NB: Die folgenden Überlegungen scheinen mir angesichts der Erklärung "Fiducia supplicans" des Dikasteriums für die Glaubenslehre vom 18. Dezember 2023 nur umso berechtigter und dringlicher. Insbesondere scheint mir die Formel "Hauptsache, die Segnung kann nicht mit einer kirchlichen Trauung verwechselt werden" verfehlt und irreführend.
Fragen und Antworten zu katholischen Segensfeiern für Paare, die nicht kirchlich heiraten können
Nicht wenige Menschen leben in Partnerschaften, die nicht der katholischen Lehre entsprechen, insbesondere wiederverheiratete Geschiedene und gleichgeschlechtliche Paare. Wie geht die Kirche auf sie zu, vermittelt ihnen die Liebe und Barmherzigkeit Gottes und zeigt ihnen, dass sie ganz zur Kirche gehören? Die Antwort darauf wäre ein umfassendes Konzept der Seelsorge, das Wahrheit und Liebe unverkürzt miteinander verbindet. Doch nicht darum soll es hier gehen, sondern um ein kleines Detail, das zuletzt sehr stark in die Diskussion geraten ist: Sind Segensfeiern möglich, wenn eine eigentliche katholische sakramentale Trauung unmöglich ist? Adressaten sind hier also vorrangig die Verantwortlichen in der Kirche und nicht die Betroffenen. – Fragen und Antworten zu diesem Thema. Weiterlesen