Der Archimedes-Komplex

Zur Instruktion der Kleruskongregation „Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche“

„Störe meine Kreise nicht!“ So soll der Mathematiker und Naturphilosoph Archimedes (ca. 287-212 v. Chr.) einem römischen Soldaten ärgerlich zugerufen haben, der beim Sturm von Syrakus in sein Haus eindrang. Das war sein letztes Wort… Ein römischer Bauer vor dem Erfinder der Kreiszahl Pi, sollte der dem Genie etwas zu sagen haben, nur weil er ein Schwert in der Hand hält? Ähnlich ungehalten haben nicht wenige Kommentatoren auf die Instruktion der Kleruskongregation „Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche“ reagiert. Haben sie nicht über Jahre einen deutschen Sonderweg in Sachen Pfarreireform propagiert? Durften sie nicht ein bisschen stolz sein auf die Quadratur ihrer Kreise, mit deren Hilfe nun „die Pfarrei ganz neuen Typs“, „der große Wurf“, „der Perspektivwechsel“ und manches andere zu Papier gebracht wurde? Am Ende gab es etwa…

  • … die Gemeindeleitung durch Laien, die das katholische Kirchenrecht nicht kennt,
  • … die fast flächendeckende Einsetzung von bloßen Pfarradministratoren, die jederzeit mit Federstrich versetzbar sind,
  • … die Degradierung von Pfarrern zu Pfarrvikaren, allenfalls ein wenig aufgehübscht mit Titeln ohne Mittel,

und manche andere Konstruktion, im Vergleich zu der die Kreiszahl Pi noch in die Milchmädchen-Mathematik gehört. Ob all das wirklich „dem Parnasse […] näher gekommen / Oder bloß einen Maulwurfshügel erklommen“ (Theodor Fontane), darf man mit Fug und Recht bezweifeln. Die römische Kleruskongregation jedenfalls tut dies offensichtlich, und ob sie dabei wirklich bloß der römische Bauer mit dem Schwert des Petrus in der Hand ist, das kann nur der gründliche Blick ins Dokument entscheiden. Und der ist allemal zu empfehlen, denn er ist für manche Überraschung gut. Vier Überraschungen will ich nennen.

1. Die Originalsprache ist Deutsch

Deutsch ist eine der Originalsprache. Warum wohl? Spätestens seit der verunglückten Trierer Pfarreireform macht sich der Apostolische Stuhl offensichtlich Sorgen um allzu enge germanische Kreise. Nach dem Rechtsentscheid gegenüber Trier folgt nun die umfassende Darstellung von Grundlagen und Eckwerten jeder Pfarreireform. Damit wird „die Katze aus dem Sack gelassen“, und das kann man nur begrüßen. Es geht ja nicht nur um die Reformpläne eines einzelnen Bistums, so dass die übrigen Diözesen sich sozusagen wegducken könnten. Nein, klare Aussagen sind vielmehr die Grundlage für jedes gute Gespräch über die Zukunft der Gemeindepastoral, das ja nun wohl auch zwischen den deutschen Bischöfen und dem Präfekten der Kleruskongregation in die Wege geleitet wird.

2. Es handelt sich um eine Instruktion

Sie ist mit der Autorität von Papst Franziskus erlassen. Das Besondere an einer Instruktion ist, dass sie „Gesetzesvorschriften erklärt sowie Vorgehensweisen entfaltet und bestimmt, die bei der Gesetzesausführung zu beachten sind (vgl. c. 34)“ (Lexikon des Kirchenrechts 420). Einfacher gesagt, eine Instruktion erinnert an ein paar Leitplanken des Kirchenrechts, die es bei konkreten Maßnahmen – hier der Pfarreireform – zu beachten gilt. Eine Instruktion ist keine Enzyklika, sie nimmt deshalb auch keine umfassenden Zeitanalysen vor oder entwickelt zukunftsweisende Pastoralmodelle, sondern sie ruft einfach ein paar Prinzipien in Erinnerung, die im Eifer des Gefechts in Vergessenheit zu geraten drohen. Nichts da also vom bei Archimedes eindringenden Soldaten mit seinem blutigen römischen Schwert. Hier waren eher römische Straßenarbeiter am Werk, die die Fahrbahnmarkierungen erneuern, weil offensichtlich neuerdings eher die Deutschen als die Italiener durch riskante Fahrweise auffallen. Nennen wir nur ein paar solche Markierungen:

  • Jede Neuordnung der Territorialseelsorge braucht Sensibilität, sie ist „flexibel und behutsam durchzuführen“ (36), mit Augenmaß und stetem Ohr am Puls der Betroffenen. „Man darf nichts ‚überstürzen‘ und Reformen nicht zu eilig und mit ‚am grünen Tisch‘ erarbeiteten allgemeinen Kriterien durchführen wollen und dabei die konkreten Bewohner eines Gebietes vergessen“ (36; vgl. ausführlich 46-51: „Das Vorgehen bei der Errichtung von Pfarreizusammenschlüssen“). Wie wahr!
  • Auch bei Pfarreifusionen dürfen die bisherigen Pfarrer nicht zu bloßen Pfarrvikaren ohne eigene Leitungskompetenz zurückgestuft werden (57). Und wer darum weiß, mit welcher Brachialgewalt Pfarrer manchmal in den Ruhestand gedrängt werden, kann für die Behutsamkeit des Umgangs mit dem Thema in der Instruktion in 72-73 nur dankbar sein. Der Perspektivwechsel von einer reibungslos funktionierenden Bürokratie hin zum Blick auf und den Respekt vor dem Einzelfall ist überfällig!
  • Pfarreifusionen haben die Beweislast. Es muss im Einzelnen vom Bischof dargelegt werden, warum und aus welchen einzelnen Gründen diese Fusion unumgänglich ist (50). Dasselbe gilt für das nicht weniger sensible Thema der Profanierung von Kirchen (51).
  • Diakone und Laien können durchaus an der Gemeindeleitung beteiligt werden, aber die Letztverantwortung liegt auch dann bei einem priesterlichen Leiter der Seelsorge. Dabei ist das spezifische Profil des Diakonates zu entwickeln und nicht ein Diakon sozusagen als halber (oder besserer?) Pfarrer einzusetzen (79-82). Nur für Not- und Übergangssituationen gedacht sind jedoch Formen der Übernahme von Leitungsverantwortung durch Nicht-Priester; dabei kommt die Letztverantwortung einem priesterlichen Leiter der Seelsorge zu (87-93, bes. 88). Nur in diesem Zusammenhang und bloß als ein Nebenthema werden in 95-96 auch eindeutige Bezeichnungen für solche Kompetenzen verlangt, die nicht zur Verwechslung mit der genuinen Kompetenz des Pfarrers führen dürfen. Innovativ ist die Anregung von „Diakonien“ als „missionarische Vorposten“ (116-117).
  • Eine Pfarrei hat einen Pfarrer und nur ausnahmsweise und übergangsweise einen Pfarrverwalter. Dies ist gerade um der intensiven Kenntnis und Bindung von Hirt und Herde willen unerlässlich. Darum ist jede Praxis, fast nur noch Pfarrverwalter anstelle von Pfarrern einzusetzen, missbräuchlich (75). Ebenso ist ein Pfarrer grundsätzlich unbefristet zu ernennen. Sollte eine Befristung im Einzelfall unumgänglich sein, so soll selbst dann ein Zeitraum von wenigstens fünf Jahren das Minimum darstellen (68).

Wenn es nicht gelingt, in den Gemeinden wieder ein Klima der Akzeptanz, der Anerkennung, der Bedeutung und der Schönheit des Priesterberufs […] zu schaffen, dann können wir mit allen anderen Reformen einpacken“ (Walter Kasper)

Und was ist zu den am meisten umstrittenen Passagen zur Leitungsvollmacht des Pfarrers zu sagen? Da kann ich mich nur den treffenden Worten Kardinal Kaspers anschließen:

„Die Kritik bezieht sich vor allem auf die Ausführungen über die Stellung des Pfarrers innerhalb (!) dieses Gesamtgefüges. Ich muss sagen, dass ich für diese Ausführungen dankbar bin, denn die Dauerdiskussion über Zölibat, Frauenpriestertum, Leitungsteams usw. usf., führt – wie immer man diese Fragen beantworten mag – dazu, dass kein junger Mensch mehr weiß, auf was er sich einlässt, wenn er sich für den Priesterberuf entscheidet. Mit einer solchen Identitätsdiffusion des Priesterbildes produziert man – neben anderen Ursachen – genau den Priestermangel, dem man entgegenarbeiten will. Wenn es nicht gelingt, in den Gemeinden wieder ein Klima der Akzeptanz, der Anerkennung, der Bedeutung und der Schönheit des Priesterberufs (bei allen Problemen, die es bei sämtlichen auch weltlichen Leitungsaufgaben gibt) zu schaffen, dann können wir mit allen anderen Reformen einpacken“ (KNA 3.8.2020).

Bleibt nur zu ergänzen, dass das klare Rollenprofil des Pfarrers eine verbindliche Kooperation, Vertrauen in Laienkompetenzen und eine ständige Arbeit am eigenen Führungsstil nur umso unerlässlicher macht. Partikularrechtliche Satzungen von Pfarrgemeinderäten und Kirchenverwaltungen bleiben von der Instruktion ohnehin unangetastet. Die Erfahrungen aus dem Corona-Lockdown belegen eindrucksvoll, dass nur ein gemeinsames Anpacken der Aufgaben ein völliges Abtauchen der Kirche verhinderte.

3. Harmonie von Grundsatz- und Kirchenrechtsteil

Die Instruktion besteht aus zwei Teilen, einem Grundsatzteil zur missionarischen Neuausrichtung der Pfarrei und einer rechtlichen Konkretisierung der Umkehr der pastoralen Strukturen. Geht da nicht ein Bruch durch das Dokument? Nur für den, der das kirchliche Recht nebst der dahinterstehenden Theologie bloß als reformfeindlichen Bremser versteht. Aus der Organisationsentwicklung ist bekannt, dass gerade rechtliche, prozedurale und strukturelle Maßnahmen über Wohl und Wehe jeder Erneuerung entscheiden. Mehr noch, klare, verlässliche Zuständigkeiten und Kompetenzen sind der Zaubertrank des Erfolgs von Organisationen. Wer sich die immensen Absetzbewegungen von engagierten Laien angesichts diözesaner Reformpläne (keineswegs nur im Bistum Trier!) vor Augen führt, wird der Klarheit und Einfachheit des Miteinanders von Priestern und Laien oberste Priorität einräumen. Genau das ist auch der missionarische Beitrag des kirchenrechtlichen Teils der Instruktion: Schluss mit der Selbstbeschäftigung, mit dem Verrücken der Grenzen von Kompetenzen, mit überzogenen Erwartungen an Ehrenamtliche und generell mit einem Modell, das Laien dadurch fördert, dass Kleriker zu Oberkopierern werden. In seiner berühmten Freiburger Konzerthaus-Rede hat Papst Benedikt XVI. vor einer Verweltlichung der Kirche gewarnt. Verweltlichung besteht auch darin, soziale Prozesse grundsätzlich als „Die einen gegen die anderen“ zu konzipieren, Ungleichheit als Ungerechtigkeit zu definieren oder auch den am besten organisierten Gruppen den größten Teil am Kuchen zuzusprechen.

Der Grundsatzteil wurde in vielen ersten Reaktionen fast vollständig übergangen. Dabei ist er pastoraltheologisch durchaus ansprechend, in einzelnen Passagen sogar richtig originell:

  • Bei der Territorialität wird die Gemeinde als „Haus inmitten der Häuser“ von der Inkarnation her gedacht (7).
  • Dabei werden die besonderen Chancen der Pfarrei für die Begegnung von Evangelium und Kultur gesehen (4).
  • Die Spannung von Territorialität und Mobilität wird in der Vorstellung vom „existenziellen Territorium“ zusammengeführt. Damit gemeint ist „der Zusammenhang, in dem jeder sein Leben, das aus Beziehungen, gegenseitiger Hilfe und lange gepflegten Traditionen besteht, lebt“ (16). Dies spiegelt sich noch einmal darin, dass für die Gemeindepastoral nicht mehr „in der Herkunft das entscheidende Kriterium [ist], sondern die Aufnahme in eine Gemeinde, in der die Gläubigen eine umfassendere Erfahrung des Volkes Gottes machen“ (18). Die Gemeinde soll also möglichst vielen als Kirche zum Anfassen, als Ort der Erfahrung eines Zusammenseins von Schwestern und Brüdern erlebbar werden. Dazu ist es wichtig, von ganz niedrigschwelligen Anfängen hin allmählich zu einem verbindlicheren, entschiedeneren Christsein in der Gemeinde hinzuführen. So „ist die Pfarrgemeinde herausgefordert, durch ein Netz geschwisterlicher Beziehungen, die auf die neuen Formen der Armut ausgerichtet sind, lebendiges Zeichen der Nähe Christi zu sein“ (19).
  • Die Feier der Sakramente, besonders der Taufe, Firmung und Eucharistie, soll nicht bloß als traditioneller Übergangsritus („rites de passage“) bestimmte Stationen des Lebens religiös gestalten, sondern als Teil der christlichen Initiation zu einem „Weg ohne Unterbrechung“ werden, d.h. eine über Jahre gehende Einübung in „der beständigen Nachfolge Christi“ darstellen (23).
  • Schließlich setzt die Instruktion stark auf den Gemeinschaftscharakter der Gemeinde, auf „ihr Leben in einem Netz zwischenmenschlicher Beziehungen, das Vertrauen und Hoffnung weckt“, auf die „Wiederentdeckung des Miteinanders“ (24). Ihr Leitbild der Pfarrei ist der Ort, „der das Beisammensein und das Wachstum persönlicher dauerhafter Beziehungen [ermöglicht], die allen gestatten, den Sinn der Zugehörigkeit und der Wertschätzung wahrzunehmen“ (25). Dafür besteht die pastorale Grundeinstellung in der „Kunst der Nähe“ (26), deren Sozialform die „Gemeinschaft von Gemeinschaften“ ist (27-33).

All das ist weit mehr als das in vatikanischen Dokumenten leider häufige Wortgeklingel. Dahinter steckt ein Konzept, ja eine Vision. Sie traut der Pfarrei einiges zu, nimmt sie dafür aber auch in die Pflicht. Das ist der Sitz im Leben der pastoralen Umkehr aus Behäbigkeit und Bequemlichkeit, aus Sich-Einigeln und „Das war schon immer so“. Das bildet aber auch das Scharnier zwischen pastoralem und kirchenrechtlichem Teil der Instruktion. Denn auch die Strukturen müssen leitbildbezogen erneuert werden. Keineswegs wird also dem Status quo das Wort geredet, und rückwärtsgerichtet ist dieses herausfordernde Dokument beileibe nicht. Wohl aber legt es den Finger in eine Wunde, die hierzulande zweifellos schwärt: die Gefahr „einer exzessiven Bürokratie und Servicementalität […], die nicht die Dynamik der Evangelisierung, sondern das Kriterium des Selbsterhalts aufweisen“ könnte (34).

4. Mahnung von Papst Franziskus

Die Instruktion setzt den Kerngedanken des Briefes von Papst Franziskus „an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland“ vom 29. Juni 2019 um, der genau ein Jahr zuvor veröffentlicht wurde. In ihm ging es ja angesichts des synodalen Prozesses um die pastorale Bekehrung hin zu einer wirklichen Evangelisierung, zu einer missionierenden Kirche. Die Synodalität müsse „immer von der Gnade der Umkehr begleitet sein“ (Nr. 12). Jeder, der die Gemeindepastoral liebt und ihre enormen Chancen kennt, darf aufatmen. Pfarrei hat nach der Instruktion Zukunft, aber eben Zukunft durch Bekehrung und Aufbruch. Diese harte Bekehrungsarbeit an den eigenen Einstellungen und leeren Routinen ist übrigens zuerst und vor allem an die Pfarrer adressiert – es geht also um alles andere als um klerikale Machtansprüche. Im Gegenteil, eindringlich wird vor einer „Klerikalisierung der Pastoral“ (38) gewarnt und stattdessen auf das vertrauensvolle Miteinander aller gesetzt. Nur so kann es allen ermöglicht werden, „in Anerkennung unterschiedlicher Berufungen und Dienste zu wachsen und zu reifen“ (39).

Die Zukunft der Pfarrei besteht nicht in Selbstbezogenheit, Rangeleien und Machtkämpfen, sondern in einem leuchtenden Zeugnis und einer liebenden Hingabe an die vielen, die Christus noch kaum kennen, besonders aber an die vielen Armen und unter die Räder Gekommenen. Das ist freilich eine Botschaft, die von allen einen Neuanfang erfordert. Darum ist auch auf konservativer Seite nicht einfach Jubel über diese Instruktion angesagt. Sie taugt nicht zur Besitzstandswahrung und Verteidigung des Status quo.

Bei vielen raschen Reaktionen auf die Instruktion handelte es sich eher um Schnellschüsse, wie sie in unserer Millisekunden-Kommunikation wohl unvermeidlich sind. Doch sie bleiben mehr auf dem Niveau eines amerikanischen Präsidentschaftswahlkampfes mit hochaffektierten Verurteilungen auf bestimmte Reizworte hin. Konstruktiver ist die genaue Lektüre eines Dokuments, das in der Tat für manche Überraschung gut ist. Nur nicht für ein „Störe meine Kreise nicht!“

Ich wünsche mir Laien, nicht arrogant, nicht vorlaut, nicht streitsüchtig, sondern Menschen, die ihre Religion kennen, die sich auf sie einlassen, die ihren eigenen Standpunkt kennen, die wissen, woran sie festhalten und was sie unterlassen, die ihr Glaubensbekenntis so gut kennen, dass sie darüber Rechenschaft ablegen können, die über so viel geschichtliches Wissen verfügen, dass sie ihre Religionn zu verteidigen wissen” (J. H. Newman)

2 replies
  1. Walfried Hacken
    Walfried Hacken says:

    Die meisten Kommentare zur Instruktion der Kleruskongregation befassen sich überwiegend mit der Leitungsvollmacht des Pfarrers, auch die Kommentare einiger Bischöfe. Wenn man den gesamten Text der Instruktion nicht gelesen hat, bekommt man den Eindruck als sei das das Hauptthema des ganzen Schreibens. Im Kommentar von A. Wollbold wird endlich einmal die gesamte Komplexität des Textes, der ja viel mehr an Themen aufgreift, dargestellt und kritisch beleuchtet. Trotzdem wäre es ratsam, erst einmal mehrmals die Instruktion zu lesen, um sich dann mit diesem ausgewogenen tollen Kommentar zu beschäftigen.

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