche aber auch aus den eigenen Reihen. Wie viele Katholiken benutzen jetzt die Krise, um ihre kirchenpolitische Agenda durchzubringen, gleich ob von rechts oder von links. Die einen verkünden die Entmachtung des Klerus, die Liberalisierung der kirchlichen Sexualmoral, die Akzeptanz und Segnung homosexueller Verbindungen und die Abschaffung oder zumindest Aufweichung des Zölibates für alternativlos, die anderen entwickeln eine seltsame Freude an jeder Anschuldigung gegen führende Bischöfe der Kirche, nicht entschieden genug vorgegangen zu sein. Das ist Missbrauch mit dem Missbrauch. Kirchenpolitisch derzeit zweifellos dominant ist dabei die Agenda der Liberalisierung der Sexualmoral, der „Demokratisierung“ der Kirche inklusive der Infragestellung des geistlichen Amtes und natürlich des Zölibates. Deren argumentative Strategie ist dabei in der Regel zu durchsichtig, um erst noch nachgewiesen zu werden. Doch „abusus non tollit usum“. Zum Vergleich: Soll dann auch Sextourismus zum Reiseverbot in die hauptsächlich betroffenen Länder führen? Stellen kinderpornographische Internet-Seiten das Internet selbst in Frage? Und vor allem: Stellt der massenhafte Missbrauch in Familien etwa die Institution Ehe in Frage? Macht die so häufige eheliche Untreue die Treuebindung der Ehe unmöglich? Der Vergleich mit der Ehe zeigt, wie haltlos entsprechende Angriffe gegen den Zölibat sind. Die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen ist für eine permissive Gesellschaft einfach ein gewaltiger Stein des Anstoßes. Ihre Anschauungen haben bereits weite tonangebende Kreise innerhalb der Kirche erfasst.

Doch inzwischen wird die Missbrauchskrise auch noch grundsätzlicher dazu benutzt, Eckpfeiler der christlichen Lehre zum sechsten Gebot „weiterzuentwickeln“ (sprich: zu verändern). Von Populismus, Anbiederung und Karrierismus kann man manche Protagonisten da nicht freisprechen, ebenso wie auf der Gegenseite natürlich auch von Rechthaberei und Problemverdrängung. Und was die theologische Unterfütterung solcher Forderungen angeht, so wirkt es etwa schon akrobatisch, mit welchen Verrenkungen manche Exegeten die Aussagen der Heiligen Schrift mit dem heutigen Gender-Mainstream kompatibel machen wollen. Da entdeckt man in einem Lexikon die siebte Nebenbedeutung eines Verbs, da erkennt man in der Anrufung des Zornes Gottes über die Sünde den Verzicht auf irdische Verurteilung (eine Art biblisches „Who am I to jugde?“), da gibt man sich als methodenbewusster Hermeneutiker, und schon ist der offenkundige Sinn eine Schriftstelle in sein Gegenteil verkehrt, und der Leser atmet erleichtert auf: Gute Wissenschaft ist ein sanftes Ruhekissen. Echte Reform der Kirche ist aber immer Re-form, also Wiedergewinn jener Form, die der Herr ihr gegeben hat, nicht Anpassung an die Erwartungen der Welt. Das goldene Wort dazu hat Paulus gesprochen – die lateinische Vulgata gebraucht da sogar das Wort „Reform“: „Gleicht euch nicht dieser Welt an, sondern reformamini in novitate sensus vestri – erneuert euch in der Neuheit eures Sinnes“, d.h. indem ihr den alten Adam und seine Orientierung am Fleisch ablegt (Röm 12,2).

3. Tugend der Keuschheit

„Der Teufel will [sc. im Buch Ijob] beweisen, daß es gerechte Menschen nicht gibt; daß alle Gerechtigkeit von Menschen nur von außen dargestellt sei. Wenn man näher hinklopfen könne, falle der Schein der Gerechtigkeit schnell ab.“

Augenblicklich sind aller Augen auf die Verfehlungen gerichtet. Das ist in einer akuten Krise wohl unvermeidlich. Langfristig solche schändlichen Akte lassen sich jedoch nur vermeiden, wenn der Blick auf das Positive geht: Wie lässt sich die Tugend der Keuschheit zeitgemäß ausbilden? Wie gewinnen Priester (und andere zölibatär Lebende?) in ihr Verhaltenssicherheit, Selbstkompetenz und schlicht Freude an ihrem Lebensstil? Wie reifen sie mit Geist, Seele und Leib, so dass sie wirklich alle Lebens- und Liebeskräfte auf Gott hin ausrichten können? Wie wird er auch ausreichend sozial gestützt in ihrem Umfeld? Lebensstilfragen der Kleriker sind heute weitgehend individualisiert, d.h. jeder legt sich sein Leben so zurecht, wie es ihm irgendwie sinnvoll erscheint. Attraktive Muster etwa zur „vita communis“, aber auch zum Ausagieren von Aggressivität, zum Erleben von Vitalität und natürlich auch zu einem ebenso keuschen wie herzlichen Miteinander der Geschlechter fehlen. Häufig kommt es stattdessen zu einer fatalen Zweiteilung in einen spirituellen und einen funktionalen Lebensbereich, d.h. gewisse geistliche Vollzüge und ein entsprechendes Selbstbild auf der einen Seite und einem „ganz normalen“ weltlichen Leben auf der anderen, z.B. im Medienkonsum, bei der Ernährung oder in der Freizeitgestaltung. Der Bruch zwischen beiden Welten ist geradezu hörbar, wenn der Feierabend oder der Urlaub anbrechen: Da will man sich endlich auch „etwas gönnen“. Doch dieses „ganz normale“ Leben beruht kaum auf Triebverzicht, Selbstbeherrschung oder gar einem „Leben wie die Engel“, bestenfalls auf Triebrationalisierung, d.h. Bedürfnisbefriedigung ohne Selbst- und Fremdschädigung. Doch für den Zölibatären bleibt dann der Stachel im Fleisch: Seine geistliche Lebensform erscheint ihm in dieser Logik eben als nicht mehr „ganz normal“. Spätestens in Krisen oder auch bei akuten Versuchungen ist er darum unmittelbar gefährdet. Übrigens, dazu gehört es auch, wieder realistisch von der Janusgesichtigkeit der Sexualität zu sprechen: höchste Wonne, erhabenes Geheimnis der Weitergabe des Lebens, ja, aber ebenso gefallene Natur, Gefährdung, von Sinnen sein und eben auch die ganz und gar unheilige Ehe von männlichem sexuellem Begehren und Dominanz.

Eine Entwicklung hat sicher dazu beigetragen, diese Zweiteilung der Lebensform zu verstärken. Es ist der hohe Ton, der seit vielen Jahrzehnten die Spiritualität bestimmt. Er hat sie personalistisch getönt, spricht also fast ausschließlich in großen Worten wie Freundschaft mit Christus, Ganzheitlichkeit und Ganzhingabe, innere Stimmigkeit, Unterscheidung der Geister usw. Das ist gut, wenn auch immer in der Gefahr, ein bisschen selbststilisiert zu sein, vielleicht sogar mit einem Schuss von geistlicher Wichtigtuerei, wenn… ja, wenn diese großen Worte nicht in tausend kleinen Taten Fleisch annehmen. Die Exerzitien des Ignatius sind gerade darum die beste Einübung im geistlichen Leben, weil sie die großen Perspektiven der Nachfolge Christi oder der Unterscheidung der Geister etwa mit dem minutiösen Partikularexamen verbinden. Für die klassische Frömmigkeit war das das A und O, also die Treue und Beharrlichkeit in den einzelnen Akten und Übungen, in täglicher Gewissenserforschung, verbunden mit Selbstskepsis und Nüchternheit, und in Regeln asketischer Selbstbeschränkung. Dazu gehört auch das Meiden der Gelegenheit zur Sünde oder der Verzicht auf Stimulation der Sinne. „Wenn dich deine Hand zum Bösen verführt, dann hau sie ab!“ (Mk 9,43). Aus der Hirnphysiologie, näherhin der Erforschung der Emotionen im limbischen System, wissen wir, wie unverzichtbar das ist. Denn jede Erregung hinterlässt Spuren, schafft Prägungen und senkt die Hemmschwelle. Der „Vater der Lüge“ schläft nicht. Unter dem Dach einer „hohen“ Spiritualität kann sich umso leichter „Toleranz“ mit punktuellen Einbrüchen (pornographische Internet-Seiten, FSK 18-Filme, Grenzüberschreitungen, insbesondere in Verbindung mit Alkoholgenuss, unkeusche Akte usw.) verbinden oder noch schlimmer diese vor dem Gewissen rechtfertigen, und sei es nur als „Ich muss mich eben mit meinen Schwächen und Fehlern annehmen“.

4. „Institution schützen“?

„Ein ausgewogenes Kirchenrecht, das dem Ganzen der Botschaft Jesu entspricht, muß also nicht nur garantistisch für den Angeklagten sein, dessen Achtung ein Rechtsgut ist. Es muß auch den Glauben schützen, der ebenfalls ein wichtiges Rechtsgut ist.“

Vor allem den Verantwortlichen früherer Jahrzehnte wirft man vor, Missbrauchsfälle nicht konsequent genug geahndet zu haben, weil ihnen der Schutz der Institution Kirche vor dem Opferschutz ging. Zunächst einmal weiß ich nicht, ob nicht gerade momentan alles vorrangig genau dazu getan wird, um die Kirche aus den Schlagzeilen zu bringen – also eben diese Institution zu schützen. Doch was ist zum Vorwurf von laxen Versetzungspraktiken, Verharmlosung und „Vertuschung“ zu sagen, um Kirche und Priestertum nicht ins schlechte Licht geraten zu lassen? Keine Frage, es wurden Fehler gemacht, teilweise in gutem Glauben, teilweise aus falsch verstandener Barmherzigkeit, teilweise aber auch infam und in Missachtung des Leides der Opfer.

Doch man kann auch noch grundsätzlicher den Vorwurf in Frage stellen, die kirchliche Obrigkeit habe die Institution Kirche über den Menschen gestellt. Die Wahrheit ist wohl genau im Gegenteil zu suchen. Schon gesellschaftlich gerieten im Gefolge der 68er Großinstitutionen in die Krise und retteten sich oft nur durch Erweis ihrer Funktionalität. Recht, Ordnung und objektive Instanzen kamen dabei leicht unter die Räder oder wurden zur Selbstdarstellung von Gruppeninteressen genutzt. Arnold Gehlen hat in „Moral und Hypermoral“ beschrieben, wie die Institutionenvergessenheit zum Eindringen eines familiären Ethos (den Einzelfall sehen, niemanden verurteilen, Empathie über Recht und Ordnung usw.) in den öffentlichen Raum geführt hat. Auch die katholische Kirche tut sich schwer mit ihrer Institutionalität, insbesondere mit ihrem rechtlich verfassten Charakter – dies übrigens bereits im Reformkatholizismus der 20er Jahre des 20. Jahrhunderts. Das führte zur fatalen Praxis, Missbrauchstäter nicht konsequent zu strafen, sondern es sich an Gespräch, Versetzung und Absichtserklärungen genug sein zu lassen. Irrtümlich wurde oft der Geist des II. Vatikanischen Konzils auf diese Weise verstanden, vielleicht auch unter Berufung auf das programmatische Wort von Johannes XXIII. bei der Eröffnung des Konzils: „Heute dagegen möchte die Braut Christi lieber das Heilmittel der Barmherzigkeit anwenden als die Waffe der Strenge erheben.“ Und bei der Neuformulierung des CIC 1983 war das Strafrecht das Stiefkind, denn viele meinten, Strafen seien einer geistlichen Kirche des Dialogs nicht mehr angemessen. Wer das alte Strafrecht kennt, weiß, wie streng und konsequent Vergehen des Klerus bestraft wurden, gerade auch solche unter Ausnutzung seelsorglicher Vertrauens- und Nähesituationen wie in der Beichte. Diese Klarheit verloren zu haben ist die Hauptursache für den zweifelhaften Umgang der kirchlichen Personalverantwortlichen mit Missbrauchsverdächtigen und -tätern. Umgekehrt spüren wir schmerzlich das Fehlen eines öffentlichen Bußwesens bei Verfehlungen wie dem Missbrauch, die mehr als private Sünden sind, sondern die Kirche in ihrer Institutionalität und Sichtbarkeit beflecken, und das anders gestaltet ist als bloße Negativstrafen wie die Entlassung aus dem Klerikerstand.

Aber eine von uns selbst gemachte Kirche kann keine Hoffnung sein (Benedikt XVI.)

5. Ursachenforschung

Die Krise, die durch die vielen Fälle von Mißbrauch durch Priester verursacht wurde, drängt dazu, die Kirche geradezu als etwas Mißratenes anzusehen, das wir nun gründlich selbst neu in die Hand nehmen und neu gestalten müssen. Aber eine von uns selbst gemachte Kirche kann keine Hoffnung sein.“

Die Mainstream-Linie des „Reform“-Katholizismus hat sich offensichtlich darauf verständigt, Klerikalismus und Machtmissbrauch als Haupt-, wenn nicht gar Exklusivursache des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger anzuführen – die Linie des Papstes, die dafür gerne angeführt wird, ist da allerdings deutlich differenzierter. Nun liegt dem Missbrauch Minderjähriger immer ein Machtgefälle zugrunde. „Und bist du nicht willig, so brauch‘ ich Gewalt“, lautet das dämonische Wort des Goethe’schen „Erlkönigs“. Kinder, Jugendliche und volljährige Schutzbefohlene sind Erwachsenen gegenüber, vor allem Vertrauten und Vorgesetzten, Eltern und Erziehern gegenüber, immer in der Position des Schwächeren, allein schon weil sie eine Missbrauchssituation oder auch nur jede Form von Grenzüberschreitung in der Regel völlig überfordert. (Das ist übrigens auch der Grund dafür, weshalb die erste Säule der Prävention, nämlich junge Menschen stark und handlungssicher zu machen, so wichtig ist.) Wo nicht eine differentialdiagnostisch eindeutige Pädophilie vorliegt, ist genau die Schwäche und Wehrlosigkeit, damit verbunden die Erwartung erzwungener Komplizenschaft, oft der Grund für die Vergehen an Minderjährigen. Zugleich ist die Ursache des Missbrauchs Minderjähriger zumeist gerade nicht eine überstarke Persönlichkeit, sondern deren mangelnde Reife, Unsicherheit und Schwäche, die keine verlässlichen und verbindlichen Beziehungen auf Augenhöhe eingehen kann. Das hat biographische Gründe, wird aber oft auch systemisch verstärkt, d.h. Tätern fehlte oft schon lange ein wirklich stützendes Umfeld. Paradoxerweise ist es in nicht wenigen Fällen gerade die Autoritätskrise, die Einzelne verunsichert, isoliert und schließlich zu deviantem Verhalten führt.

Mit diesen Überlegungen ist aber schon die Einsicht angedeutet, die in den aufgeregten Diskussionen und Schuldzuweisungen oft unter den Tisch fällt: Es gibt nicht den Missbrauch, ebensowenig wie den Täter und die Standardprozedur des Umgangs damit.

  • Das gilt schon für die Opfer. In allen Befragungen geben sie an, dass ihre Erwartungen an die Art und Weise, wie mit der Tat umgegangen wird, sehr verschieden sind. Die einen wollen das Schuldeingeständnis, die anderen ein versöhnendes Gespräch, die dritten die strafrechtliche Verfolgung, so sie möglich ist, wieder andere therapeutische Unterstützung. Diese Opferperspektive muss bei allem Vorrang haben. Was dem Opfer wirklich angemessen ist, wird es dabei infolge der Traumatisierung oft erst nach längerer Zeit herausfinden. Deshalb ist eine gute, kompetente Begleitung so wichtig. So kann erst sehr viel später der Zeitpunkt da sein, wo es zur Anzeige schreitet.
  • Ebenso verschieden sind die Taten. So hat etwa die MHG-Studie die große Bandbreite in der Art der Delikte offenkundig gemacht; sie war auch zuvor schon aus der Literatur gut belegt.[8] Man sollte dabei wohl die Verhältnisse in kirchlichen Schulen, Internaten und Heimen als „totalen Institutionen“ und in weitgehender Trennung von der Familie gesondert betrachten, wo es ja auch besonders schwere Vorkommnissen zu verzeichnen gibt.
  • Strafe muss sein, aber sie muss gerecht sein. Wie gesagt, die Kirche muss wieder lernen zu strafen. Doch die Strafe muss der Tat angemessen sein, sie muss vor allem dazu dienen, die Würde des Opfers wiederherzustellen, aber sie muss auch dem Täter zu einem neuen Anfang verhelfen. Gerade Letzteres ist ein äußerst sensibler Punkt. Wie ist mit Beschuldigten umzugehen? Selbstverständlich müssen hier die gleichen Regeln gelten wie auch sonst im Rechtsstaat, etwa in der Unschuldsvermutung, der Klärung des Anfangsverdachtes und der Wahrung des Rufes. Auch wenn jemand einer Tat überführt ist, ist eine Balance zu finden zwischen der gerechten Strafe und der möglichen Resozialisierung. Das ist immer ein Balanceakt. Die Therapiewirkungsforschung bei entsprechender Delinquenz kommt leider zu keinem einhellig positiven Ergebnis, und so muss man nüchtern eingestehen, dass es eine hundertprozentige Verhinderung von solchen Straftaten niemals geben wird. Doch bei entsprechender Kooperationsbereitschaft ist eine realistische, persönlichkeitsgerechte und hochprofessionelle Hilfe bei Weitem die beste Versicherung gegen mögliche Rückfälle.[9]

6. Persönlichkeitsrechte aller Betroffenen wahren

Die Schwere der Strafe setzt allerdings auch einen klaren Beweis für das Vergehen voraus – der in Geltung bleibende Inhalt des Garantismus.“

Zurecht sind wir heute für die Persönlichkeitsrechte sensibilisiert, u.a. bei den persönlichen Daten. Das gilt selbstverständlich auch für die Personalakten von Priestern. Diese haben ein Recht darauf, 100 % darauf vertrauen zu können, dass ihre Daten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften angelegt, behandelt und ggf. gelöscht werden und nicht je nach Opportunität in die Hände Dritter geraten. Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Aufgrund der existenziellen, den ganzen Menschen umfassenden geistlichen Berufung enthalten die Personalakten von Priestern viele hochsensible Informationen. Wird ihnen nicht eine hohe Schutzwürdigkeit zuerkannt, wird deren Vertrauen in die Obrigkeit zerstört und ein Doppelspiel ihr gegenüber noch begünstigt. Die verheerenden Auswirkungen auf Priesterberufungen brauchen dabei kaum erwähnt zu werden. Dazu kommt, die Kirche ist für ihre Priester nicht bloß Arbeitgeber, sondern Familie. Der Bischof verspricht bei der Weihe für sein Bistum, dass er in allem wie ein Vater für seine Priester Sorge tragen werde. Wie in einer Familie gilt das auch und gerade für den Priester, der sich verfehlt hat. Deshalb sollte die Entlassung aus dem Klerikerstand nur „ultima ratio“ sein und sich nicht zum Quasi-Automatismus entwickeln, sondern es sollte das Prinzip der „iusta poena“ Anwendung finden, d.h. einer der Schwere des Vergehens angemessenen Strafe. Wichtiger wäre es im erwähnten Sinne, zu einem zölibatsförderlichen Lebensstil effektiv beizutragen. Unter den erprobten Therapiekonzepten mit Sexualstraftätern böte das „Good-Lives-Modell“ (GLM) nach Ward und Gannon dafür gute Anknüpfungspunkte[10], da es ressourcenorientiert den Einsatz für die eigenen Lebensziele wie Bedürfnisse wie Gesundheit, Erfolg, Selbstbestimmung, sozialer Einbettung, Freundschaft und eben auch Spiritualität aktiviert. Im Übrigen sind Forderungen nach Aufhebung des Beichtgeheimnisses (oder auch nur der seelsorglichen Verschwiegenheit) bei Missbrauch abwegig, ebenso wohl die nach der Aufhebung des Päpstlichen Geheimnisses in der Behandlung von Missbrauchsvorwürfen. Wenn schon nichts anderes, so sollten die nicht wenigen Fälle fälschlicher Beschuldigung hier zu äußerster Vorsicht mahnen.

7. Geschichtsvergessenheit

„Ja, es gibt Sünde in der Kirche und Böses. Aber es gibt auch heute die heilige Kirche, die unzerstörbar ist. Es gibt auch heute viele demütig glaubende, leidende und liebende Menschen, in denen der wirkliche Gott, der liebende Gott sich uns zeigt. Gott hat auch heute seine Zeugen (“martyres”) in der Welt. Wir müssen nur wach sein, um sie zu sehen und zu hören.“

Man kann schon Wetten darauf abschließen. Es vergehen keine vier Wochen nach Amtsantritt eines neuen Diözesanbischofs, und er wird aus einem Interview oder einer Ansprache zitiert, in der er sich empört über den laxen Umgang seiner Amtsvorgänger mit Missbrauchsfällen äußert. „Ich schäme mich zutiefst“ und „Ich bin betroffen und entsetzt vom Ausmaß der Fälle“ gehört inzwischen zum Standardrepertoire der Äußerungen. Manche versteigen sich in Grundsätzlichkeiten und sehen im Wesen der Kirche – gemeint ist natürlich nur die „Amtskirche“! – bereits den Missbrauch angelegt. Wenn ein neuer Pfarrer als erste Amtshandlung das Sündenregister seiner Vorgänger vortragen würde, wären wir zurecht verärgert. Aber orts- und gesamtkirchlich scheint es inzwischen zum guten Ton zu gehören, die kirchliche Vergangenheit schlechtzureden. Auch volltönende Schuldbekenntnisse der Vergehen anderer besitzen einen faden Beigeschmack. Vor allem fehlt dabei fast immer das Verständnis für die ganz anderen Kontexte des Umgangs mit Missbrauch noch vor wenigen Jahrzehnten. Dabei ist mit Händen zu greifen, wie enorm sich auch gesamtgesellschaftlich die Einschätzung und der Umgang mit sexuellen Übergriffen und Missbrauch verändert haben. Diese Kontexte reichen von den Verwerfungen und Verrohungen der Zeit des Weltkrieges (und ihren Nachwirkungen in den Seelen über Jahrzehnte!) über die Scham- und Schweigekulturen des kleinbürgerlichen Wirtschaftswunderdeutschlands bis zur Propaganda frühkindlicher Sexualität und den Akzeptanzkampagnen für Pädophile in den 70er und 80er Jahren, denen selbst der Deutsche Kinderschutzbund und „Pro Familia“ ein Forum boten und deren Forderungen kurzzeitig Eingang in die Agenda der Grünen und der Liberalen fand.[11] Ein Verhalten verstehen, geschweige denn bewerten kann man also unmöglich ohne eine genaue Kenntnis dieser Kontexte.[12] Auch die MHG-Studie glänzt leider durch Abwesenheit jeglichen historischen Bewusstseins, erst recht deren Präsentation in der Öffentlichkeit.

Worin bestanden diese Kontexte[13]? Zum einen herrschte lang Zeit (und besteht bis heute in Teilen der Weltkirche) ein gesellschaftlicher Konsens darüber, sexuelle Verfehlungen möglichst ohne Öffentlichkeit und Schädigung des Rufes bewältigen zu wollen. Dazu trug auch ein deutlich anders Schamempfinden bei. Es handelte sich also nicht selten um keine eigentliche „Vertuschung“, sondern um eine Art des diskreten Umgangs mit Verfehlungen, die durchaus sozial erwartet war. Man sollte den Verantwortlichen nicht von vornherein eine unlautere Gesinnung oder bloße Verteidigung der Institution vorwerfen.

Eine solche Vorgehensweise hatte ihre offenkundigen Nachteile vor allem für die Opfer, und das ist auch der Grund, warum sie uns heute als skandalös und untragbar erscheint. Wir wissen inzwischen auch viel besser, welche verheerenden Langzeitfolgen ein Missbrauch für die Betroffenen haben kann, und ermessen dadurch die Schwere dieses Vergehens erst richtig. Von den Opfern forderte diese Vorgehensweise zudem häufig ein erzwungenes Schweigen, ja es kam vielleicht sogar zu verdeckten Schuldzuweisungen an sie. Doch heutige Maßstäbe auf frühere Zeiten und andere Gesellschaften zu übertragen ist unhistorisch und wohl auch unfair. Fair wäre es hingegen, im Einzelnen nachzuprüfen, ob Vorgesetzte die Taten bagatellisiert haben und aufgrund fehlender Schutzmaßnahmen das Risiko von Wiederholungstaten unzulässig in Kauf genommen haben.

Die Schwarz-Weiß-Malerei der kirchlichen Geschichte hat noch eine andere Folge: Sie zerstört die Identifikation mit der Kirche und beschleunigt die Absetzbewegungen von ihr. Bei kirchlichen Angestellten verstärkt sie den Trend, in ihr einen Apparat, eine Arbeitgeberin zu sehen, die aber religiös und sittlich keine Ansprüche stellen darf – darum gehört diese Gruppe auch zu den eloquentesten Kirchenkritikern. Doch mit einem Apparat kann man sich nicht identifizieren. Zugehörigkeit verlangt geteilten Sinn. Das geht der Kirche übrigens nicht anders als Europa oder auch seinen Nationalstaaten. Wenn die Bevölkerung in ihnen nur gewaltige Gebilde des Establishments sieht, geht sie in die innere Emigration. So hat die Harvard- Historikerin Jill Lepore kürzlich beklagt, dass die Geschichtswissenschaft keine nationale Geschichte der USA entwickelte und dadurch das Feld der nationalen Identität Fanatikern, Dunkelmännern und Nihilisten von allen Seiten überließe.[14] Ob nicht dasselbe auch für die Kirchengeschichte gilt? Es geht nicht um Apologetik oder gar Verherrlichung der kirchlichen Macht, wohl aber darum, stolz auf die Geschichte eines Kampfes um den Geist in der Kirche zu sein. Wer nur ein wenig die Geschichte des Volkes Gottes in der Heiligen Schrift verfolgt, wird darin Gottes Wirken mit Händen greifen können, doch dies am meisten darin, dass er es aus tiefer Sünde und Verirrung errettet. Ein Saul und ein Judas brachten das Volk Gottes an den Abgrund, doch sie vermochten es nicht, es in ihn hinabzustürzen – durch Gottes Kraft in menschlicher Schwachheit. Wäre das kein Identifikationsangebot: Inmitten der Kirche mit Gottes Gnade mitzuwirken, damit Schuld und Sünde überwunden, Versuchungen gewehrt, Prüfungen bestanden, Hass ertragen und das ewige Leben beharrlich erstrebt wird?

 

Die katholische Kirche in Deutschland und zuletzt auch zunehmend die Weltkirche und der Vatikan wirken wie gehetztes Wild – befremdlich bei einer Institution, die wie keine zweite um Größe und Gefährdung des Menschen weiß, die die Macht der Sünde kennt und die dabei schon lange vor weltlichen Einrichtungen effektive Formen von Bindung und Kontrolle, Recht und Strafe entwickelte. Die öffentliche Meinung treibt sie vor sich her, und man tut alles, um good-will zu zeigen. Keine Frage, ein beschädigtes Image und in seiner Folge verlorenes Vertrauen und Glaubwürdigkeit belasten die Sendung der Kirche schwer. Wahre Weisheit der Kirchenführung besteht darin, nichts von dem Geschehenen zu bagatellisieren, sondern sich daranzumachen, den Augiasstall auszumisten, gleichzeitig sich aber nicht von der medialen Darstellung beherrschen zu lassen. Denn es ist die Zeit gekommen, diese Außensteuerung aufzugeben, die derzeit das kirchliche Handeln offenkundig weithin bestimmt. Die Kirche kann nur aus Eigenem, aus ihrem Wesen, ihrem Auftrag und der Treue dazu handeln. Dafür muss sie einsehen, dass sie niemals dem Wunschbild der Öffentlichkeit gleichwerden kann – und es vor allem nicht darf. Denn ohne Glaube und Bekehrung sind ihre Grundlagen, ihre Ordnung und ihre Lehre nicht zu verstehen. Das Klischee einer kirchlichen Doppelmoral, Geheimnistuerei und Herrschsucht – selbst schon mindestens 500 Jahre alt – ist so stark, dass es viele Menschen alles ungeprüft und undifferenziert glauben lässt, was ihm entspricht. Das Musterbeispiel eines postfaktischen Umgangs mit der Wirklichkeit. Die Kirche wird ihm nicht entgehen, sie kann machen, was sie will. Dabei geht es vielfach gar nicht um die Sorge der Menschen um die Kinder und Jugendlichen – dafür nimmt man viel zu gelassen Missbrauch und Gewalt in den Familien hin -, sondern darum, dass sie innerlich längst fernab des christlichen Glaubens stehen und dies nun auch mit einem entsprechend negativen Kirchenbild bestätigt sehen wollen. Das Verhältnis von Kirche und Welt ist inzwischen kaum mehr das eines wohlwollenden Dialoges oder gar das der geschwisterlichen Zusammenarbeit am Wohl der Menschen. Inspiration könnte man sich vielmehr vom Diasporajudentum aller Zeiten nehmen, etwa aus Tobits Lobpreis: „Ich bekenne mich zum Herrn im Land der Verbannung, ich bezeuge den Sündern seine Macht und erhabene Größe“ (Tob 13,8). Die Kirche wird also „im Land der Verbannung“ kaum die Zustimmung der Welt erwarten können, wohl aber muss sie alles tun, vor allen Menschen die Machttaten Gottes zu bezeugen. Wie konnten wir nur vergessen, dass diese Sünder immer zunächst in den eigenen Reihen zu finden sind? So geht es zuallererst um den Kampf für die eigene Heiligung und die Reinigung von der eigenen Sünde – wenn die Missbrauchskrise die Kirche nur das gelehrt hätte, so hätte der Herr ihr mitten in Finsternis ein Licht aufgestellt.


[1]          Papst em. Benedikt XVI., Die Kirche und der Skandal des sexuellen Mißbrauchs, in: Klerusblatt 99 (2019) 75-81, hier 75.

[2]          Ebd. – Man nimmt dem Papst die persönliche Erschütterung ab, wenn er schreibt: „Daß sich dies auch in der Kirche und unter Priestern ausbreiten konnte, muß uns in besonderem Maß erschüttern“ (ebd. 79).

[3]                    AAS 102 (2010) 419-434. Vgl. Berkmann, B. J., Verfahrensordnung bei Beschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs und Gewalt, Münster 2017, sowie zum Umgang mit strafbaren Vorfällen im geweihten Leben u.a. Haering, St., Die Entlassung aus einem kanonischen Lebensverband, in: Müller, L. (Hg.), Rechtsschutz in der Kirche (= KRB 15), Wien u.a. 2011.

[4]                    Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, Mannheim- Heidelberg-Gießen 2018. Daneben ist leider die frühere Leygraf-Studie weitgehend aus der Aufmerksamkeit verschwunden: Leygraf, N. / König, A. / Kröber, H.-L. / Pfäfflin, F., Sexuelle Übergriffe durch katholische Geistliche in Deutschland. Eine Analyse forensischer Gutachten 2000-2010. Abschlussbericht 2012, Essen-Dortmund-Berlin-Ulm 2012.

[5]                    Vgl. Wille, F., Aussage gegen Aussage in sexuellen Missbrauchsverfahren. Defizitäre Angeklagtenrechte in Deutschland und Österreich und deren Korrekturmöglichkeiten, Heidelberg-New York-Dordrecht-London 2012, worin für Deutschland zur Beurteilung von Opferaussagen u.a. die fehlende Ausbildung von Richterinnen und Richtern in der Aussageanalyse – einschließlich der fehlenden wörtlichen Protokollierung und der Ton- und Bildaufzeichnung – und der Angewandten Kriminologie, die psychologische Effekte zulasten des Angeklagten erkennen kann, bemängelt werden (zusammenfassend ebd. 122); Burnett, R., Wrongful allegations of sexual and child abuse, Oxford 2016 (vgl. darin auch zum Sonderfall von entsprechenden Anklagen gegen Prominente, die sich auch auf kirchliche Würdenträger übertragen lassen); Furedi, F., Moral Crusades, Child Protection, Celebrities, and the Duty to Believe, in: ebd. 42-53; Furedi schließt mit der treffenden Kennzeichnung der Ambivalenzen gut gemeinter moralischer Kampagnen wie gegen sexuellen Missbrauch Minderjähriger (ebd. 51): „It is important to understand that it is not cynicism or opportunism that motivates moral crusaders: while they are often ‘fervent’ and ‘self-righteous’, they are motivated by the impulse of helping others […] However, zealous crusades often have a habit of interpreting the ambiguities of everyday life through the prism of a doctrine of evil. […] What begins as singular accusation of victimization is, by means of the activity of the moral crusader, transformed into evidence of a conspiracy against childhood. In a crusade against evil, the usual rules of tolerant and civilized conduct are regarded as inappropriate. Those who stand on the side of the child have the duty simply to believe and to close ranks against the predators lurking in the dark corners of our communities—and that is why the term ‘false accusation’ has lost so much of its cultural meaning”); differenziert zwischen den Polen des Vorwurfs der Hexenjagd gegen Beschuldigte (im Verbund mit der Unterstellung einer generellen Suggestibilität bei Opferaussagen) und der Beschönigung oder Verleugnung von Taten Cheit, R. E., The witch hunt narrative. Politics, Psychology, and the Sexual Abuse of Children, Oxford-New York 2014. – Zur Rechtssystematik des § 176 StGB vgl. Brockmann, M., Das Rechtsgut des § 176 StGB. Zugleich ein Beitrag zur Leistungsfähigkeit des Rechtsgutsbegriffs als Hilfsmittel der Auslegung (= Strafrechtliche Abhandlungen 259), Berlin 2015.

[6]                    „Dies bedeutet nicht, dass homosexuell orientierte Geistliche besonders häufig sexuelle Übergriffe begehen, sondern lediglich, dass der Anteil homosexueller Geistlicher sowohl in der Gruppe der sexuell Übergriffigen als auch generell in der Priesterschaft überproportional groß zu sein scheint“ (Leygraf u.a., Übergriffe 35 [s.o. Anm. 4]). In Anbetracht der signifikant hohen Missbrauchsfälle mit männlichen Opfern bleiben die Regelungen zur Zulassung von Priesteramtskandidaten nach wie vor unentbehrlich: Kongregation für das Katholische Bildungswesen, Instruktion über Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den heiligen Weihen (4. November 2005). Hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (= Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls 170), Bonn 2005. Vgl. zur Frage auch die wenig beachtete Studie von Mettler, P., Die Berufung zum Amt im Konfliktfeld von Eignung und Neigung. Eine Studie aus pastoraltheologischer und kirchenrechtlicher Perspektive, ob Homosexualität ein objektives Weihehindernis ist (= Europäische Hochschulschriften. Reihe 22. Theologie 875), Frankfurt a.M. u.a. 2008.

[7]                    Vgl. Scheufele, B., Sexueller Missbrauch – Mediendarstellung und Medienwirkung, Wiesbaden 2005; Klemm, T., Skandalisierung sexuellen Kindesmissbrauchs im interkulturellen Vergleich (= Leipziger Beiträge zur Sozialwissenschaft 10), Leipzig 2012. Unübersehbar steht im Hintergrund der Wertwandel (Emporsteigen auf der „freedom ladder“, so dass Leben nicht Bewältigung von Not und Gefahr, sondern Ausnutzen von Möglichkeiten wird) im Blick auf sexuelle Normen, allerdings nur infolge der Schwächung religiöser Einflüsse in Prozessen der Säkularisierung, vgl. Alexander, A. A. / Inglehart, R. / Welzel, Chr., Emancipating Sexuality. Breakthroughs into a Bulwark of Tradition, in: Social Indicators Research 129 (2016) 909–935.

[8]                    Vgl. Wagner, A. G., Klassifikation von sexuellen Missbrauchstätern nach Knight und Prentky, Regensburg 2014.

[9]          Natürlich gibt es bei schweren Fällen dabei gleichzeitig eine Grenze, jenseits deren eine weitere Ausübung des priesterlichen Dienstes nicht mehr denkbar erscheint.

[10]                 Vgl. die Auswertung verschiedener Anwendungen der Methode bei Willis, G. M. / Ward, T. / Levenson, J. S., The Good Lives Model (GLM). An Evaluation of GLM Operationalization in North American Treatment Programs, in: Sexual abuse. A journal of research and treatment 26 (2014) 58–81; zu diesem Modell der Nachbehandlung von Straftätern in Sachsen vgl. Wößner, G. (Hg.), Sexuelle Gewalt und Sozialtherapie. Bisherige Daten und Analysen zur Längsschnittstudie „Sexualstraftäter in den sozialtherapeutischen Abteilungen des Freistaates Sachsen“, Berlin 2013, 192-194.

[11]                 Vgl. (allerdings mit einer gewissen Tendenz zur Historisierung als Exkulpierung) Walter, F. (Hg.), Die Grünen und die Pädosexualität. Eine bundesdeutsche Geschichte, Göttingen 2015; Institut für Demokratieforschung der Ernst-August-Universität Göttingen, Die Pädophiliedebatte bei den Grünen im programmatischen und gesellschaftlicher Kontext. Erste und vorläufige Ergebnisse zum Forschungsprojekt, Göttingen o.J. – Zur in helfenden Berufen bisher noch zu wenig aufgearbeiteten Gefahr des Missbrauchs vgl. Tschan, W., Helfer als Täter 1, in: Psychotherapie im Dialog 5 (2004) 181-185. Zu außerkirchlichen Missbrauchsfällen vgl. u.a. Baldus, M., Sexueller Missbrauch in pädagogischen Kontexten, Wiesbaden 2011; Baader, M. S., Tabubruch und Entgrenzung (= Beiträge zur historischen Bildungsforschung 49), Köln-Weimar-Wien 2017; Breyvogel, W., Pfadfinderische Beziehungsformen und Interaktionsstile. Vom Scoutismus über die bündische Zeit bis zur Missbrauchsdebatte, Wiesbaden 2017, bes. 193-251; Sachse, C., Sexueller Missbrauch in der DDR. Historische, rechtliche und psychologische Hintergründe des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen in der DDR (= Sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend: Forschung als Beitrag zur Aufarbeitung), Wiesbaden 2018.

[12]                 Das ist umso wichtiger, als einige Indizien darauf hinweisen, dass sowohl im Hell- als auch im Dunkelfeld die Missbrauchsfälle in Deutschland langfristig rückläufig sind, vgl. Horten, B. u.a., Sexueller Missbrauch an Kindern – Entwicklungen im Hell- und Dunkelfeld seit 1953 und Implikationen für das Gesundheitswesen, in: Gesundheitswesen 80 (2018) 1042–1047; Kröber, H.-L., Der Missbrauchsskandal dauert nicht an. Eine forensisch-psychiatrische Perspektive auf die Krise, in: Herder-Korrespondenz 72/12 (2018) 20–22. Zur MHG-Studie vgl. von den Autoren Dressing, H. / Bannenberg, B. / Dölling, D. u.a., Sexueller Missbrauch Minderjähriger durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige in der Bischofskonferenz: Konzeption eines Forschungsprojekts, in: Nervenheilkunde 2015, 531–535; Dressing, H. / Dölling, D. / Hermann, D. u.a., Wie aktiv ist die katholische Kirche bei der Prävention des sexuellen Missbrauchs? Erste Ergebnisse der MHG-Studie, in: Psychiatrische Praxis 45 (2017) 103-105.

[13]                 Vgl. Balzer, B., Gratwanderung zwischen Skandal und Tabu. Sexueller Mißbrauch von Kindern in der Bundesrepublik (= Beiträge zur gesellschaftswissenschaftlichen Forschung 19), Pfaffenweiler 1998; Baader, Tabubruch (s.o. Anm. 11); Kavemann, B., „Ich wollte nicht, dass die Familie zusammenbricht“. Schweigen und Sprechen über sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend, in: Kindesmisshandlung und -vernachlässigung 17 (1. Dezember 2014) 92-111; Bösch, F., Öffentliche Geheimnisse. Skandale, Politik und Medien in Deutschland und Großbritannien 1880-1914 (= Veröffentlichungen des Deutschen Historischen Instituts London 65), München, 2009.

[14]                 Lepore, J., A New Americanism. Why a Nation Needs a National Story, in: Foreign Affairs March/April 2019, 10-19.

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