Kann die katholische Kirche Frauen zu Priestern weihen? Diese Frage ist wieder aktuell. Angesichts der Diskussionen auf dem „Synodalen Weg“, in kirchlichen Vereinigungen und Gremien und in der Theologie ist die genaue Kenntnis der Dokumente des Lehramtes unerlässlich. Darum werden hier die entscheidenden Texte in Auszügen, mit Link zum Volltext und mit kurzen Einleitungen zum Verständnis vorgestellt. Zwei Schlüsseldokumente ragen dabei heraus:

  • Die Erklärung „Inter insigniores“ der Glaubenskongregation von 1976 (1.) und
  • Das Apostolische Schreiben „Ordinatio sacerdotalis“ (2.).

Sie stehen darum im Mittelpunkt, zusammen mit einigen sie begleitenden und erläuternden Texten (1. und 2.). Es folgen einige weitere Texte des päpstlichen Lehramtes, die die Schlüsseldokumente bekräftigen und in Einzelpunkten vertiefen (3.). Dieser umfangreiche Blog ist auch als pdf downloadbar.

Inhaltlich sind die Grundlinien der kirchlichen Lehre seit „Inter insigniores“ klar, unverändert und als Teil der Glaubenslehre bindend. Dabei ist die eigentliche Begründung aus Schrift und Tradition (a) von Überlegungen zum theologische Verständnis (b) zu unterscheiden.

(a) Entscheidend und die Lehre begründend ist das Zeugnis von Schrift und Tradition in ihrer engen Verwobenheit und Verwiesenheit:

  • In der Heiligen Schrift steht eine Weihe von Frauen zu Priestern gegen den Willen Christi, wie er sich vor allem in der Wahl der Apostel gezeigt hat. Dass er nur Männern zu diesem Amt berufen hat, kann nicht bloß auf kulturelle Beschränkungen zurückgeführt werden, nicht zuletzt angesichts der souveränen Freiheit Jesu und der ansonsten großen Beteiligung von Frauen im Jüngerkreis und in den ersten Gemeinden. „In Diskussionen über die Stellung der Frau in der Kirche wird gern auf die ermutigenden Anfänge hingewiesen. Tatsächlich berichten die Evangelien an mehreren Stellen von Frauen, die Jesus dienten, ihm bis zum Ort der Kreuzigung folgten und die ersten Zeugen seiner Auferstehung waren (Mt 28,1-10; Mk 16,1-11; Lk 24,1-11; Joh 20,1f.11-18). Lukas erwähnt ausdrücklich, daß Jesus bei seinen Wanderungen durch Galiläa neben den Zwölfen von Frauen begleitet wurde, die ihn und seine Jünger ‚unterstützen mit dem, was sie besaßen‘ (8,3). Allerdings gehörten sie nicht zum Apostelkreis; sie folgten aus eigenem Antrieb, ohne von Jesus ausdrücklich berufen worden zu sein“ (Dassmann 2012, 172). Eine solche Weihe steht deshalb nicht in der Macht der Kirche.
  • Tradition: Der neutestamentliche Befund darf nicht bloß historisch gelesen werden und so im Streit exegetischer Hypothesen in seinem Anspruch entkräftet werden. Denn als Grundlage der Glaubenslehre ist die Schrift in Einheit mit der Tradition zu verstehen. D.h. in offener historischer Forschung können einzelne Textzeugnisse durchaus unterschiedlich eingeschätzt werden, wobei jedoch immer der hypothetische Charakter der Schlussfolgerungen beachtet werden muss, insbesondere bei der sehr dürftigen Quellenbasis in den ersten Jahrhunderten. Die lebendige Tradition, wie sie vom authentischen Lehramt ausgelegt wird, kann sich jedoch in Zeugnissen auch über historische Evidenzen hinaus wiederfinden. Einfacher gesagt: Historische Wissenschaft kann theologisch nicht gegen lehramtliche Festlegung ausgespielt werden.
  • Praxis als Norm: Die Kirche weihte zu aller Zeit nur Männer und lehnte die Frauenordination ab. Diese eindeutige Praxis gilt selbst als normativ, d.h. als Ausdruck der göttlichen, vom Heiligen Geist garantierten lebendigen Tradition (vgl. „Inter insigniores“ 1). Sie war in diesem Punkt so selbstverständlich und so eindeutig, dass es lange Zeit keine formellen Aussagen zur Frage gab. Daraus darf aber nicht geschlossen werden, dass die Tradition in diesem Punkt vage, beliebig und nicht bindend sei. Im Gegenteil, sobald Frauen in häretischen Bewegungen Aufgaben wahrnahmen, die auch nur teilweise in die Kompetenzen des Amtes hineinreichten, insbesondere die öffentliche Lehre und Verkündigung über ein charismatisch-prophetisches oder ein asketisch begründetes Einzelzeugnis hinaus, äußerte sich klare, ja bisweilen geradezu heftige Ablehnung. Die Belege sind dabei eher als Indizien für dieses beständige und ungebrochene Glaubensbewusstsein zu verstehen denn als formelle Belegstellen, da wie gesagt die eigentliche Weihe von Frauen fast überall von vornherein ausgeschlossen war.
  • Keine Diskriminierung: Diese Beschränkung der Weihe auf das männliche Geschlecht kann nicht als Diskriminierung von Frauen verstanden werden, insofern die fundamentale Gleichheit vor Gott und der Kirche in der gemeinsamen Taufe begründet ist, insofern die Kirche anders gestaltet ist die Gesellschaft und sie in ihrer Ordnung dem Stiftungswillen Christi treu bleiben sowie insofern niemand ein Recht auf die Weihe hat.

(b) Deutlich unterschieden von diesen gewissermaßen harten Gründen sind einige Überlegungen zum theologischen Sinn der Beschränkung (vgl. Piola 2006). Das dabei Vorgetragene eröffnet der Theologie, der Betrachtung und nicht zuletzt der persönlichen Nachfolge viele tiefe Perspektiven, ist aber nach eigenem Selbstverständnis weder erschöpfend noch letztentscheidend – bezeichnenderweise verzichtet „Ordinatio sacerdotalis“ weitgehend darauf und lädt damit Theologie und sensus fidelium dazu auf, die tieferen Implikationen dieser Lehre allmählich besser zu verstehen:

  • Gleichheit der Würde, aber Verschiedenheit der Gabe der Geschlechter,
  • natürliche Ähnlichkeit des sakramentalen Zeichens – bei der Weihe also die Person des zu Weihenden – mit dem Bezeichneten, hier also Christus, in dessen Person der Priester handelt;
  • Respekt vor der Schöpfungsordnung, in der die Zweigeschlechtlichkeit eines der fundamentalsten Wesenszüge des Menschen ist, von dem nicht einfach bei der Christus-Repräsentanz abstrahiert werden kann;
  • Unterscheidung eines berechtigten Feminismus, der sich auf die Schöpfungsordnung gründet und der die gleiche Würde, aber die bleibende Verschiedenheit der Geschlechter bejaht, von fehlgeleiteten Formen.

Noch drei Bemerkungen zu dieser Textsammlung: 1. Da diese Schlüsseldokumente in die Pontifikate von Paul VI. und Johannes Paul II. fallen, beschränkt sich diese kommentierte Textsammlung auch auf diese. Einen gewissen Ausblick auf die beiden folgenden Pontifikate und ihre ausdrückliche Bestätigung der Lehre zur Frauenordination findet sich in 3.11. – 2. Umfangreichere Dokumente, vor allem „Inter insigniores“ (1.1), sind nur in Auszügen zitiert, können aber durch die Links leicht im vollständigen Text gelesen werden. – 3. Die von der Frage nach dem Priestertum der Frau zu unterscheidende Frage nach dem Diakonat wird hier nicht behandelt.

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1. Die Schlüsseldokumente „Inter insigniores“ und „Ordinatio sacerdotalis“

1. „Inter insigniores“ (1976)

Die neuere Befassung des päpstlichen Lehramtes mit der Frage der Frauenordination wurde nicht von innerkirchlichen Diskussionen ausgelöst, sondern im Rahmen der in den 70er Jahren bereits weit fortgeschrittenen, hoffnungsvollen ökumenischen Bemühungen der Annäherung an die Anglikanische Kirche (1.2 und 1.3). Dort wurde in dieser Zeit aber die Möglichkeit der Weihe von Frauen zu Priester (später auch Bischöfen) diskutiert und wenige Jahre später zwischen 1990 und 1993 auch beschlossen. Die katholische Kirche musste daraufhin deutlich machen, warum ihre beständige Lehre diesen Schritt ausschließe, so dass er ein neues, mithin entscheidendes Hindernis insbesondere bei der damals für möglich gehaltenen Anerkennung der anglikanischen Weihen war. Im Hintergrund, aber durchaus virulent war aber auch die Bewegung für Emanzipation und Gleichberechtigung in Kirche und Gesellschaft (1.4 und 1.5).

1.1 Kongregation für die Glaubenslehre, Erklärung zur Frage der Zulassung der Frauen zum Priesteramt „Inter insigniores“ (15.10.1976), in: AAS 69 (1977) 98-116 [= Documenta Nr. 30]

Dt.: Die Sendung der Frau in der Kirche. Die Erklärung „Inter insigniores“ der Kongregation für die Glaubenslehre mit Kommentar und theologischen Studien. Beiträge von Raimondo Spiazzi u.a., Kevelaer 1978 [dt. auch VApS 1172, 9-29].

Dieses grundlegende und inhaltsreichste Dokument des päpstlichen Lehramtes kann hier nur mit einigen Kernsätzen zitiert werden. Sein Aufbau ist klassisch: zuerst die positive Theologie (1-4), dann die spekulative, um die Vernünftigkeit des Glaubens bemühte „ratio theologica“ (5-6). Kernsatz (Einleitung), Begründung aus dem Gesamt der kirchlichen Lehrüberlieferung (1), die sich auf den Willen Christi (2) und das Vorbild der Apostel (3) gründet und die sich auch angesichts heutiger Einwände bewährt (4). Die „ratio theologica“ hat dagegen nicht die eigentliche Begründungslast, sondern sie besteht in tastenden Versuchen, diese Lehrbindung besser zu verstehen und sie vor allem gegen fatale Missverständnisse (etwa der Diskriminierung von Frauen) genauer zu bestimmen.

Gleich einleitend fällt der entscheidende Satz, nach dem die Priesterweihe von Frauen nicht vom guten Willen, von Reformbemühungen oder von einem Zeichen für die Gleichheit der Geschlechter abhängt, sondern die Kirche im Glaubensgehorsam an den Stiftungswillen Christi gebunden ist:

[Einleitung] Die Kirche hält sich aus Treue zum Vorbild ihres Herrn nicht dazu berechtigt, die Frauen zur Priesterweihe zuzulassen.

Ein gewisses Problem dabei, einzelne Belegstellen für den Ausschluss der Frauenordination in der Alten Kirche anzuführen, besteht paradoxerweise darin, dass er so selbstverständlich und unbestritten war, dass er kaum je überhaupt thematisiert wurde. Ernst Dassmann erkennt an: „Mit Recht weist Inter insigniores 1 darauf hin, die frühchristliche Tradition bezeuge einhellig, daß die Kirche sich von Anfang an in keinem Fall berechtigt gesehen habe, Frauen das Bischofs- oder Presbyteramt zu übertragen und ihnen das entsprechende Sakrament des Ordo zu spenden“ (Dassmann 1994, 213). Ähnlich fasst Maria Barbara von Stritzky die frühe Entwicklung zusammen: „Aus den sehr differenzierten Quellen des 2. und 3. Jahrhunderts ergibt sich keinesfalls eine stetige Entwicklung des Dienstes der Frau. Fast alle Autoren wenden sich eindeutig gegen eine Lehrtätigkeit oder eine Teilnahme an liturgischen Funktionen. Man ist fast einhellig bemüht, die Aktivität der Frau im Bereich der Gemeinde einzuschränken und sie auf asketische Ideale hinzuweisen“ (Stritzky 1978, 143). Die in „Inter insigniores“ gegebenen Kirchenväterstellen beziehen sich demgemäß teilweise auf ein Verbot der öffentlichen, autoritativen Lehre, wie Dassmann richtig darlegt – in der Alten Kirche allerdings eine zentrale Prärogative des Amtes und bei aller Beteiligung von Laien an der Verkündigung der Substanz nach aber weiterhin amtliches Vorrecht der Bischöfe -, aber deren Ablehnung darf man umso mehr auf priesterlich-gottesdienstliche Aufgaben beziehen. Zur Lehrvollmacht unterscheidet „Römischer Kommentar“ 73 richtig die vielen Formen des Lehrens, die bereits in der Tradition nicht selten auch Frauen wahrgenommen haben, und das autoritativ-vollmächtige Lehren, auch wenn diese Unterscheidung in den einschlägigen frühchristlichen Texten natürlich noch nicht präzise vorlag: „Etwas anderes ist die offizielle und hierarchische Funktion der Verkündigung der Offenbarungsbotschaft, die die Sendung Christi durch die Apostel voraussetzt, die von diesen dann auf ihre Nachfolger übertragen worden ist.“

[1] Die Tradition der Kirche ist also in diesem Punkt durch die Jahrhunderte hindurch so sicher gewesen, daß das Lehramt niemals einzuschreiten brauchte, um einen Grundsatz zu bekräftigen, der nicht bekämpft wurde, oder ein Gesetz zu verteidigen, das man nicht in Frage stellte. Jedes Mal aber, wenn diese Tradition Gelegenheit hatte, deutlicher in Erscheinung zu treten, bezeugte sie den Willen der Kirche, dem ihr vom Herrn gegebenen Beispiel zu folgen.

Das Dokument ist sich des Einwandes bewusst, dass Jesus und das frühe Christentum von den Beschränkungen einer patriarchalischen Gesellschaft beeinflusst waren und darum die Beschränkung der Amtsträger auf Männer eine kulturell-wandelbare Kontingenz und keinen übernatürlich-wesentlichen Stiftungswillen Jesu bezeuge. Obwohl Jesus und die Gemeinden durchaus bereit zum Bruch mit der jüdischen oder hellenistischen Herkunfts- und Umgebungskultur waren, fällt umso mehr die Beschränkung der Berufung der Apostel auf Männer auf. Seitens der historisch-kritischen Exegese werden immer wieder Einwände gegen dieses Argument vorgebracht. Doch eine theologische Hermeneutik der Schrift hat diese nach katholischem Verständnis im Rahmen der Tradition zu lesen (vgl. Dei Verbum 9). So sagt „Römischer Kommentar“ 67: „Man darf nicht erwarten, dass das Neue Testament aus sich allein in evidenter Weise das Problem der eventuellen Zulassung der Frauen zum Weihesakrament löst, wie es auch aus sich allein nicht erlaubt, volle Klarheit über einige Sakramente und vor allem hinsichtlich der Struktur des Weihesakramentes zu erhalten. Sich nur auf die heiligen Texte und nur auf diejenigen Elemente der Geschichte von den Anfängen des Christentums beschränken zu wollen, die sich nur aus deren Analyse ableiten lassen, bedeutet, um vierhundert Jahre zurückzuschreiten und sich wieder bei den Kontroversen der Reformation zu befinden. Wir müssen wohl die Überlieferung studieren. Es ist aber die Kirche, die die Intentionen des Herrn bei der Lesung der Schrift ergründet und die Richtigkeit ihrer Interpretation bezeugt.“

[2] Jesus Christus hat keine Frau unter die Zahl der Zwölf berufen. Wenn er so gehandelt hat, dann tat er das nicht etwa deshalb, um sich den Gewohnheiten seiner Zeit anzupassen, denn sein Verhalten gegenüber den Frauen unterscheidet sich in einzigartiger Weise von dem seiner Umwelt und stellt einen absichtlichen und mutigen Bruch mit ihr dar.

[3] Die apostolische Gemeinde ist dem Verhalten Jesu Christi treu geblieben. […] All diese Tatsachen [sc. einer größeren Beteiligung von Frauen am Apostolat] offenbaren in der Kirche zur Zeit der Apostel einen beachtlichen Fortschritt im Vergleich zu den Sitten des Judentums. Und dennoch hat man niemals daran gedacht, diesen Frauen die Weihe zu erteilen.

[4] [Einwände:] * Die Nachforschungen in den Evangelien ergeben, wie wir oben gesehen haben, gerade das Gegenteil, daß nämlich Jesus mit den Vorurteilen seiner Zeit gebrochen hat, indem er den konkreten Formen der Diskriminierung der Frauen entschlossen entgegengetreten ist. Man kann also nicht behaupten, daß Jesus sich einfach von Opportunitätsgründen habe leiten lassen, wenn er keine Frauen in die Gruppe der Apostel aufgenommen habe. Noch weniger hätten diese soziologisch-kulturellen Bedingungen die Apostel im griechischen Milieu davon zurückhalten können, wo diese Diskriminierungen nicht existierten.

* Es besteht also kein Grund, ihn [sc. Paulus] unfreundlicher Vorurteile gegenüber den Frauen anzuklagen, wenn man das Vertrauen beachtet, das er ihnen entgegenbringt, und die Mitarbeit, die er von ihnen für seine apostolische Tätigkeit erbittet.

* Doch muß betont werden, daß diese Gewalt [sc. der Kirche, die Sakramente zu verwalten], die tatsächlich besteht, begrenzt ist. Pius XII. hat daran erinnert, als er schrieb: »Die Kirche hat keine Gewalt über die Substanz der Sakramente, d.h. über alles, von dem Christus nach dem Zeugnis der Quellen der Offenbarung gewollt hat, daß es im sakramentalen Zeichen erhalten bleibt.« […] Anderseits darf nicht vergessen werden, daß die sakramentalen Zeichen keine konventionellen Zeichen sind.

Abschließend ordnet Kapitel 4 den Befund von Schrift und Tradition theologisch ein: Treue zu der souveränen Handlungsweise Jesu bei der Auswahl der Apostel und bleibende Bindung der Kirche an die ihr anvertraute Ordnung. Insofern ist die Unmöglichkeit, Frauen zu Priestern zu weihen, nicht primär von den Einzelzeugnissen vor allem des NT und der Kirchenväter abhängig. Vielmehr ist die unleugbare Tatsache der einhelligen Praxis, nur Männer zu weihen, Teil und Ausdruck der göttlichen und darum normativen Tradition. Sie ist in dieser Frage die wichtigste Quelle der Glaubenserkenntnis und Grund der lehramtlichen Festlegung.

* Es ist letztlich die Kirche, die durch die Stimme ihres Lehramtes in diesen verschiedenen Bereichen die richtige Unterscheidung zwischen den wandelbaren und den unwandelbaren Elementen gewährleistet. Wenn sie gewisse Änderungen nicht übernehmen zu können glaubt, so geschieht es deshalb, weil sie sich durch die Handlungsweise Christi gebunden weiß: ihre Haltung ist also entgegen allem Anschein nicht eine Art Archaismus, sondern Treue. Nur in diesem einen Licht kann sie sich selbst richtig verstehen. Die Kirche fällt ihre Entscheidungen kraft der Verheißung des Herrn und der Gegenwart des Heiligen Geistes, und zwar stets in der Absicht, das Geheimnis Christi noch besser zu verkünden und dessen Reichtum unversehrt zu bewahren und zum Ausdruck zu bringen. Diese Praxis der Kirche erhält also einen normativen Charakter: in der Tatsache, daß sie nur Männern die Priesterweihe erteilt, bewahrt sich eine Tradition, die durch die Jahrhunderte konstant geblieben und im Orient wie im Okzident allgemein anerkannt ist, stets darauf bedacht, Mißbräuche sogleich zu beseitigen. Diese Norm, die sich auf das Beispiel Christi stützt, wird befolgt, weil sie als übereinstimmend mit dem Plan Gottes für seine Kirche angesehen wird.

Nach den bisherigen Kapiteln positiver Theologie aus Schrift und Tradition geht die Erklärung in 5 zu einer Vertiefung der Glaubenslehre aus systematisch-theologischen Erwägungen über. In kluger Zurückhaltung weiß die Glaubenskongregation, dass solche Argumente niemals in kalter Vernunft überzeugen können, sondern den tiefen Sinngehalt der Offenbarung erschließen und zu ihrer weiteren Betrachtung einladen wollen. So sagt sie einleitend in [5]: „Nachdem die Norm der Kirche und ihre Grundlagen in Erinnerung gebracht worden sind, scheint es nützlich und angemessen zu sein, sie noch weiter zu erläutern. Dabei soll nun die tiefe Übereinstimmung aufgezeigt werden, die die theologische Reflexion zwischen der dem Weihesakrament eigenen Natur – mit ihrem besonderen Bezug auf das Geheimnis Christi – und der Tatsache, daß nur Männer zum Empfang der Priesterweihe berufen werden, feststellt. Es geht hierbei nicht darum, einen stringenten Beweis zu erbringen, sondern diese Lehre durch die Analogie des Glaubens zu erhellen.“ Dabei spielt die Ähnlichkeit des sakramentalen Zeichens eine Schlüsselrolle.

[5] Das christliche Priesteramt ist also sakramentaler Natur: der Priester ist ein Zeichen, dessen übernatürliche Wirksamkeit sich aus der empfangenen Weihe herleitet, ein Zeichen aber, das wahrnehmbar sein muß18 und von den Gläubigen auch leicht verstanden werden soll. Die Ökonomie der Sakramente ist in der Tat auf natürlichen Zeichen begründet, auf Symbolen, die in die menschliche Psychologie eingeschrieben sind: »Die sakramentalen Zeichen«, sagt der hl. Thomas, »repräsentieren das, was sie bezeichnen, durch eine natürliche Ähnlichkeit«.19 Dasselbe Gesetz der Ähnlichkeit gilt ebenso für die Personen wie für die Dinge: wenn die Stellung und Funktion Christi in der Eucharistie sakramental dargestellt werden soll, so liegt diese »natürliche Ähnlichkeit«, die zwischen Christus und seinem Diener bestehen muß, nicht vor, wenn die Stelle Christi dabei nicht von einem Mann vertreten wird: andernfalls würde man in ihm nur schwerlich das Abbild Christi erblicken. Christus selbst war und bleibt nämlich ein Mann.

Das 6. Kapitel geht auf einige heutige Einwände gegen die Lehre ein, insbesondere die Gleichberechtigung der Geschlechter. Das Dokument weist dagegen auf die Andersartigkeit der Kirche und ihrer Strukturen hin. Zugleich lädt es ein, gegen ein verkürztes Verständnis der Gleichheit der Geschlechter deren spezifischen Reichtum zu entdecken und zu respektieren. Es weiß um die Hingezogenheit manche Frauen zum Amt, möchte sie und alle Getauften aber zu einer Berufung im Rahmen der Ordnung der Kirche ermutigen.

[6] [Einwände:] Ebenso deutlich muß hervorgehoben werden, wie sehr die Kirche eine Gesellschaft ist, die von anderen Gesellschaften verschieden ist; sie ist einzigartig in ihrer Natur und in ihren Strukturen. Der pastorale Auftrag ist in der Kirche gewöhnlich an das Weihesakrament gebunden: es ist nicht eine einfache Leitung, die mit den verschiedenen Formen der Autoritätsausübung im Staat vergleichbar wäre. Er wird nicht nach dem freiem Belieben der Menschen übertragen. Wenn er auch eine Designierung nach Art einer Wahl miteinschließt, so sind es doch die Handauflegung und das Gebet der Nachfolger der Apostel, die die Erwählung durch Gott verbürgen. […] Es bleibt uns also nun noch die wahre Natur dieser Gleichheit der Getauften tiefer zu bedenken, die eine der bedeutendsten Lehren des Christentums darstellt: Gleichheit ist nicht gleich Identität, da die Kirche ein vielgestaltiger Leib ist, in dem ein jeder seine Aufgabe hat. Die Aufgaben sind aber verschieden und dürfen deshalb nicht vermischt werden. Sie begründen keine Überlegenheit der einen über die andern und bieten auch keinen Vorwand für Eifersucht. Das einzige höhere Charisma, das sehnlichst erstrebt werden darf und soll, ist die Liebe (vgl. 1 Kor 12-13). Die Größten im Himmelreich sind nicht die Amtsdiener, sondern die Heiligen.

Die Kirche wünscht, daß die christlichen Frauen sich der Größe ihrer Sendung voll bewußt werden. Ihre Aufgabe ist heute von höchster Bedeutung sowohl für die Erneuerung und Vermenschlichung der Gesellschaft als auch dafür, daß die Gläubigen das wahre Antlitz der Kirche wieder neuentdecken.

Diese abschließenden Worte sind viel mehr als ein wenig Schlussrhetorik. Sie wollen die enorme Freiheit Jesu gegenüber den Bedingtheiten seiner Zeit auch für heute ins Spiel bringen: Schrift und Tradition tauchen die Emanzipation von Frauen in ein neues Licht, helfen es, Einseitigkeiten und Verkürzungen zu vermeiden und stattdessen „die wahre Natur dieser Gleichheit der Getauften tiefer zu bedenken“, nämlich den Reichtum der Verschiedenheit der Geschlechter zu entdecken und wertzuschätzen – zweifellos eine Aufgabe, bei der auch die Kirche erst am Anfang steht.

 Die Kirche hält sich aus Treue zum Vorbild ihres Herrn nicht dazu berechtigt, die Frauen zur Priesterweihe zuzulassen

1.2 Römischer Kommentar zur Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre zur Frage der Zulassung der Frauen zum Priesteramt, in: Gerhard Ludwig Müller (Hg.), Von „Inter Insigniores“ bis „Ordinatio Sacerdotalis“. Dokumente und Studien der Glaubenskongregation. Mit einer Einleitung von Joseph Kardinal Ratzinger (= Römische Texte und Studien 3), Würzburg 2006, 61-84. [dt. auch VApS 1172, 31-58].

Dieser ausführliche Kommentar mit vielen Anmerkungen ist ein unverzichtbares Hilfsmittel zum Verständnis von „Inter insigniores“, seiner Hintergründe, seines Gedankengangs und seiner Argumentation. U.a. geht daraus hervor, dass die Kongregation sich hauptsächlich auf das Argument des beständigen, in der Schrift begründeten Tradition stützt. Dabei ist sie sich des wichtigsten Gegenarguments voll bewusst, der soziokulturellen Bedingtheiten der Zeit.

Wie ist die konstante und allgemeine Praxis der Kirche zu interpretieren? Für den Theologen steht fest, daß die Kirche das, was sie tut, auch tun kann, weil sie den Beistand des Heiligen Geistes hat. Das ist ein klassisches Argument, das oft vom heiligen Thomas bezüglich der Sakramente angeführt wird. Ist aber das, was die Kirche bis heute nicht getan hat, ebenso ein Beweis dafür, daß sie es auch in Zukunft nicht tun kann? Ist eine solche negative Feststellung maßgebend oder erklärt sie sich aus den geschichtlichen, sozial-kulturellen Umständen, im vorliegenden Fall aus der Stellung der Frau in der antiken und mittelalterlichen Gesellschaft, aus einer bestimmten Auffassung von der Überlegenheit des Mannes, die durch die kulturellen Verhältnisse bedingt war? […] Es ist wahr, daß man in ihren Schriften den unleugbaren Einfluß von ungünstigen Vorurteilen gegenüber der Frau findet. Aber diese Gemeinplätze – dies sei wohl bemerkt –, hatten kaum Einfluß auf ihre seelsorgliche Tätigkeit und noch weniger auf ihre geistliche Leitung. Es genügt, Einblick in ihre Korrespondenz zu nehmen, falls sie auf uns gekommen ist. Vor allem aber wäre es ein schwerer Irrtum zu glauben, daß solche Überlegungen die einzigen oder die entscheidenden Gründe gegen die Priesterweihe der Frauen im Gedankengang der Kirchenväter, der Autoren des Mittelalters oder der Theologen der klassischen Epoche gewesen sind. Innerhalb der wissenschaftlichen Forschung und darüber hinaus kam immer deutlicher das Bewußtsein der Kirche zum Ausdruck, einer Überlieferung zu folgen, die sie von Christus und den Aposteln empfangen hatte und an die sie sich gebunden fühlte, wenn sie die Priesterweihe und den priesterlichen Dienst den Männern vorbehielt. [VApS 1172, 35f.]

 

1.3 Papst Paul VI.,  Antwortschreiben an Seine Gnaden den Hochwürdigsten Herrn Dr. F. D. Coggan, Erzbischof von Canterbury, über das Priestertum der Frau (30. November 1975), in: AAS 68 (1976), 599f., hier 599

Auf knappstem Raum begründet Paul VI., aus welchen „sehr grundlegenden Gründen“ die katholische Kirche keine Frauen zu Priestern weihen kann und warum die angezielte Änderung der anglikanischen Weiheordnung eine „schwerwiegendes Problem“ in der Suche nach der Kircheneinheit darstellt. – Das Gesamt des Briefwechsels zwischen den Päpsten und den Erzbischöfen von Canterbury in dieser Frage ist dokumentiert in: Women priests: Obstacle to unity? Documents and correspondance. Rome and Canterbury 1975-1986, London 1986.

  1. Your Grace is of course well aware of the Catholic Church’s position on this question. She holds that it is not admissible to ordain women to the priesthood, for very fundamental reasons. These reasons include: the example recorded in the Sacred Scriptures of Christ choosing the Apostles only among men; the constant practice of the Church, which has imitated Christ in choosing only men; and her living teaching authority which has consistently held that the exclusion of women from the priesthood is in accordance with God’s plan for his Church.
  2. We must regretfully recognize that a new course taken by the Anglican Communion in admitting women to the ordained priesthood cannot fail to introduce into this dialogue an element of grave difficulty which those involved will have to take seriously into account.

 

1.4 Papst Johannes Paul II., Brief an Dr. Runcie, Erzbischof von Canterbury (20. Dezember 1984), Nr. 5

Obwohl Erzbischof Coggan im Briefwechsel mit Papst Paul VI. eine anglikanische Rücksichtnahme auf die römisch-katholische Ablehnung der Frauenordination in Aussicht gestellt hatte, vollzogen anglikanische Synoden mittlerweile den Schritt hin zu dieser. Dies stellt nach Paul VI. und Johannes Paul II. ein „zunehmend schwerwiegendes Hindernis beim Fortschritt“ der ökumenischen Annäherung dar.

  1. With his well-known affection for the Anglican Communion and his deep desire for Christian unity, it was with profound sadness that Pope Paul VI contemplated a step which he saw as introducing into our dialogue ‘an element of grave difficulty’ even ‘a threat’. Since that time we have celebrated together the progress towards reconciliation between our two Communions. But in those same years the increase in the number of Anglican Churches which admit, or are preparing to admit, women to priestly ordination constitutes, in the eyes of the Catholic Church an increasingly serious obstacle to that progress.

 

1.5 Papst Paul VI., Ansprache an die Mitglieder der Studienkommission über die Gaben der Frau in Gesellschaft und Kirche und die Mitglieder des Vorbereitungsrates zum Internationalen Jahr der Frau (18. April 1975), in: AAS 67 (1975), 264-267, hier 266 [eigene Übersetzung]

Neben den ökumenischen Differenzen mit dem Anglikanismus weiß Papst Paul VI. selbstverständlich auch um die Umbrüche der Frauenemanzipation und des wachsenden Bewusstseins von Frauen, in der Kirche aktiv gestaltend und prägend mitwirken zu wollen und zu können. Der Papst ermutigt diese Bestrebungen, die durch den Ausschluss vom Priesteramt nicht geschmälert werden, sondern sie auf eigene Formen der Verwirklichung aufmerksam machen wollen. In „Inter insigniores“ werden einige Gedanken daraus zu Schlüsselelementen:

  • die Freiheit Jesu gegenüber den Beschränkungen den Sitten seiner Zeit,
  • aus diesem Grund aber auch die Bedeutsamkeit seiner freien Entscheidung, nur Männern in den Zwölferkreis zu berufen,
  • die bleibende Bindung der Kirche an diese Vorgabe und
  • gleichzeitig die Anerkennung einer Mitwirkung von Frauen am Zeugnis und am Apostolat und damit eine grundsätzlich positive Würdigung der Bestrebungen, Frauen eine größere Rolle im kirchlichen Leben zu geben.

Viele Gruppen suchen heute Orientierung für diese Erneuerung im Wort Gottes. Wie sollte man sich daran nicht freuen, solange die Schrift dabei aufrichtig, leidenschaftslos und in der lebendigen Tradition der Kirche ausgelegt wird? Gerne weist man auf das Vorbild Jesu hin: die Neuheit – ja sogar der Mut angesichts der zeitgenössischen Sitten – seines Verhaltens gegenüber Frauen. Wenn die Frauen nicht die Berufung zum Apostolat der Zwölf und damit zum Weiheamt erhalten, sind sie doch dazu eingeladen, Christus als Jüngerinnen und Mitarbeiterinnen zu folgen. die Frauen, die Jesus seit Galiläa begleitet habe, sind auch unter dem Kreuz gegenwärtig. Mit gutem Grund lässt sich sagen: Wenn das Zeugnis der Apostel die Kirche begründet, so trägt das Zeugnis der Frauen maßgeblich dazu bei, den Glauben der christlichen Gemeinden zu nähren. Wir können das Verhalten unseres Herrn nicht verändern oder seinen Ruf an die Frauen, aber wir müssen die Rolle der Frau in der Sendung der Evangelisierung und im Leben der christlichen Gemeinde anerkennen und fördern. Dabei wird es sich überhaupt nicht um eine Neuerung in der Kirche handeln. Spuren davon finden sich bereits in den ersten Gemeinden und später und in unterschiedlicher Weise auf vielen Seiten der Kirchengeschichte durch die Jahrhunderte hindurch. Heute zeichnet sich dabei dagegen ein deutlicherer Fortschritt ab.

 

1.6. Papst Paul VI., Ansprache beim Gebet des Angelus über die Rolle der Frau im Heilsplan (30. Januar 1977), in: Insegnamenti 15 (1977) 111 [eigene Übersetzung]

Gelegenheitsansprachen fassen bisweilen klarer und prägnanter als offizielle Dokumente die wichtigsten Intentionen zusammen. Dies gilt auch von dieser kurzen Angelus-Ansprache des Papstes, offensichtlich eine Reaktion auf die gemischte Aufnahme von „Inter insigniores“ (1.1). Darin sind die Hauptpunkte genannt:

  • Der Vorbehalt der Weihe für Männer geht auf die Gründung der Kirche durch den Herrn zurück, wurde in der Tradition beständig bewahrt und ist für die Kirche aller Zeiten bindend.
  • Das Dokument der Glaubenskongregation legt damit keine neue Lehre vor, sondern bestätigt und expliziert die Lehre und Ordnung des Anfangs. Diese Auffassung wird dann für „ordinatio sacerdotalis“ maßgeblich werden.
  • Die Kirche erkennt aber gleichzeitig die Berechtigung der Bewegung zur Gleichberechtigung der Frauen und ihrer größeren Partizipation in Kirche und Welt an. Dabei nimmt sie sich aber die Freiheit, einen berechtigten, an der Schöpfungsordnung und der Verschiedenheit der Geschlechter ausgerichteten Feminismus von fehlgeleiteten Formen zu unterscheiden.
  • Das Priestertum des Mannes muss somit innerhalb der Kirche durch Anstrengungen begleitet werden, Frauen ihren angemessenen Platz und damit die Möglichkeit zu geben, ihre eigenen Gaben und Tugenden in den Dienst des Ganzen zu stellen. Das erfordert keine geringe Anstrengung, nicht zuletzt angesichts dessen, was Ratzinger (2006) 24 richtig bemerkt: „Freilich ist hier Gewissenserforschung unumgänglich. Leider gibt es nicht nur die heiligen Priester, sondern auch gelebtes Missverständnis, in dem tatsächlich Priestertum auf ‚decision-making‘ und auf ‚power‘ reduziert erscheint.“

[…] Dieses Dokument [sc. „Inter insigniores“] verdient die Beschäftigung, auch wenn es nichts Neues zur Frage selbst sagt, sondern die beständige Lehre und die Praxis bestätigt, wonach die Priesterweihe den Männern vorbehalten ist (natürlich nur denjenigen, die zu dieser Aufgabe in der Kirche durch eine Berufung und durch eine Erwählung durch die Kirche gerufen sind) und den Frauen nicht zugänglich ist.

Der moderne Feminismus – auch der gesunde und religiöse, dem unser Respekt und unser Wohlwollen gilt – verlangt nachdrücklich Rechenschaft für diese Ungleichheit: Warum können nur Männer und nicht auch Frauen zu Priestern eingesetzt werden? Halten wir zunächst fest: Unterschiedlichkeit der Aufgaben bringt nicht Verschiedenheit der Würde in der Gnadenordnung und darum Zurücksetzung in der Hierarchie der Liebe und der Heiligkeit mit sich (vgl. Gal 3,28). Dort kann die Frau – und das belegt Maria – die ersten Plätze erhalten, und zwar nicht bloß passive, sondern auch in der Ausübung vieler Tugenden aktive, die einen weithin wohltuenden und sozialen Wirkungskreis entfalten.

Doch der wirkliche Grund besteht darin, dass Christus, indem er der Kirche ihre grundlegende Ordnung gibt, ihre theologische Anthropologie, gefolgt von der Tradition der Kirche selbst, es so festgelegt hat. Dass es bei einem Chor von menschlichen Stimmen einen Tenor und einen Sopran gibt – und das mit welcher Verschiedenheit und zugleich mit welcher Harmonie künstlerischer Wirkung! -, bedeutet keinen Vorzug für den einen und Nachteil für den anderen, sondern stellt eine Ordnung dar, die auf das Wesen der beteiligten Personen gegründet ist, eine Schönheit, die aus der ontologischen Weisheit der Natur rührt, d.h. von Gott, dem Schöpfer.

Lasst uns euch hingegen die Frau dazu einladen, auch in der Auflösung dieses Knotens, der unnötigerweise infolge von einzelnen Formen eines ungezügelten Feminismus mühselig geworden ist, zu begreifen, dass die Kirche ihre wertvolle Bedeutung im gesamten Plan des Reiches Gottes und auch im irdischen Bereich nicht beiseiteschieben will. So drücken wir noch einmal gegenüber der Frau unser Vertrauen in ihre unvergleichliche und unverzichtbare Mitwirkung aus, und ermutigen sie, mit neuem Selbstbewusstsein und gewachsener Kraft ihre Sendung der Frömmigkeit, Weisheit, Tugend und Liebe auszufüllen, die sie wie die Muttergottes zu einer Lehrerin und Königin macht.

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„2. „Ordinatio sacerdotalis“ (1994)

2.1 Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben „Ordinatio sacerdotalis“ an die Bischöfe der katholische Kirche über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe (22. Mai 1994) einschließlich einer einführenden Note [dt. auch VApS 1172, 3-7]

Das Apostolische Schreiben rezipiert unverkürzt die Lehre von „Inter insigniores“ und fasst knapp vor allem dessen Argument aus Schrift und Tradition noch einmal zusammen. Die Vertiefung aus einer theologischen Anthropologie wird hier noch deutlicher der Arbeit der Fachtheologie überlassen (vgl. Ratzinger [2006] 18: Der Papst „überlässt der Theologie die Aufgabe, die anthropologischen Implikationen dieses Entscheids zu erarbeiten und sie im Kontext des heutigen Streits um den Menschen zur Geltung zu bringen“). Als Kontext wird nun aber deutlicher die innerkatholische Forderung nach der Priesterweihe der Frau. Sie berief sich u.a. darauf, dass die Lehre von „Inter insigniores“ nicht letztverbindlich sei oder auch nur eine rein disziplinäre Frage der kirchenrechtlichen Ordnung betreffe, so dass eine Änderung durchaus möglich bleibe. Dagegen stellt das Schreiben unmissverständlich und mit höchstem Einsatz des obersten ordentlichen authentischen Lehramtes fest: Es handelt sich dabei um eine Glaubenslehre, die von der gesamten göttlichen Tradition als im Stiftungswillen Christi begründet festgehalten wurde. Diese Feststellung ist unfehlbar und darum „definitve tenendum (endgültig zu halten)“. Gut zusammengefasst ist die lehramtliche Besonderheit dieses Schreibens bei Ratzinger (2006) 21: „Das bedeutet […], dass sie nicht als Lehre vorgelegt wurde, die eine Vorsichtsmaßnahme darstellt, nicht als die wahrscheinlichste Hypothese und auch nicht als einfache disziplinäre Anordnung, sondern als eine mit Sicherheit wahre Lehre, deren Inhalt zum Glauben der Kirche gehört. Das ‚proprium‘ des neuerlichen lehramtlichen Einschreitens besteht also nicht in der Darlegung des Inhalts der vorgelegten Lehre, sondern betrifft nur die formelle und gnoseologische Struktur derselben, in dem Sinn, dass mit der apostolischen Autorität des Papstes eine in der Kirche immer schon existierende, nun aber in Zweifel gezogene Gewissheit explizit formuliert wird; es wird ihr eine konkrete Gestalt gegebene, die das immer schon Gelebte auch in eine verbindliche Form bringt, wie man das Wasser einer Quelle fasst, das dadurch nicht verändert, aber gegen etwaiges Versickern und Versanden geschützt wird.“

1. Die Priesterweihe, durch welche das von Christus seinen Aposteln anvertraute Amt übertragen wird, die Gläubigen zu lehren, zu heiligen und zu leiten, war in der katholischen Kirche von Anfang an ausschließlich Männern vorbehalten. An dieser Tradition haben auch die Ostkirchen getreu festgehalten.

Als die Frage der Ordination von Frauen in der anglikanischen Gemeinschaft aufkam, war Papst Paul VI. darauf bedacht, in Treue zu seinem Amt, die apostolische Überlieferung zu schützen und ebenso in der Absicht, ein neues Hindernis auf dem Weg zur Einheit der Christen zu vermeiden, den anglikanischen Brüdern in Erinnerung zu rufen, worin der Standpunkt der katholischen Kirche besteht: „Sie hält daran fest, daß es aus prinzipiellen Gründen nicht zulässig ist, Frauen zur Priesterweihe zuzulassen. Zu diesen Gründen gehören: das in der Heiligen Schrift bezeugte Vorbild Christi, der nur Männer zu Aposteln wählte, die konstante Praxis der Kirche, die in der ausschließlichen Wahl von Männern Christus nachahmte, und ihr lebendiges Lehramt, das beharrlich daran festhält, daß der Ausschluß von Frauen vom Priesteramt in Übereinstimmung steht mit Gottes Plan für seine Kirche“. Da die Frage jedoch auch unter Theologen und in manchen katholischen Kreisen umstritten war, beauftragte Paul VI. die Kongregation für die Glaubenslehre, die diesbezügliche Lehre der Kirche darzulegen und zu erläutern. Das geschah durch die Erklärung Inter Insigniores, deren Veröffentlichung der Papst nach Bestätigung des Textes anordnete.

2. Die Erklärung wiederholt und erläutert die von Paul VI. dargelegten Gründe dieser Lehre, wobei sie schlußfolgert, daß die Kirche für sich nicht die Vollmacht in Anspruch nimmt, „Frauen zur Priesterweihe zuzulassen“. Zu solchen fundamentalen Gründen fügt jenes Dokument noch theologische Gründe hinzu, die die Angemessenheit jener göttlichen Verfügung für die Kirche erläutern, und es zeigt deutlich, daß die Handlungsweise Christi nicht auf soziologischen oder kulturellen Motiven der damaligen Zeit beruhten. So führte Papst Paul VI. dann erläuternd aus, „der wahre Grund liegt darin, daß Christus es so festgelegt hat, als er die Kirche mit ihrer grundlegenden Verfassung und ihrer theologischen Anthropologie ausstattete, der dann in der Folge die Tradition der Kirche stets gefolgt ist“. In dem Apostolischen Schreiben Mulieris Dignitatem habe ich selbst diesbezüglich geschrieben: „Wenn Christus nur Männer zu seinen Aposteln berief, tat er das völlig frei und unabhängig. Er tat es mit derselben Freiheit, mit der er in seinem Gesamtverhalten die Würde und Berufung der Frau betonte, ohne sich nach den herrschenden Sitten und nach der auch von der Gesetzgebung der Zeit gebilligten Tradition zu richten“.

In der Tat bekunden die Evangelien und die Apostelgeschichte, daß diese Berufung gemäß dem ewigen Plan Gottes erfolgte: Christus erwählte die, die er wollte (vgl. Mk 3,13-14; Joh 6,70), und er tat das zusammen mit dem Vater „durch den Heiligen Geist“ (Apg 1,2), nachdem er die Nacht im Gebet verbracht hatte (vgl. Lk 6,12). Darum hat die Kirche bei der Zulassung zum Amtspriestertum stets als feststehende Norm die Vorgehensweise ihres Herrn bei der Erwählung der zwölf Männer anerkannt, die er als Grundsteine seiner Kirche gelegt hatte (vgl. Offb 21,14). Sie übernahmen in der Tat nicht nur eine Funktion, die dann von jedem beliebigen Mitglied der Kirche hätte ausgeübt werden können, sondern sie wurden in besonderer Weise und zutiefst mit der Sendung des fleischgewordenen Wortes selbst verbunden (vgl. Mt 10,1.7-8; 28,16-20; Mk 3,13-15; 16,14-15). Die Apostel taten das gleiche, als sie Mitarbeiter wählten, die ihnen in ihrem Amt nachfolgen sollten. In diese Wahl waren auch jene eingeschlossen, die durch die Zeiten der Geschichte der Kirche hindurch die Sendung der Apostel fortführen sollten, Christus, den Herrn und Erlöser, zu vergegenwärtigen.

3. Im übrigen zeigt die Tatsache, daß Maria, die Mutter Gottes und Mutter der Kirche, nicht den eigentlichen Sendungsauftrag der Apostel und auch nicht das Amtspriestertum erhalten hat, mit aller Klarheit, daß die Nichtzulassung der Frau zur Priesterweihe keine Minderung ihrer Würde und keine Diskriminierung ihr gegenüber bedeuten kann, sondern die treue Beachtung eines Ratschlusses, der der Weisheit des Herrn des Universums zuzuschreiben ist.

Auch wenn die Gegenwart und die Rolle der Frau im Leben und in der Sendung der Kirche nicht an das Amtspriestertum gebunden ist, so bleiben sie doch absolut notwendig und unersetzbar. Wie von der Erklärung Inter Insigniores herausgestellt wurde, wünscht die Heilige Mutter Kirche, „daß die christlichen Frauen sich der Größe ihrer Sendung voll bewußt werden: ihre Aufgabe ist heutzutage von höchster Bedeutung sowohl für die Erneuerung und Vermenschlichung der Gesellschaft als auch dafür, daß die Gläubigen das wahre Antlitz der Kirche wieder neu entdecken“. Das Neue Testament und die ganze Kirchengeschichte erweisen umfassend die Präsenz von Frauen in der Kirche, als wahre Jüngerinnen und Zeugen Christi in der Familie und im bürgerlichen Beruf oder in der vollkommenen Weihe an den Dienst für Gott und das Evangelium. „In der Tat hat die Kirche, indem sie für die Würde der Frau und ihre Berufung eintrat, Verehrung und Dankbarkeit für jene zum Ausdruck gebracht, die – in Treue zum Evangelium – zu allen Zeiten an der apostolischen Sendung des ganzen Gottesvolkes teilgenommen haben. Es handelt sich um heilige Märtyrerinnen, Jungfrauen, Mütter, die mutig ihren Glauben bezeugt und dadurch, daß sie ihre Kinder im Geiste des Evangeliums erzogen, den Glauben und die Überlieferung der Kirche weitergegeben haben“.

Auf der anderen Seite ist die hierarchische Struktur der Kirche vollkommen auf die Heiligkeit der Gläubigen ausgerichtet. Daher ruft die Erklärung Inter Insigniores in Erinnerung, „das einzige höhere Charisma, das sehnlichst erstrebt werden darf und soll, ist die Liebe (vgl. 1 Kor 12-13). Die Größten im Himmelreich sind nicht die Amtsträger, sondern die Heiligen“.

4. Obwohl die Lehre über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe sowohl von der beständigen und umfassenden Überlieferung der Kirche bewahrt als auch vom Lehramt in den Dokumenten der jüngeren Vergangenheit mit Beständigkeit gelehrt worden ist, hält man sie in unserer Zeit dennoch verschiedenenorts für diskutierbar, oder man schreibt der Entscheidung der Kirche, Frauen nicht zu dieser Weihe zuzulassen, lediglich eine disziplinäre Bedeutung zu.

Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), daß die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, und daß sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten haben. […]

 

2.2 Kongregation für die Glaubenslehre, Antwort auf den Zweifel bzgl. der im Apostolischen Schreiben »Ordinatio sacerdotalis« vorgelegten Lehre (28. Oktober 1995) [= Documenta Nr. 82], Orig. in: AAS 87 (1995) 1114.

Mit ausdrücklicher Billigung des Heiligen Vaters erläutert die Glaubenskongregation hier den verbindlichkeitsgrad von „Ordinatio sacerdotalis“. Es handelt sich hier um die Ausübung der höchsten päpstlichen Lehrautorität, die mit dem Charisma der Unfehlbarkeit ausgestattet ist, nicht mit einer formellen „ex cathedra“-Entscheidung, also einer „Dogmatisierung“ bzw. „Definition“, sondern mit einem endgültigen Akt der Feststellung und Bekräftigung von etwas immer schon in der Tradition Enthaltenem. Mit der Aussage der unfehlbaren Natur der Vorlage dieser Lehre, die im Besitz der Kirche ist, hat die ‚Antwort‘ der Kongregation für die Glaubenslehre also schlicht daran erinnern wollen, dass eine solche Lehre nicht erst unfehlbar vorgelegt ist seit der Veröffentlichung des Apostolischen Schreibens Ordinatio Sacerdotalis, sondern dass mit diesem Schreiben bekräftigt wird, ‚quod semper, quod unique, quod ab omnibus tenendum est, utpote ad fidei depositum pertinens‘“ (Ratzinger [2006] 22).

Zweifel: Ob die Lehre, die im Apostolischen Schreiben Ordinatio sacerdotalis als endgültig zu haltende vorgelegt worden ist, nach der die Kirche nicht die Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, als zum Glaubensgut gehörend zu betrachten ist.

Antwort: Ja.

Diese Lehre fordert eine endgültige Zustimmung, weil sie, auf dem geschriebenen Wort Gottes gegründet und in der Überlieferung der Kirche von Anfang an beständig bewahrt und angewandt, vom ordentlichen und universalen Lehramt unfehlbar vorgetragen worden ist (vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen gentium, 25,2). Aus diesem Grund hat der Papst angesichts der gegenwärtigen Lage in Ausübung seines eigentlichen Amtes, die Brüder zu stärken (vgl. Lk 22,32), die gleiche Lehre mit einer förmlichen Erklärung vorgelegt in ausdrücklicher Darlegung dessen, was immer, überall und von allen Gläubigen festzuhalten ist, insofern es zum Glaubensgut gehört.

 

2.3 Zur Antwort der Glaubenskongregation über die im Apostolischen Schreiben «Ordinatio sacerdotalis» vorgelegte Lehre

Dieser Kommentar zur Antwort der Glaubenskongregation (2.2) legt noch einmal die Hintergründe und das Selbstverständnis dieser ebenso wie von „Ordinatio sacerdotalis“ dar. Deutlich wird zunächst, dass das Schwergewicht der Diskussion sich inzwischen auf die innerkatholische Bestreitung der Lehre verlagert hatte. Dazu wurde entweder der nicht definitive und damit weiterhin diskutierbare Charakter der Lehre behauptet oder der Frage wurde eine bloß disziplinäre Bedeutung zugesprochen, deren Änderung in der Macht der Kirche stünde. Inhaltlich sah man einen unüberwindlichen Gegensatz zwischen ihr und dem Verbot jeder Diskriminierung von Frauen in der Kirche. Dem gegenüber unterscheidet der Kommentar:

  • „Ordinatio sacerdotalis“ legt eine unfehlbare, endgültig zu haltende Glaubenslehre vor;
  • diese beruht auf der Feststellung, dass sie unverändert in Schrift und Tradition in ihren engen Verwobenheit enthalten ist;
  • die bleibende Aufgabe für die Theologie ist die Verbindung und Vereinbarkeit der beiden Prinzipien, also Vorbehalt der Priesterweihe für das männliche Geschlecht und fundamentale Gleichheit der Geschlechter;
  • die Angemessenheitsgründe von „Inter insigniores“ (und sicher ebenso anderer lehramtlicher Dokumente) sind Versuche in diese Richtung, die die Theologie und das Glaubensbewusstsein inspirieren können, die aber weder für rundum befriedigend und abschließend gehalten werden müssen noch die eigentliche Begründungslast der Lehre zu tragen haben.

[…] Das Eingreifen des Papstes war notwendig geworden nicht bloß, um die Gültigkeit einer Disziplin, die von der Kirche von Anfang an befolgt worden war, einzuschärfen, sondern um eine Lehre (vgl. Nr. 4) zu bestätigen, die “von der beständigen und umfassenden Überlieferung der Kirche bewahrt” und “vom Lehramt in den Dokumenten der jüngeren Vergangenheit mit Beständigkeit gelehrt worden ist” – eine Lehre, die “die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft” (ebd.). In diesem Sinn wollte der Heilige Vater klären, daß man die Lehre über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe nicht für “diskutierbar” halten und daß man dieser Entscheidung der Kirche nicht “lediglich eine disziplinare Bedeutung” (ebd.) zuschreiben dürfte.

[…] Gewiß können die Gründe, derentwegen die Kirche nicht die Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden, noch vertieft werden […]. In jedem Fall darf aber nicht vergessen werden, daß die Kirche als eine absolut fundamentale Wahrheit christlicher Anthropologie die gleiche personale Würde von Mann und Frau lehrt – sowie die Notwendigkeit, “jede Art von Diskriminierung in den fundamentalen Rechten” (Konst. «Gaudium et spes», Nr. 29) zu überwinden und zu beseitigen. Im Licht dieser Wahrheit kann man versuchen, die Lehre besser zu verstehen, gemäß der die Frau die Priesterweihe nicht empfangen kann. Eine korrekte Theologie kann weder von der einen noch von der anderen Lehre absehen, sondern muß beide zusammensehen; nur dann wird sie die Pläne Gottes über die Frau und über das Priestertum – und dann auch über die Sendung der Frau in der Kirche – vertiefen können. Wenn jedoch jemand, der sich vielleicht zu sehr von der Mode oder vom Zeitgeist bestimmen läßt, die Behauptung aufstellte, die beiden Wahrheiten widersprächen einander, wäre der Weg eines Fortschrittes in der Erkenntnis des Glaubens verloren.

[…] Um zu verstehen, daß es sich hier nicht um eine Ungerechtigkeit oder Diskriminierung den Frauen gegenüber handelt, muß man zudem auch die Natur des priesterlichen Amtes betrachten, das ein Dienst ist und nicht eine Position menschlicher Macht oder eines Vorranges über andere. […]

Hier [sc. bei den Grundlagen in der Heiligen Schrift und in der Tradition] stehen wir aber bereits vor der wesentlichen gegenseitigen Abhängigkeit von Heiliger Schrift und Tradition, einer Wechselbeziehung, die diese beiden Arten der Weitergabe des Evangeliums zu einer untrennbaren Einheit verbindet – zusammen mit dem Lehramt, das wesentlicher Bestandteil der Tradition und authentische Interpretationsinstanz des geschriebenen und überlieferten Wortes Gottes ist (vgl. Konst. «Dei Verbum», Nr. 9 und 10). Im spezifischen Fall der Priesterweihen haben die Nachfolger der Apostel stets die Norm befolgt, die Priesterweihe nur Männern zu spenden; und mit dem Beistand des Heiligen Geistes lehrt uns das Lehramt, daß dies nicht aus Zufall, nicht aus gewohnheitsmäßiger Wiederholung, nicht aus Abhängigkeit von den sozialen Bedingtheiten, und noch weniger aus einer angeblichen Unterlegenheit der Frau kommt, sondern weil “die Kirche stets als feststehende Norm die Vorgehensweise ihres Herrn bei der Erwählung der zwölf Männer anerkannt hat, die er als Grundsteine seiner Kirche gelegt hatte” (Apost. Schreiben «Ordinatio sacerdotalis», Nr. 2).

Bekanntlich gibt es Angemessenheitsgründe, mit denen die Theologie die Vernünftigkeit des Willens des Herrn zu verstehen suchte und sucht. Solche Gründe, die man etwa in der Erklärung «Inter insigniores» dargelegt findet, haben ohne Zweifel ihren Wert, sind aber nicht entworfen oder angewandt, als ob sie logische Aufweise oder zwingende Ableitungen von absoluten Prinzipien wären. Es ist jedoch wichtig, sich vor Augen zu halten, daß der menschliche Wille Christi nicht bloß nicht willkürlich ist, wie diese Angemessenheitsgründe in der Tat zu verstehen helfen, sondern daß er zutiefst mit dem göttlichen Willen des ewigen Sohnes vereint ist, von dem die ontologische und anthropologische Wahrheit der Schöpfung der beiden Geschlechter abhängt.

Angesichts des klaren Lehraktes des Papstes, der ausdrücklich an die ganze katholische Kirche gerichtet ist, haben alle Gläubigen ihre Zustimmung zur darin enthaltenen Lehre zu geben. Diesbezüglich hat die Kongregation für die Glaubenslehre mit päpstlicher Billigung eine offizielle Antwort über die Natur dieser Zustimmung vorgelegt. Es handelt sich um eine volle definitive, d.h. unwiderrufliche Zustimmung zu einer von der Kirche unfehlbar vorgelegten Lehre. […]

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Es handelt sich um eine volle definitive, d.h. unwiderrufliche Zustimmung zu einer von der Kirche unfehlbar vorgelegten Lehre

3. Weitere Texte des päpstlichen Lehramtes

 

3.1 Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben „Mulieris dignitatem“ (15. August 1988) Nr. 26

Der Papst setzt hier die seit „Inter insigniores“ explizit formulierte Lehre vom Vorbehalt der Priesterweihe für Männer voraus. Auf dieser Grundlage meditiert er theologisch den Zusammenhang zwischen der bräutlichen Beziehung zwischen Christus und der Kirche, die Hingabe des Leibes des Bräutigams in der Eucharistie und die Einsetzung der Apostel, denen die Eucharistie anvertraut ist.

  1. Vor dem weiten Hintergrund des »tiefen Geheimnisses«, das in der bräutlichen Beziehung zwischen Christus und der Kirche zum Ausdruck kommt, ist es möglich, in entsprechender Weise auch die Berufung der »Zwölf« zu begreifen. Wenn Christus nur Männer zu seinen Aposteln berief, tat er das völlig frei und unabhängig. Er tat es mit derselben Freiheit, mit der er in seinem Gesamtverhalten die Würde und Berufung der Frau betonte, ohne sich nach den herrschenden Sitten und nach der auch von der Gesetzgebung der Zeit gebilligten Tradition zu richten. Daher entspricht die Hypothese, er habe Männer zu Aposteln berufen, indem er der damals verbreiteten Mentalität folgte, ganz und gar nicht der Handlungsweise Christi. »Meister, wir wissen, daß du immer die Wahrheit sagst und wirklich den Weg Gottes lehrst (…), denn du siehst nicht auf die Person« (Mt 22,16). Diese Worte beschreiben vollständig das Verhalten Jesu von Nazaret. Darin liegt auch eine Erklärung für die Berufung der »Zwölf«. Sie sind während des Letzten Abendmahles bei Christus; sie allein empfangen im Zusammenhang mit der Einsetzung der Eucharistie den sakramentalen Auftrag: »Tut dies zu meinem Gedächtnis!« (Lk 22,19; 1 Kor 11,24). Sie empfangen am Abend des Auferstehungstages den Heiligen Geist, um die Sünden zu vergeben: »Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben; wem ihr die Vergebung verweigert, dem ist sie verweigert« (Joh 20,23).

Wir befinden uns hier mitten im Ostergeheimnis, das Gottes bräutliche Liebe zutiefst offenbart. Christus ist der Bräutigam, weil er »sich hingegeben hat«: Sein Leib wurde »hingegeben«, sein Blut wurde »vergossen« (vgl. Lk 24,19.20). So hat er »seine Liebe bis zur Vollendung erwiesen« (Joh 13,1). Die »aufrichtige Hingabe«, die im Kreuzesopfer enthalten ist, hebt endgültig den bräutlichen Sinn der Liebe Gottes hervor. Christus ist als Erlöser der Welt der Bräutigam der Kirche. Die Eucharistie ist das Sakrament unserer Erlösung. Sie ist das Sakrament des Bräutigams und der Braut. Die Eucharistie vergegenwärtigt und verwirklicht auf sakramentale Weise aufs neue den Erlösungsakt Christi, der die Kirche als seinen Leib »erschafft«. Mit diesem »Leib« ist Christus verbunden wie der Bräutigam mit der Braut. Alle diese Aussagen sind im Brief an die Epheser enthalten. In dieses »tiefe Geheimnis« Christi und der Kirche wird die seit dem »Anfang« von Mann und Frau gebildete bleibende »Einheit der zwei« eingefügt.

Wenn Christus nun die Eucharistie bei ihrer Einsetzung so ausdrücklich mit dem priesterlichen Dienst der Apostel verbunden hat, darf man annehmen, daß er auf diese Weise die gottgewollte Beziehung zwischen Mann und Frau, zwischen dem »Fraulichen« und dem »Männlichen«, sowohl im Schöpfungsgeheimnis wie im Geheimnis der Erlösung ausdrücken wollte. Vor allem in der Eucharistie wird ja in sakramentaler Weise der Erlösungsakt Christi, des Bräutigams, gegenüber der Kirche, seiner Braut, ausgedrückt. Das wird dann durchsichtig und ganz deutlich, wenn der sakramentale Dienst der Eucharistie, wo der Priester »in persona Christi« handelt, vom Mann vollzogen wird. Diese Deutung bestätigt die Lehre der im Auftrag Pauls VI. veröffentlichten Erklärung Inter Insigniores, die Antwort geben sollte auf die Frage nach der Zulassung der Frauen zum Priesteramt.

 

3.2 Papst Johannes Paul II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben „Christifideles laici“ über die Berufung und Sendung der Laien in Kirche und Welt (30. Dezember 1988) Nr. 51 [auch im DBK-Shop als Download]

Wie in „Mulieris dignitatem“ Nr. 26 nutzt der Papst die Gelegenheit, die Lehre von „Inter insigniores“ zu bekräftigen, ihren Grund noch einmal zentral im „eindeutigen, freien und souveränen Willen Jesu Christ, der nur Männer zu seinen Aposteln berufen hat“, zu bestimmen und sie wie im genannten Dokument aus der bräutlichen Beziehung der Kirche zu Christus theologisch zu vertiefen. Die Stoßrichtung des Textes geht jedoch auf die Ermutigung für Frauen in der Kirche, ihre Berufung und ihre Gaben in der Kirche zu entfalten. Wie Johannes Paul II. an anderen Stellen immer wieder hervorhebt, ist jeder Diskriminierung entschieden zu wehren: „Der Bischof ist dazu gerufen, jeder Diskriminierung von Frauen aufgrund ihres Geschlechtes zu widerstehen. In dieser Beziehung muss er sich auch dafür einsetzen, dass der Ausschluss von Frauen vom Priesteramt nichts mit einer Diskriminierung zu tun haben darf und vielmehr mit Christi eigener Ordnung seines Priestertums zusammenhängt“ (Ansprache beim „Ad limina“-Besuch US-amerikanischer Bischöfe, in: AAS 76 [1984] 101). – Zu einer lehramtsnahen Erläuterung zu den biblischen Grundlagen dieser Lehren vgl. Galot (1987).

  1. Was die Teilhabe an der apostolischen Sendung der Kirche anbelangt, besteht kein Zweifel darüber, daß die Frau – wie der Mann – aufgrund von Taufe und Firmung Anteil hat am dreifachen Amt Christi, des Priesters, Propheten und Königs und so zum fundamentalen Apostolat der Kirche, zur Evangelisierung befähigt und verpflichtet ist. Andererseits ist die Frau berufen, bei der Erfüllung dieses Apostolates ihre eigenen »Gaben« einzubringen: zunächst durch das Wort und das Zeugnis des Lebens die Gabe ihrer Personwürde und sodann die Gaben, die mit ihrer fraulichen Berufung gegeben sind. In ihrer Teilhabe am Leben und an der Sendung der Kirche kann die Frau das Sakrament des Ordo nicht empfangen, und somit die Funktionen, die dem Amtspriestertum vorbehalten sind, nicht erfüllen. Diese Bestimmung hat die Kirche immer aus dem eindeutigen, freien und souveränen Willen Jesu Christ, der nur Männer zu seinen Aposteln berufen hat, herausgelesen, eine Bestimmung, die das Verhältnis Christi, des Bräutigams, zu seiner Kirche, seiner Braut, erhellen kann. Wir befinden uns hier auf der Ebene der Funktion und nicht auf der Ebene der Würde und der Heiligkeit.

Von der Kirche gilt: »Sie besitzt zwar eine „hierarchische“ Struktur; doch diese ist ganz für die Heiligkeit der Glieder Christi bestimmt«.

Wie schon Paul VI. sagte, »können wir das Verhalten unseres Herrn und die Berufung, die er den Frauen gegeben hat, nicht verändern. Aber wir müssen die Aufgabe der Frau in der Sendung der Evangelisierung und im Leben der christlichen Gemeinde erkennen und fördern«.

Es ist notwendig, von der theoretischen Erkenntnis einer aktiven und verantwortlichen Präsenz der Frau in der Kirche zur praktischen Verwirklichung fortzuschreiten. Dieses Schreiben, das sich bewußt mit der wiederholten Präzisierung »Männer und Frauen« an die Laien wendet, muß in diesem Sinn gelesen werden. Das neue Kirchenrecht enthält verschiedene Bestimmungen über die Teilnahme der Frau am Leben und an der Sendung der Kirche. Sie müssen allgemeiner bekannt und unter Berücksichtigung der verschiedenen kulturellen Sensibilitäten sowie pastoralen Opportunitäten unmittelbarer und konsequenter angewandt werden. Man denke dabei zum Beispiel an die Teilnahme von Frauen an Diözesan- und Pfarrpastoralräten sowie an Diözesansynoden und Teilkonzilien. In diesem Sinn haben die Synodenväter geschrieben: »Die Frauen sollen ohne jegliche Diskriminierung auch bei Konsultationen und bei der Erarbeitung von Entscheidungen am Leben der Kirche teilnehmen«. Und weiter: »Die Frauen, denen bei der Weitergabe des Glaubens und bei allen Arten von Diensten im Leben der Kirche eine bedeutende Aufgabe zukommt, müssen bei der Vorbereitung von Pastoraldokumenten und von missionarischen Initiativen herangezogen werden. Sie sollen in Familie, Beruf und in der bürgerlichen Gemeinschaft als Mitarbeiterinnen an der Sendung der Kirche anerkannt werden«.

Auf den spezifischen Gebieten der Evangelisierung und der Katechese muß die besondere Aufgabe der Frau bei der Weitergabe des Glaubens nicht nur in der Familie, sondern auch an den verschiedenen Orten, an denen Erziehung geschieht, gefördert werden. Darüber hinaus muß in allem, was das Aufnehmen von Gottes Wort, sein Verständnis und seine Weitergabe betrifft – auch durch Studium, Forschung und Lehren der Theologie -, der spezifische Beitrag der Frau aufgewertet werden. […]

3.3 Katechismus der katholischen Kirche Nr. 1577f.

Der Katechismus, der die katholische Glaubenslehre authentisch und im Zusammenhang darlegt, deutet an dieser Stelle auf knappstem Raum auch die Begründung und den Sinn des Vorbehalts der Priesterweihe für das männliche Geschlecht an.

1577 „Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann [vir]“ (CIC, can. 1024). Jesus, der Herr, hat Männer [viri] gewählt, um das Kollegium der zwölf Apostel zu bilden [Vgl. Mk 3,14-19; Lk 6,12-16], und die Apostel taten das gleiche, als sie Mitarbeiter wählten [Vgl. 1 Tim 3,1-13; 2 Tim 1,6; Tit 1,5-9], die ihnen in ihrer Aufgabe nachfolgen sollten [Vgl. Klemens v. Rom, Kor. 42,4; 44,3]. Das Bischofskollegium, mit dem die Priester im Priestertum vereint sind, vergegenwärtigt das Kollegium der Zwölf bis zur Wiederkehr Christi. Die Kirche weiß sich durch diese Wahl, die der Herr selbst getroffen hat, gebunden. Darum ist es nicht möglich, Frauen zu weihen [Vgl. MD 26-27; CDF, Erkl. „Inter insigniores“].

1578 Niemand hat ein Recht darauf, das Sakrament der Weihe zu empfangen. Keiner maßt sich dieses Amt selbst an. Man muß dazu von Gott berufen sein [Vgl. Hebr 5,4.]. Wer Anzeichen wahrzunehmen glaubt, daß Gott ihn zum geweihten Dienst beruft, muß seinen Wunsch demütig der Autorität der Kirche unterbreiten, der die Verantwortung und das Recht zukommt, jemanden zum Empfang der Weihen zuzulassen. Wie jede Gnade kann auch dieses Sakrament nur als ein unverdientes Geschenk empfangen werden.

 

3.4 Corpus Iuris Canonici (1983), can. 1024

 

Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann.

 

3.5 Johannes Paul II., Brief des Papstes an die Frauen (1995), Nr. 11

Einmal mehr bewahrt Johannes Paul II. den Weihevorbehalt für Männer, den er auch an dieser Stelle noch einmal bekräftigt, davor, die Rolle von Frauen in der Kirche geringzuschätzen oder sie in der Ausübung des gemeinsamen Priestertums zu behindern. Zugleich versucht er den Sinn dieser Beschränkung von der Christus-Repräsentation her zu erschließen.

  1. Vor diesem Horizont des »Dienstes« – der, wenn er in Freiheit, Gegenseitigkeit und Liebe erbracht wird, das wahre »Königtum« des Menschen zum Ausdruck bringt – ist es möglich, ohne nachteilige Folgen für die Frau auch einen gewissen Rollenunterschied anzunehmen, insofern dieser Unterschied nicht das Ergebnis willkürlicher Auflagen ist, sondern sich aus der besonderen Eigenart des Mann- und Frauseins ergibt. Es handelt sich hier um eine Thematik mit einer spezifischen Anwendung auch auf den innerkirchlichen Bereich. Wenn Christus – in freier und souveräner Entscheidung, die im Evangelium und in der ständigen kirchlichen Überlieferung gut bezeugt ist – nur den Männern die Aufgabe übertragen hat, durch die Ausübung des Amtspriestertums »Ikone« seines Wesens als »Hirt« und als »Bräutigam« der Kirche zu sein, so tut das der Rolle der Frauen keinen Abbruch, wie übrigens auch nicht jener der anderen Mitglieder der Kirche, die nicht das Priesteramt innehaben, sind doch alle in gleicher Weise mit der Würde des »gemeinsamen Priestertums« ausgestattet, das in der Taufe seine Wurzeln hat. Diese Rollenunterscheidungen dürfen nämlich nicht im Lichte der funktionellen Regelungen der menschlichen Gesellschaften ausgelegt werden, sondern mit den spezifischen Kriterien der sakramentalen Ordnung, das heißt jener Ordnung von »Zeichen«, die von Gott frei gewählt wurden, um sein Gegenwärtigsein unter den Menschen sichtbar zu machen.

 

3.6 Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über die Zusammenarbeit von Mann und Frau in der Kirche und in der Welt (31. Mai 2004) [= Documenta Nr. 103]

Immer wieder unterstützen die römischen Dokumente die Bemühungen, Frauen eine aktivere Beteiligung am öffentlichen Leben und Wirken der Kirche zu geben. Damit wird auch einem möglichen Missverständnis des Bezuges auf Maria gewehrt, so als würde ihr Vorbild zu Passivität verleiten.

  1. Auf Maria schauen und sie nachahmen, bedeutet aber nicht, die Kirche einer Passivität preiszugeben, die von einer überwundenen Auffassung der Weiblichkeit inspiriert ist, und sie einer Verwundbarkeit auszusetzen, die gefährlich ist in einer Welt, in der vor allem die Herrschaft und die Macht zählen. Der Weg Christi ist nämlich weder der Weg der Herrschaft (vgl. Phil 2,6) noch der Weg der Macht im weltlichen Sinn (vgl. Joh 18,36). Vom Sohn Gottes kann man lernen, dass diese »Passivität« in Wirklichkeit der Weg der Liebe ist, dass sie eine königliche Macht darstellt, die jede Gewalt besiegt, dass sie »Passion« ist, welche die Welt von Sünde und Tod erlöst und die Menschheit neu schafft. Der Gekreuzigte, der den Apostel Johannes seiner Mutter anvertraut, lädt seine Kirche ein, von Maria das Geheimnis jener Liebe zu lernen, die triumphiert.

Der Hinweis auf Maria und ihre Haltungen des Hörens, des Aufnehmens, der Demut, der Treue, des Lobpreises und der Erwartung verleiht der Kirche in keiner Weise eine Identität, die in einem zufälligen Modell der Weiblichkeit gründet, sondern stellt sie in die Kontinuität mit der geistlichen Geschichte Israels. In Jesus und durch Jesus werden diese Haltungen zur Berufung eines jeden Getauften. Unabhängig von den Verhältnissen, den Lebensständen, den verschiedenen Berufungen – mit oder ohne öffentliche Verantwortung – machen die genannten Haltungen einen wesentlichen Aspekt der Identität des christlichen Lebens aus. Auch wenn es sich dabei um Einstellungen handelt, die jeden Getauften prägen sollten, zeichnet sich die Frau dadurch aus, dass sie diese Haltungen mit besonderer Intensität und Natürlichkeit lebt. So erfüllen die Frauen eine Rolle von größter Wichtigkeit im kirchlichen Leben. Sie rufen allen Getauften diese Haltungen in Erinnerung und tragen auf einzigartige Weise dazu bei, das wahre Antlitz der Kirche, der Braut Christi und der Mutter der Gläubigen, zu offenbaren.

In dieser Perspektive wird auch verständlich, wie die Tatsache, dass die Priesterweihe ausschließlich Männern vorbehalten ist, die Frauen in keiner Weise daran hindert, zur Herzmitte des christlichen Lebens zu gelangen. Die Frauen sind berufen, unersetzliche Vorbilder und Zeugen dafür zu sein, wie die Kirche als Braut mit Liebe auf die Liebe des Bräutigams antworten muss.

 

3.7 Papst Johannes Paul II., Als Motu Proprio erlassenes Apostolisches Schreiben Ad tuendam fidem, durch das einige Normen in den Codex Iuris Canonici und in den Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium eingefügt werden (18. Mai 1998)

Das Apostolische Schreiben „Ad tuendam fidem“ ordnet einige Änderungen des CIC/1983 an, nach denen in den einschlägigen Kanones die ausdrückliche Verpflichtung eingefügt wird, in endgültiger Weise („definitive“) vom Lehramt vorgelegte Wahrheiten explizit anzuerkennen und ihnen zu folgen. Dies betrifft also auch die Lehre von „Ordinatio sacerdotalis“ (s.o. 2.1).

Zum Schutz des Glaubens der katholischen Kirche gegenüber den Irrtümern, die bei einigen Gläubigen auftreten, insbesondere bei denen, die sich mit den Disziplinen der Theologie beschäftigen, schien es Uns, deren Hauptaufgabe es ist, die Brüder im Glauben zu stärken (vgl. Lk 22,32), unbedingt notwendig, in die geltenden Texte des Codex Iuris Canonici und des Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium Normen einzufügen, durch die ausdrücklich die Pflicht auferlegt wird, die vom Lehramt der Kirche in endgültiger Weise vorgelegten Wahrheiten zu beachten. Dabei finden auch die diesbezüglichen kanonischen Sanktionen Erwähnung. […]

  1. Im zweiten Absatz [sc. der „Professio fidei“, vgl. 3.7] heißt es: „Mit Festigkeit erkenne ich auch an und halte an allem und jedem fest, was bezüglich der Lehre des Glaubens und der Sitten von der Kirche endgültig vorgelegt wird“ (10). Dafür gibt es allerdings keinen entsprechenden Canon in den Codices der katholischen Kirche. Dieser Absatz der Professio fidei ist jedoch von größter Bedeutung, da er sich auf die mit der göttlichen Offenbarung notwendigerweise verknüpften Wahrheiten bezieht. Diese Wahrheiten, die bei der Erforschung der katholischen Glaubenslehre eine besondere Inspiration des Heiligen Geistes für das tiefere Verständnis einer bestimmten Wahrheit über Glaube oder Sitten durch die Kirche zum Ausdruck bringen, sind aus historischen Gründen oder als logische Folge mit der Offenbarung verknüpft.
  2. Von der erwähnten Notwendigkeit gedrängt, haben Wir deshalb beschlossen, diese Lücke im allgemeinen Kirchenrecht in der folgenden Weise zu schließen:
  3. Can. 750 des Codex Iuris Canonici wird von nun an zwei Paragraphen haben, deren erster aus dem Wortlaut des geltenden Canons besteht und deren zweiter einen neuen Text enthält. Insgesamt lautet can. 750 jetzt folgendermaßen:
    Can. 750 – § l. Kraft göttlichen und katholischen Glaubens ist all das zu glauben, was im geschriebenen oder im überlieferten Wort Gottes als dem einen der Kirche anvertrauten Glaubensgut enthalten ist und zugleich als von Gott geoffenbart vorgelegt wird, sei es vom feierlichen Lehramt der Kirche, sei es von ihrem ordentlichen und allgemeinen Lehramt; das wird ja auch durch das gemeinsame Festhalten der Gläubigen unter der Führung des heiligen Lehramtes offenkundig gemacht; daher sind alle gehalten, diesen Glaubenswahrheiten entgegenstehende Lehren jedweder Art zu meiden.
    § 2. Fest anzuerkennen und zu halten ist auch alles und jedes, was vom Lehramt der Kirche bezüglich des Glaubens und der Sitten endgültig vorgelegt wird, das also, was zur unversehrten Bewahrung und zur getreuen Darlegung des Glaubensgutes erforderlich ist; daher widersetzt sich der Lehre der katholischen Kirche, wer diese als endgültig zu haltenden Sätze ablehnt.
    In can. 1371, n. 1 des Codex Iuris Canonici wird dementsprechend die Zitation des can. 750, § 2 eingefügt, so dass can. 1371 von nun an insgesamt so lauten wird:
    Can. 1371 – Mit einer gerechten Strafe soll belegt werden:
    1º wer außer dem in can. 1364, § 1 genannten Fall eine vom Papst oder von einem Ökumenischen Konzil verworfene Lehre vertritt oder eine Lehre, worüber can. 750, § 2 oder can. 752 handelt, hartnäckig ablehnt und, nach Verwarnung durch den Apostolischen Stuhl oder den Ordinarius, nicht widerruft; 2º wer sonst dem Apostolischen Stuhl, dem Ordinarius oder dem Oberen, der rechtmäßig gebietet oder verbietet, nicht gehorcht und nach Verwarnung im Ungehorsam verharrt.

 

3.8 Kongregation für die Glaubenslehre, Professio fidei et Iusiurandum fidelitatis in suscipiendo officio nomine ecclesiae exercendo una cum nota doctrinali adnexa, in: AAS 90 (1998) 542-551 [= Documenta Nr. 86; dt.]

Nach can. 833 CIC haben alle, die ein dort genanntes leitendes Amt in der Kirche übernehmen, das Glaubensbekenntnis in der vom Apostolischen Stuhl gebilligten Form abzulegen, also etwa Bischöfe, Generalvikare, Pfarrer, Professoren der katholischen Theologie und Ordensobere. Die hier vorgelegte Formel des Glaubensbekenntnisses enthält auch ausdrücklich die endgültig vorgelegten Lehren, also z.B. die Lehre von „Ordinatio sacerdotalis“ (s.o. 2.1). Entsprechend de Anordnung von „Ad tuendam fidem“ veröffentlichte die Glaubenskongregation einen neuen verbindlichen Wortlaut für das Glaubensbekenntnis und den Treueeid und fügte einen ausführlichen lehrmäßigen Kommentar zu diesem Akt hinzu („Nota doctrinalis Professionis Fidei formulam extremam enucleans“ = Documenta Nr. 86, dt.). Darin wird zunächst darauf hingewiesen, dass dem Glaubensbekenntnis „am Ende drei Absätze hinzugefügt, deren Ziel es ist, die Ordnung der Wahrheiten, denen der Gläubige anhängt, besser zu unterscheiden“ (ebd. 4). Ihnen entsprechend drei voneinander zu unterscheidende Arten lehramtlicher Aussagen mit einem entsprechenden Verpflichtungsgrad:

  1. Geoffenbarte und vom Lehramt vorgelegte “De fide“-Wahrheiten, deren Leugnung Häresie bedeutet: „Diese Lehren sind im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten und werden durch ein feierliches Urteil als von Gott geoffenbarte Wahrheiten definiert, sei es vom Papst, wenn er „ex cathedra“ spricht, sei es durch das auf einem Konzil versammelte Bischofskollegium, oder sie werden vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt als unfehlbar zu glauben vorgelegt. Diese Lehren verlangen von den Gläubigen die Zustimmung mit theologalem Glauben.“ (Ebd. 5.). Diese „De fide“-Wahrheiten umfassen also sowohl feierliche „ex cathedra“-Aussagen des Papstes oder feierliche Definitionen eines Ökumenischen Konzils als auch als unfehlbar vorgelegte Aussagen des ordentlichen Lehramts.
  2. Vom Lehramt „endgültig vorgelegte“ Wahrheiten („definitive proponunter“) umfassen alle jene Lehren, „die dem dogmatischen und sittlichen Bereich angehören und notwendig sind, um das Glaubensgut treu zu bewahren und auszulegen, auch wenn sie vom Lehramt der Kirche nicht als formell geoffenbart vorgelegt worden sind. Solche Lehren können in feierlicher Form vom Papst, wenn er ‚ex cathedra‘ spricht, oder von dem auf einem Konzil versammelten Bischofskollegium definiert oder vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt der Kirche als ‚sententia definitive tenenda‘ unfehlbar gelehrt werden. Deshalb ist jeder Gläubige gehalten, diesen Wahrheiten seine feste und endgültige Zustimmung zu geben, die im Glauben an den Beistand, den der Heilige Geist dem Lehramt schenkt, und in der katholischen Lehre von der Unfehlbarkeit des Lehramtes in diesen Bereichen gründet. Wer sie leugnet, lehnt Wahrheiten der katholischen Lehre ab und steht deshalb nicht mehr in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche.“ (Ebd. 6). Als Beispiel wird ausdrücklich die Unmöglichkeit der Frauenordination in „Ordinatio sacerdotalis“ (2.1) genannt (ebd. 11).
  3. Schließlich gibt es die Lehren, die den „religiösen Gehorsam des Willens und des Verstandes“ verlangen: „Diesem Absatz gehören alle jene Lehren an, die in Sachen des Glaubens und der Sitten als wahr oder zumindest als sicher vorgetragen werden, auch wenn sie nicht durch ein feierliches Urteil definiert und auch nicht vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt als endgültig vorgelegt worden sind.“ (Ebd. 10).

Für das genaue Verständnis des Verbindlichkeitsgrades der endgültig zu haltenden Lehre von „Ordinatio sacerdotalis“ sind die Erläuterungen in Nr. 9. von besonderer Bedeutung: „Eine solche Lehre kann vom Papst bestätigt oder bekräftigt werden, auch ohne eine feierliche Definition vorzunehmen, indem er ausdrücklich erklärt, dass sie zum Gut der Lehre des ordentlichen und allgemeinen Lehramtes als von Gott geoffenbarte Wahrheit (erster Absatz) oder als Wahrheit der katholischen Lehre (zweiter Absatz) gehört. Wenn folglich hinsichtlich einer Lehre kein Urteil in der feierlichen Form einer Definition vorliegt, diese Lehre aber zum Glaubensgut gehört und vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt – das notwendigerweise jenes des Papstes einschließt – gelehrt wird, ist sie als in unfehlbarer Weise vorgelegt zu verstehen (17). Die Erklärung, in welcher der Papst sie bestätigt oder bekräftigt, ist in diesem Fall kein Akt der Dogmatisierung, sondern eine formale Bestätigung, dass eine Wahrheit bereits im Besitz der Kirche ist und von ihr unfehlbar weitergegeben wird.“ D.h. sowohl unmittelbar geoffenbarte Wahrheiten (erster Absatz) als auch damit notwendig zusammenhängende Wahrheiten (zweiter Absatz) sind Teil der göttlichen Tradition. Wenn der Papst dies bestätigt, kann jede Gläubige gewiss davon ausgehen, dass diese Wahrheiten unfehlbar wahr sind. Eine Revision oder substanzielle Änderung dieser Lehre ist darum von nun an unmöglich. Auch spätere Päpste oder Konzilien sind daran gebunden.

[Professio fidei / Glaubensbekenntnis, eigene Nummerierung:] […] 1. Fest glaube ich auch alles, was im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten ist und von der Kirche als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird, sei es durch feierliches Urteil, sei es durch das ordentliche und allgemeine Lehramt.

  1. Mit Festigkeit erkenne ich auch an und halte an allem und jedem fest, was bezüglich der Lehre des Glaubens und der Sitten von der Kirche endgültig vorgelegt [definitive proponuntur] wird.
  2. Außerdem hange ich mit religiösem Gehorsam des Willens und des Verstandes den Lehren an, die der Papst oder das Bischofskollegium vorlegen, wenn sie ihr authentisches Lehramt ausüben, auch wenn sie nicht beabsichtigen, diese in einem endgültigen Akt zu verkünden.

 

3.9 Kongregation für die Glaubenslehre, Decreto di scomunica (5. August 2002) [= Documenta Nr. 99] [eigene Übersetzung]

Ein Exkommunikationsdekret für sieben Frauen, die eine Priesterweihe inszeniert hatten.

[…] so erklärt dieses Dikasterium entsprechend der Mahnung [sc. vom 10. Juli 2002 ggü. sieben namentlich genannten Frauen], dass diese Frauen sich die Exkommunikation mit allen in can. 1331 CIC vorgesehenen Wirkungen zugezogen haben, die dem Apostolischen Stuhl reserviert ist.

 

3.10 Kongregation für die Glaubenslehre, Decretum generale de delicto attentatae sacrae ordinationis mulieris, in: AAS 100 (2008) 403 (tab., n. 337/02) [eigene Übersetzung, vgl. AKathKR 177 [2008] 200f.]

Nachdem die Unmöglichkeit einer Priesterweihe von Frauen aus Glaubens- und nicht nur disziplinären Gründen lehramtlich festgestellt wurde, war die Androhung einer Exkommunikation als Tatstrafe für Spender und Empfänger einer entsprechenden versuchten Weihe die logische Folge.

[…] Firmo praescripto can. 1378 Codicis Iuris Canonici, tum quicumque sacrum ordinem mulieri conferre, tum mulier quae sacrum ordinem recipere attentaverit, in excommunicationem latae sententiae Sedi Apostolicae reservatam incurrit. […] – Vorbehaltlich von can. 1378 CIC zieht sich die Exkommunikation latae sententiae zu, wer einer Frau die Weihe zu spenden ebenso wie die Frau, die die heilige Weihe zu empfangen versucht.

 

3.11 Luis F. Ladaria, Zu einigen Zweifeln über den definitiven Charakter der Lehre von Ordinatio sacerdotalis, in: L’Osservatore Romano. Deutsche Ausgabe. Doppelausgabe 23/24 (2018).

Der Präfekt der Glaubenskongregation schreibt aus „großer Sorge, dass in einigen Ländern Stimmen zu hören sind, die den endgültigen Charakter der genannten Lehre wieder in Zweifel ziehen“. der hält die Lehre von „Inter insigniores“ (1.1) und „Ordinatio sacerdotalis“ (2.1) fest und unterstreicht, dass es sich um eine Glaubens- und nicht bloß disziplinäre Frage handelt, die die Substanz des Weihesakramentes betrifft. Der Verbindlichkeitsgrad von „Ordinatio sacerdotalis“ wird als unfehlbare Lehre in Form einer Erklärung, dass diese in der gesamten Tradition enthalten ist, in Erinnerung gerufen. Schließlich erwähnt Ladaria, dass auch die beiden neueren Päpste Benedikt XVI. und Franziskus die Lehre bekräftigt haben.

[…] Was das Priestertum des Dienstes anbelangt, weiß die Kirche, dass die Unmöglichkeit der Frauenweihe zur „Substanz“ des Sakramentes gehört (vgl. DH 1728). Die Kirche hat nicht die Vollmacht, diese Substanz zu ändern, denn durch die von Christus eingesetzten Sakramente wird sie als Kirche auferbaut. Es geht hier nicht nur um eine Frage der Disziplin, sondern der Lehre, weil die Struktur der Sakramente betroffen ist, der ursprünglichen Orte der Begegnung mit Christus und der Weitergabe des Glaubens. Wir stehen also nicht vor einer Grenze, welche die Kirche daran hindern würde, ihre Sendung in der Welt wirksamer zu erfüllen. […]

Es ist wichtig zu bekräftigen, dass sich die Unfehlbarkeit nicht nur auf feierliche Erklärungen durch ein Konzil oder auf päpstliche Definitionen ex cathedra bezieht, sondern auch auf das ordentliche und allgemeine Lehramt der in aller Welt verstreuten Bischöfe, wenn sie in Gemeinschaft untereinander und mit dem Papst die katholische Lehre als endgültig verpflichtend vortragen. Auf diese Unfehlbarkeit bezog sich Johannes Paul II. in Ordinatio sacerdotalis. Er verkündete also kein neues Dogma, sondern bekräftigte, um jeden Zweifel zu beseitigen, mit der ihm als Nachfolger Petri verliehenen Autorität in einer förmlichen Erklärung, was das ordentliche und allgemeine Lehramt in der ganzen Geschichte als zum Glaubensgut gehörend vorgetragen hat. Gerade diese Art der Darlegung entspricht einem Stil kirchlicher Gemeinschaft, weil der Papst nicht allein handeln wollte, sondern als Zeuge im Hören auf eine ununterbrochene und lebendige Überlieferung. […]

Auch Benedikt XVI. bekräftigte diese Lehre. In der Chrisam-Messe am 5. April 2012 erinnerte er daran, wie Johannes Paul II. „in unwiderruflicher Weise“ erklärte, dass die Kirche im Bezug auf die Frauenordination „keine Vollmacht vom Herrn erhalten hat“. Benedikt XVI. fragte sich dann im Blick auf einige, die diese Lehre nicht annahmen: „Aber ist Ungehorsam wirklich ein Weg? Spüren wir darin etwas von der Gleichgestaltung mit Christus, die die Voraussetzung jeder wirklichen Erneuerung ist oder nicht doch nur den verzweifelten Drang, etwas zu machen, die Kirche nach unseren Wünschen und Vorstellungen umzuwandeln?“

Papst Franziskus hat ebenfalls zu dieser Frage Stellung genommen. In seinem Apostolischen Schreiben Evangelii gaudium unterstrich er: „Das den Männern vorbehaltene Priestertum als Zeichen Christi, des Bräutigams, der sich in der Eucharistie hingibt, ist eine Frage, die nicht zur Diskussion steht“. Er rief auch dazu auf, diese Lehre nicht als Ausdruck von Macht, sondern als Dienst zu interpretieren, so dass die gleiche Würde von Mann und Frau im einen Leib Christi besser verstanden werden kann (Nr. 104). In der Pressekonferenz während des Rückflugs von der Apostolischen Reise nach Schweden am 1. November 2016 betonte Papst Franziskus: „Hinsichtlich der Weihe von Frauen in der katholischen Kirche hat der heilige Johannes Paul II. das letzte klare Wort gesprochen, und das bleibt“. […]

 

Verwendete Literatur:

Congregatio pro doctrina fidei, Documenta inde a Concilio Vaticano Secundo expleto edita (1966-2005), Città del Vaticano 2006 [= Documenta].

Dall’ “Inter insigniores” all’“Ordinatio sacerdotalis” (= Documenti e commenti 6), Vatikan 1996 (dt. hg. von Gerhard Ludwig Müller: Würzburg 2006, s.u. bei Müller).

Dassmann, Ernst, Die frühchristliche Tradition über den Ausschluss der Frauen vom Priesteramt, in: Ämter und Dienste in den frühchristlichen Gemeinden, Bonn 1994, 212-224.

Dassmann, Ernst, Kirchengeschichte. Bd. 1. Ausbreitung, Leben und Lehre der Kirche in den ersten drei Jahrhunderten. 3., durchgesehene Auflage, Stuttgart 2012.

Galot, Jean, La femme dans l’Eglise, in Gregorianum 68 (1987) 187-213.

Müller, Gerhard Ludwig (Hg.), Von „Inter Insigniores“ bis „Ordinatio Sacerdotalis“. Dokumente und Studien der Glaubenskongregation. Mit einer Einleitung von Joseph Kardinal Ratzinger (= Römische Texte und Studien 3), Würzburg 2006.

Obstacle to unity? Documents and correspondance. Rome and Canterbury 1975-1986, London 1986.

Piola, Alberto, Donna e Sacerdozio. Indagine Storico-teologica degli aspetti antropologici dell’ordinazione delle Donne (= Studia Taurinensia 18), Cantalupa (Torino) 2006.

Ratzinger, Joseph, Einführung, in: Müller, Gerhard Ludwig (Hg.), Von „Inter Insigniores“ bis „Ordinatio Sacerdotalis“. Dokumente und Studien der Glaubenskongregation. Mit einer Einleitung von Joseph Kardinal Ratzinger (= Römische Texte und Studien 3), Würzburg 2006, 15-25.

Ratzinger, Joseph, Grenzen kirchlicher Vollmacht. Das neue Dokument von Papst Johannes Paul II. zur Frage der Frauenordination, in: Internationale katholische Zeitschrift 23 (1994) 337-345 [erste Fassung des vorgenannten Beitrags].

Römischer Kommentar zur Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre zur Frage der Zulassung der Frauen zum Priesteramt, in: Gerhard Ludwig Müller (Hg.), Von „Inter Insigniores“ bis „Ordinatio Sacerdotalis“. Dokumente und Studien der Glaubenskongregation. Mit einer Einleitung von Joseph Kardinal Ratzinger (= Römische Texte und Studien 3), Würzburg 2006, 61-84 [= „Römischer Kommentar“].

Stritzky, Maria Barbara von, Der Dienst der Frau in der Alten Kirche, in: Liturgisches Jahrbuch 28 (1978) 136-154.

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